RE: Hadith Ecke

#376 von henout , 17.08.2013 15:03

Über Abu Ayyub Al-Ansaari:
Ein Mann kam zum Propheten, sallallahu ‘alaihi wa sallam, und sagte:
“Oh Gesandter Allahs, gib mir Rat und fasse ihn zusammen.”
Der Prophet, sallallahu ‘alaihi wa sallam, sagte (ungefähre Bedeutung):
“Wenn du im Gebet stehst, dann bete, als wenn es dein letztes Gebet wäre. Benutze keine Worte, für die du dich morgen entschuldigen müßtest, und sei ohne Hoffnung auf das, was in der Hand der Menschen liegt.”
(Musnad Ahmad, authetifinziert von Al-Albani)

Scheich Abdur-Rahmaan bin Naasir As-Si’di (möge Allah ihm gnädig sein) sagte über diese Überlieferung:

“Dies sind drei Ratschläge, und wie schön sind sie. Wenn der Diener sich daran hält, werden seine Angelegenheiten komplett, und er wird erfolgreich sein.

Der erste Ratschlag beinhaltet das Vervollständigen des Gebetes und das Streben danach, es in der besten Art und Weise zu verrichten. Dies geschieht dadurch, dass er (der Diener) sich selber zur Rechenschaft zieht über jedes Gebet, welches er betet, und auch, dass er vervollständigt, was im Gebet pflichtmässig und was empfehlenswert ist. Er verwirklicht darin den Zustand des Ihsaan (Perfektion), welches der höchste aller Zustände ist. Dies tut er, indem er sich beim Stehen im Gebet vorstellt, dass er vor seinem Herrn steht, und dass er Ihn anspricht mit dem, was er in seiner Rezitation sagt, mit Worten des Gedenkens und der Bitte. Er macht sich selbst demütig gegenüber Ihm, in seinem Stehen, Beugen, Niederfallen, Sich-Erniedrigen und -Erheben im Gebet. Was ihm bei diesem edlen Ziel helfen wird, ist, dass er sich darauf (das oben genannte) festlegt, ohne zu schwanken, und keine Faulheit des Herzens. Er stellt sich auch in jedem Gebet vor, dass dies sein letztes Gebet sein könnte, als ob er nach diesem Gebet kein weiteres Gebet beten würde. Man weiß, dass derjenige, der Abschied nimmt, mit seinem Äußersten strebt, und sich in seiner Sache anstrengt mit aller Kraft, die er zur Verfügung hat. Er hört nicht auf, diese positiven Bedeutungen und starken Mittel (zur Erreichung) mit sich zu tragen, bis die Sache einfach für ihn wird und er sich daran gewöhnt. Das Gebet, welches in dieser Art und Weise verrichtet wird, schützt den Betenden vor allen abscheulichen Eigenschaften und ermutigt ihn, alle schönen Eigenschaften zu wahren. Dies ist wegen der Wirkung des Ansteigens des Glaubens, des Lichtes im Herzen, der Glücklichkeit und des absoluten Wunsches nach Gutem in sich selbst.

Der zweite Ratschlag: Das Hüten der Zunge und das genaue Wachen darüber. Tatsächlich ist das Hüten der Zunge die Drehachse (des eigenen Lebens), und es ist die Kontrolle über die Angelegenheiten des Dieners. Darum kontrolliert der Diener seinen ganzen Körper, wenn er seine Zunge kontrolliert. Jedoch wenn seine Zunge ihn kontrolliert, und ihn nicht vor schlechter Rede schützt, dann werden seine Angelegenheiten wahrlich zügellos, was seine Religion und sein weltliches Leben betrifft. Daher sollte er nicht sprechen, außer wenn er weiß, dass es seiner Religion und seinem weltlichen Leben nutzen wird. Jede Rede, die möglicherweise verursachen würde, dass er kritisiert wird oder sich entschuldigen muss, soll er unterlassen. Denn wenn er sie ausspricht, dann wird diese Rede ihn besitzen, und er wird ihr Gefangener. Oder sie bringt ihm möglicherweise Schaden, welchen er nicht mehr abwenden kann.

Der dritte Ratschlag: Man soll sich darauf festlegen, mit Allah allein verbunden zu sein, was die Angelegenheiten des Lebens und des Jenseits angeht. Man fragt niemanden außer Allah, und man verlangt nach nichts außer der Gunst Allahs. Der Diener legt sich darauf fest, ohne Hoffnung zu sein auf das, was in den Händen der Menschen liegt (er hofft nicht, von ihnen das zu bekommen, was sie haben). Tatsächlich ist das Aufgeben der Hoffnung (auf das, was in den Händen der Menschen liegt) ein Schutz. Wer die Hoffnung aufgibt, etwas zu haben, wird davon unabhängig. So wie er mit seiner Zunge niemanden außer Allah um etwas bittet, so verbindet er sein Herz mit niemandem außer Allah. Daraus resultiert, dass er wirklich ein Diener Allahs bliebt, frei von der Dienstbarkeit der Schöpfung. Er hat sich sicher von ihrer Slaverei befreit und dabei Ehre und Adel gewonnen. Denn wahrlich, wer an der Schöpfung hängt, erwirbt Schande und Niedergang gemäß des Grades der Anhänglichkeit.
Und Allah weiß es am besten.”

Entnommen aus “Bah-ja-tu Quloob al-Abraar. Explanation of Hadeeth 74″

Möge Allah diese Worte des Wissens und der Weisheit für uns alle nützlich machen, in diesem Leben und im Jenseits. Amin.

Abu Yusuf Khaleefah Brooklyn NYC
8th of Ra-bee’ ath-Thaanee 1431h. March 23 2010

übersetzt von Maimuna Yvonne Bienas

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On Abu Ayyoob al-Ansaaree: A man came to the Prophet and said “Oh Messenger of Allaah give me advice and summarize it”. The Prophet (sallallaahu alayhi wa sallam) said (what means) “When you stand to pray, pray as if it is your last pray, don’t speak with that which you would apologize for tomorrow,and be hopeless for that which is in the hands of the people” (Musnad Ahmad/Authenticated by al-Albaanee)

Shaykh Abdur-Rahmaan bin Naasir as-Si’dee (may Allaah have mercy upon him said about this narration): “These are three pieces of advice and how beautiful they are . If the servant holds on to it, his affairs would be complete and he will be successful. The first piece of advice consist of completing the prayer and striving to perform it in the best manner.That is by him (the servant) taking account of himself for every prayer that he prays, also that he will complete all of that which is within the prayer from that which is obligatory and recommended. He actualizes the state of Ihsaan (perfection) in it which is the highest of states. That is by him standing in the prayer bringing to mind his standing in front of his Lord, and that he is addressing Him with that which he says from his recitation, words of remembrance and supplication. He humbles himself to Him in his standing, bowing,prostration, lowering of himself and rising up in the prayer. That which will aid him upon this noble goal is settling oneself upon that (which was mentioned) without wavering and no laziness of the heart. He also brings to mind in every prayer that it is the last prayer as if he will prayer no other prayer. From that which is known that the one who is bidding farewell strives with his utmost and exerts himself in his affair with all that is at his disposal. He does not cease to carry these beneficial meanings and strong means (of attainment) until the matter becomes easy for him and he becomes accustomed to that. The prayer (being performed) in this manner prevents the one who is praying from every repugnant characteristic and encourages him to observe every beautiful characteristic. That is due to the effects of the increase of faith, the light of the heart, its happiness,and complete desire for the good within himself. As for the second advice: It is the preserving of the tongue and closely watching over it. Indeed upon the preservation of the tongue there is the pivot (of ones life)and it is the controlling of affair of the servant. Therefore when the servant controls his tongue he controls all of his limbs. However when his tongue controls him and doesn’t protect him from the harmful speech then indeed his affair(s) become disorderly in his religion and worldly life. Therefore he should not speak with any speech except that he knows its benefit in his religion and his worldly life. Every speech that possibly has in it something that the person will be criticized for or apologize for then let him leave it. That is because if he speaks with it his speech owns him and he becomes a prisoner of it. Or it is possible that it brings about a harm upon him and he wont be able to fend it off. As for the third advice: It is settling oneself upon being connected to Allaah alone in the affairs of his lively hood and hereafter. He doesn’t ask anyone except for Allaah. Nor does he desire (anything) except for His bounty. He settles within himself the despair for that which is in the hands of the people (he doesn’t hope for getting from them what they have). Indeed giving up hope (for that which is in the hands of the people) is a protection. Whoever gives up hope for having something becomes independent of it. So just as he doesn’t ask with his tongue except Allaah, likewise he doesn’t connect his heart to anyone except for Allaah. As a result of that he truly remains a servant of Allaah, free from the servitude of the creation. He certainly has freed himself from their slavery and he has earned by way of that the honor and the nobility. For indeed the one who is attached to the creation earns the disgrace and the downfall according to the degree of his attachment to them (the creation) and Allaah knows best”.

 
henout
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RE: Hadith Ecke

#377 von henout , 17.08.2013 15:04

Shaikh ul-Islam ibn Taymiyah (möge Allah ta3ala mit ihm barmherzig sein) sagte in seinen Schreiben, die Situation vieler Menschen erklärend: «Es ist wirklich erstaunlich, einen Menschen zu sehen, der sich mit Leichtigkeit davor bewahrt, Sünden zu begehen – z.B. Geld aus haram Quellen zu ernten, ungerecht zu sein, zu stehlen, Alkohol zu trinken oder das anzuschauen, was ihm haram ist – während er es immer noch schwer findet, seine Zunge zu hüten. Es geschieht, dass man jemanden sieht, der bekannt ist für seine Rechtschaffenheit, seine ständige Verrichtung von Gottesdiensten und seine Frömmigkeit, aber er spricht Worte aus, die Allah ta3alas Zorn hervorrufen, während er sich dieser Konsequenzen nicht bewusst ist. Man kann eine Person sehen, die sich selbst davor schützt, sich dem zu nähern, was zu Unrecht oder jeglicher schmutziger Tat führt; jedoch hört ihre Zunge nicht auf, üble Nachrede sowohl über lebende und verstorbene Menschen zu begehen, ohne sich überhaupt darum zu kümmern.»

1 – Es wurde überliefert, dass ein weiser Mann, wann immer er eine Person vorfand, die viel sprach und selten schwieg, zu sagen pflegte: «Allah subhanahu wa ta3ala hat für dich zwei Ohren erschaffen und eine Zunge; so dass das, was du hörst, doppelt so viel ist, wie das, was du sprichst.»

2 – Ar-Rabi bin Subaih berichtete, dass ein Mann zu al-Hasan sagte: «O Abu Sa’id, ich sehe etwas, was ich verabscheue.» Abu Sa’id antwortete: «Was ist es?» Er sagte: «Ich sehe Leute deinen Ort besuchen, während sie nach einem Fehler Ausschau halten, den du machen magst, so dass sie diesen unter den Leuten verkünden können, um deinen Ruf zu ruinieren.» Al-Hasan antwortete: «O mein Neffe. Lass diese Sache nicht schwer sein auf deiner Brust und dich bekümmern. Ich werde dir etwas sagen, was größer ist als dies und verwunderlicher.» Der Mann antwortete: «Was ist es, oh Onkel ?» Er sagte: «Ich habe mir selbst in jedem Aspekt gehorcht, der mich Allah näher bringt, in der Hoffnung, Jannah zu betreten, vom Höllenfeuer gerettet zu werden und mit den Propheten zu sein. Jedoch habe ich mir selbst nie gehorcht, wenn es darum ging, darauf zu hören, was die Leute gesagt haben (d.h. Lästern, Verleumden oder was auch immer übel ist). Du musst wissen, dass, wenn irgendjemand vom Bösen der Zungen der Leute geschützt sein müsste, dann wäre es der Schöpfer, Der sie erschaffen hat. Dies wissend, ist es somit normal, dass der Erschaffene niemals sicher ist vor dem Bösen ihrer Zungen.»

3. Jubair bin ‘Abdullah sagte: Ich sah einen Mann, der sich Wahb bin Manbah näherte und ihm sagte: «Da ist jemand, der über dich üble Nachrede führt.» So antwortete Wahb: «Hat der Schaitan niemand anderes gefunden, außer dir, um sich über ihn lächerlich zu machen und ihn wie einen Dummkopf aussehen zu lassen ?» Dann vergingen nur wenige Momente und danach kam jener Mann, so hieß er ihn willkommen und behandelte ihn gütig.

4. Hatim bin al-’Asim sagte: «Wenn ein angesehener, guter Mann mit einem sitzen würde, würde man auf jedes Wort achten, welches man ausspricht, so dass man nicht etwas falsches sagt. Jedoch weiß man, dass unsere Worte von Allah ta3ala gesehen werden, aber man achtet immer noch nicht auf die Worte, die man ausspricht !»

5. Abu Haiyan at-Tamimi überlieferte von seinem Vater: Ich sah die Tochter von ar-Rabi bin Khatim um Erlaubnis bitten zu gehen und zu spielen, so antwortete er ihr: «Geh und äußere nichts, außer Gutem.»

6. Ein Mann lästerte über jemanden, während er in der Anwesenheit von Ma’ruf al-Karkhi war. So sagte Ma’ruf, indem er den Mann vor der Gefahr der üblen Nachrede warnte: «Behalte immer den Zeitpunkt im Gedächtnis, wenn sie Baumwollstücke in deine Augen legen (d.h. sich auf seinen Tod beziehend).»

7. Ein Mann sagte Amr bin al-’Ubaid: «Al-Aswari lästert immer noch über dich und erwähnt dich mit nichts Gutem.» So antwortete Amr: «Du hast das Vertrauen dieses Mannes (in dich) nicht erfüllt, als er dich mit sich sitzen ließ, da du uns mitgeteilt hast, was er gesagt hatte. Ferner hast du meine Rechte über dich nicht erfüllt, als du mir (das) gesagt hast, was ich über einen meiner Brüder zu hören verabscheue. Trotzdem, ermahne ihn, dass der Tod uns alle ereilen wird, das Grab uns drin behalten wird und der Tag des Gerichts uns versammeln wird und Allah ta3ala dann zwischen uns richten wird und Er ist wahrlich der Gerechteste, Weiseste Richter.»

8. Al-Mu’afi bin Mu’ran wurde einst gefragt: «Was sagst du über einen Mann, der Poesie schreibt ?» Er antwortete: «Es ist sein Leben, so lasse ihn es verschwenden, wenn er dies möchte, auf die Art, die er wünscht.»

9. Ibn ‘Abbas (radiAllahu 3anhu) sagte: «Es gibt kein Wort, das der Sohn Adams ausspricht, ohne dass es niedergeschrieben würde. Selbst das Gebrumme aus Schmerz, das er macht aufgrund seiner Krankheit. Als Imam Ahmad krank war, wurde ihm gesagt, dass Tawus Brummen aus Schmerz aufgrund von Krankheit verabscheute, so stoppte Imam Ahmad dies zu tun, obwohl sein Schmerz groß war.»

10. ‘Umar bin ‘Abdul-’Aziz sagte einst: «Wer auch immer weiß und erkennt, dass seine Worte, welche er äußert, Teil seiner Taten sind, wird gewiss nur das sprechen, was ihn betrifft.»

11. Al-Hasan bin Salih sagte: «Wir suchten, wo Wara’ (d.h. der Zustand, wo eine Person es vermeidet das zu tun, was halal ist, aus Furcht, dass es einen zweifelhaften Teil hat an haram) gefunden werden kann und wir erkannten, dass Wara’ selten zu finden ist; und wenn es gefunden werden kann, dann wird das Wenigste davon in den Zungen sein.»

12. ‘Abdullah al-Khaiyar pflegte, wenn er mit Leuten saß, zu sagen: «O Allah rette uns und bewahre uns und rette die Gläubigen vor den Übeln unserer Zungen.»

13. Manche der Salaf pflegten zu sagen: «Jede Stunde, die der Sohn Adams gelebt hat, wird angeschaut und überprüft. Und (über) jede Stunde, die er gelebt und in der er Allah ta3ala nicht erwähnt oder gedacht hat, wird er weinen über sich selbst für das Vergeuden einer solchen Stunde.»

14. Al-Hasan bin Baschar sagte einst: «Ich habe meine Zunge dreißig Jahre lang überwacht, so dass ich niemals ein Wort ausgesprochen habe, dass von mir verlangte, dass ich mich dafür entschuldige.»

15. Ein Mann sagte einst zu al-Fudail bin ‘Iyad: «Ein Mann hat über mich gelästert.» Al-Fudail antwortete: «Er hat dir genutzt, statt dir zu schaden.» (damit bezog er sich auf die Tatsache, dass er am Jüngsten Tag von den guten Taten desjenigen nehmen wird, der über ihn gelästert hat, als Resultat dessen.)

16. ‘Abdur-Rahman bin Mahdi sagte einst: «Ich hasse es, wenn die Leute Allah ta3ala gegenüber ungehorsam sind, ansonsten hätte ich mir gewünscht, dass jeder dieser Welt über mich lästert. Es gibt keine gleichwertige Freude am Jüngsten Tag, als in deiner Waagschale eine Tat zu finden, von der du nichts gewusst hast und die du noch nicht einmal getan hattest.»

17. Ein Mann sagte einst zu Bakr bin Muhammad: «Mir ist gesagt worden, dass du über mich sprichst hinter meinem Rücken.» Bakr antwortete: «Wenn ich es getan hätte, dann wärst du mir wertvoller als ich mir selbst.»

18. Es wurde überliefert, dass einer der bekannten, respektierten Gelehrten in einem Traum gesehen worden ist, in welchem er darüber gefragt wurde, was mit ihm nach seinem Tod geschehen ist. Er antwortete: «Ich habe nicht bestanden, aufgrund eines Wortes, welches ich zuvor gesagt hatte.» Er wurde gefragt: «Was war es ?» Er antwortete: «Ich sagte: ‘Die Leute brauchen dringend Regen’ (weil es lange nicht mehr geregnet hatte).’ Aufgrund dieses Wortes wurde mir von Allah ta3ala gesagt: ‘Und was weißt du ?! Ich kenne die Interessen meiner Diener und das, was für sie nützlich ist.’»

19. ‘Abdullah bin Muhammad sagte einst: Ich war mit Imam Ahmad bin Hanbal, als ein Mann zu ihm sagte: «O Abu ‘Abdullah, ich habe über dich gelästert. Bitte, vergib mir was ich getan hatte.» So sagte Imam Ahamd: «Dir ist verziehen, wenn du es nicht noch einmal tust.» Nachdem er dies gesagt hatte, sagte ich überrascht zu ihm: «O Abu ‘Abdullah, du hast ihm einfach so vergeben für das was er tat !»Er antwortete mir: «Hast du nicht gesehen, dass ich als Bedingung für meine Vergebung gestellt habe, dass er es nie wieder tut ?»

20. Einige Leute kamen zu Ibn Sirin und sagten zu ihm: «Wir haben über dich gelästert, so verzeih uns für das, was wir getan haben.» Er sagte: «Ich werde niemals erlaubt machen, was Allah ta3ala haram gemacht hat .» (d.h. er deutete an, dass sie immer noch bereuen und Allah ta3ala um Vergebung bitten müssen, während er selbst ihnen verziehen hatte)

21. Tawq bin Munbih sagte: Ich trat einst bei Muhammad bin Sirin ein und als er mich sah, sagte er zu mir: «Es scheint, dass du Schmerzen hast und krank bist.» Ich antwortete bestätigend, indem ich sagte: «Ja, ich bin.» Er sagte darauf: «Gut, gehe und sehe diesen Arzt und bitte ihn, dich zu behandeln oder geh und sehe den anderen Arzt, da er erfahrener ist als dieser.» Danach sagte er direkt: «Ich bitte Allah ta3ala um Vergebung für das, was ich eben gesagt habe, denn was ich gesagt hatte, war üble Nachrede in Allah ta3alas Recht.» (Er meinte damit wohl, ihm zu raten, zu Allahs Diener zu gehen, ist eine Sünde, da er ihm hätte raten sollen, Allah ta3alas Hilfe zu ersuchen).

22. Es wurde berichtet, dass zu al-Hasan einst gesagt wurde, dass ein Mann über ihn üble Nachrede geführt hatte. Er sandte dem Mann, der über ihn gelästert hatte, sofort eine Platte voller Datteln und eine Nachricht, die lautete: „Ich möchte dich dafür belohnen, dass du mir mehr Belohnung gibst. Jedoch, bitte vergib mir, denn ich kann dir nicht genug danken für das, was du für mich getan hast.“

23. Abu Umamah al-Bahili sagte einst: «Am Jüngsten Tag wird dem Diener Allahs sein Buch der Taten gegeben werden, worin er Belohnung für Dinge findet, die er nicht getan hatte, so wird er fragen: „O mein Herr, woher habe ich diese Taten ?“ So antwortet Allah ta3ala ihm: „Dies ist aufgrund der Leute, die über dich gelästert haben, und du wusstest davon nichts.“»

24. Ein paar weise Männer fragten einst: Was ist die Weisheit dahinter, dass in der Zeit des Propheten (sallallahu alaihi wa sallam) der üble Gestank der üblen Nachrede mit Leichtigkeit ausgemacht werden konnte, während wir heutzutage diesen üblen Gestank nicht mehr unterscheiden können ?! Er antwortete: „Es ist, weil der üble Gestank des Lästerns heutzutage unsere Nasen gefüllt hat, so dass wir keinen anderen Geruch als diesen kennen. Das Beispiel davon ist: Ein Mann, der das Geschäft eines Ledergerbers betritt, der dort nicht verbleiben kann, aufgrund des starken Geruches; während die Leute, die dort arbeiten, essen, trinken und sie bemerken diesen Gestank nicht einmal, weil er ihre Nasen füllt und sie sich an diesem Geruch gewöhnt haben, was die gleiche Situation ist mit uns heutzutage.“

25. ‘Abdullah bin al-Mubarak sagte einst zu Sufian ath-Thawri: „O ‘Abdullah, wie erstaunlich, dass Abu Hanifah niemals üble Nachrede betreibt über irgendjemanden, so dass er sogar niemals über einen seiner Feinde lästerte.“ Sufyan antwortete: „Er ist vernünftiger und klüger, als dass er seine Zunge mit dem kontrolliert sein ließe, was seine guten Taten auslöscht.“

26. Ein Mann trat bei ‘Umar bin ‘Abdul-’Aziz ein und lästerte über einen anderen Mann. ‘Umar bin ‘Abdul-’Aziz sagte zu diesem Mann: „Wenn du wünscht, werden wir untersuchen, was du sagst, so dass, wenn wir dich als einen Lügner vorfinden, du einer von denen bist, über die Allah ta3ala sagte: ‘O die ihr glaubt, wenn ein Frevler zu euch mit einer Kunde kommt, dann schafft Klarheit, damit ihr (nicht einige) Leute in Unwissenheit (mit einer Anschuldigung) trefft und dann über das, was ihr getan habt, Reue empfinden werdet.‘ (49:6, ungefähre Bedeutung) und wenn du ehrlich gewesen bist und das, was du gesagt hast, die Wahrheit ist, dann bist du von denen, über die Allah ta3ala sagte: ‘Stichler und Verbreiter von Verleumdungen’ (68:11, ungefähre Bedeutung) oder du kannst um Vergebung bitten.” Der Mann antwortete: „Ich bitte um Vergebung und werde es nie wieder tun.“

27. Ein Mann kam zu ‘Abdullah bin ‘Umar – zu dieser Zeit war er ein Herrscher – und sagte zu ihm: „Ich habe gehört, dass mich jemand hinter meinem Rücken vor dir schlecht erwähnte.“ ‘Abdullah bin ‘Umar sagte: „Ja, es geschah.“ Der Mann sagte: „Lass mich wissen, was er gesagt hat, so dass ich mich selbst verteidigen und zeigen kann, dass das, was er gesagt hatte, Lügen sind.“ ‘Abdullah bin ‘Umar sagte: „Ich verabscheue es, Übles auszusprechen über mich selbst, indem ich meine Zunge verfluche. Jedoch ist es genügend zu wissen, dass ich nicht geglaubt habe, was gesagt worden ist und immer noch die Beziehung zwischen dir und mir pflege.“

 
henout
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RE: Hadith Ecke

#378 von henout , 17.08.2013 15:06

Der Schaytaan (Satan) ist der Begleiter desjenigen, der sich von Ar-Rahmaan abwendet.

Er تَعَالَى sagt: {وَمَنْ يَعْشُ} “Und wer ya’schu (sich blind abwendet) …” [bedeutet:
Wer sich blind stellt und unwissend] {عَنْ ذِكْرِ الرَّحْمَنِ} “… für die Ermahnung von Ar-Rahmaan, …” ["Al-'Aschaa" {الْعَشَا } meint des Auges, die Sehschwäche. Die Bedeutung hier soll sein: die Schwäche in der Einsicht.], {نُقَيِّضْ لَهُ شَيْطَانًا فَهُوَ لَهُ قَرِينٌ} “… dem verschaffen Wir einen Schaytaan, der ihm dann ein Qarien (Begleiter) ist.“
يَقُولُ تَعَالَى: {وَمَنْ يَعْشُ} أَيْ: يَتَعَامَى وَيَتَغَافَلُ وَيُعْرِضُ، {عَنْ ذِكْرِ الرَّحْمَنِ} وَالْعَشَا فِي الْعَيْنِ: ضَعْفُ بَصَرِهَا. وَالْمُرَادُ هَاهُنَا: عَشَا الْبَصِيرَةِ، {نُقَيِّضْ لَهُ شَيْطَانًا فَهُوَ لَهُ قَرِينٌ}

Dies ist wie in Seiner Aussage: {وَمَنْ يُشَاقِقِ الرَّسُولَ مِنْ بَعْدِ مَا تَبَيَّنَ لَهُ الْهُدَى وَيَتَّبِعْ غَيْرَ سَبِيلِ الْمُؤْمِنِينَ نُوَلِّهِ مَا تَوَلَّى وَنُصْلِهِ جَهَنَّمَ وَسَاءَتْ مَصِيرًا} “Wer aber dem Gesandten entgegenwirkt, nachdem ihm die Rechtleitung klargeworden ist, und einem, anderen Weg als dem der Gläubigen folgt, werden Wir dem zukehren, dem er sich zugekehrt hat, und ihn Jahannam (der Hölle) aussetzen, und (wie) böse ist der Ausgang!” [4:115]

Und wie in Seiner Aussage: {فَلَمَّا زَاغُوا أَزَاغَ اللَّهُ قُلُوبَهُمْ} “Als sie nun abschweiften, ließ Allah ihre Herzen abschweifen.” [61:5]

Und wie in Seiner Aussage: {وَقَيَّضْنَا لَهُمْ قُرَنَاءَ فَزَيَّنُوا لَهُمْ مَا بَيْنَ أَيْدِيهِمْ وَمَا خَلْفَهُمْ وَحَقَّ عَلَيْهِمُ الْقَوْلُ فِي أُمَمٍ قَدْ خَلَتْ مِنْ قَبْلِهِمْ مِنَ الْجِنِّ وَالإنْسِ إِنَّهُمْ كَانُوا خَاسِرِينَ} “Und Wir hatten ihnen Gesellen verschafft, die ihnen dann ausschmückten, was vor ihnen und was hinter ihnen lag. Und unvermeidlich fällig wurde das Wort gegen sie, unter (anderen) Gemeinschaften von den Ginn und den Menschen, die vor ihnen dahingegangen waren. Gewiß, sie waren ja Verlierer.” [41:25]

Aus diesem Grund sagt Er hier: {وَإِنَّهُمْ لَيَصُدُّونَهُمْ عَنِ السَّبِيلِ وَيَحْسَبُونَ أَنَّهُمْ مُهْتَدُونَ. حَتَّى إِذَا جَاءَنَا} “Und sie halten sie wahrlich vom Weg ab, und diese meinen, sie seien rechtgeleitet. Bis er dann zu uns kommt, …”, was bedeutet: “Derjenige, der sich absichtlich der Rechtleitung gegenüber unwissend stellt, dem senden Wir einen Schaytaan, der ihn in die Irre führt und auf den Pfad von Jahannam leitet.
Wenn er dann vor Allaah steht am Tage der Auferstehung, wird er sich beklagen über den Schaytaan, der für ihn beauftragt war.
وَلِهَذَا قَالَ هَاهُنَا: {وَإِنَّهُمْ لَيَصُدُّونَهُمْ عَنِ السَّبِيلِ وَيَحْسَبُونَ أَنَّهُمْ مُهْتَدُونَ. حَتَّى إِذَا جَاءَنَا} أَيْ: هَذَا الَّذِي تَغَافَلَ عَنِ الْهُدَى نُقَيِّضُ لَهُ مِنَ الشَّيَاطِينِ مَنْ يُضِلُّهُ، وَيَهْدِيهِ إِلَى صِرَاطِ الْجَحِيمِ. فَإِذَا وَافَى اللَّهَ يَوْمَ الْقِيَامَةِ يتبرم بالشيطان الذي وكل به

{قَالَ يَا لَيْتَ بَيْنِي وَبَيْنَكَ بُعْدَ الْمَشْرِقَيْنِ فَبِئْسَ الْقَرِينُ} “… sagt er: ‘O wäre doch zwischen mir und dir eine Entfernung wie zwischen Osten und Westen !’ – ein schlimmer Geselle!”

Einige von ihnen lasen {حَتَّى إِذَا جَاءَنَا} “Bis er dann zu uns kommt” und bezogen sich dabei auf den Schaytaan als Begleiter und denjenigen, den er begleitet.

 
henout
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RE: Hadith Ecke

#379 von henout , 17.08.2013 15:13

Von Ibn Abbâs möge Allah mit beiden zufrieden sein ist überliefert, dass er sagte: Allâhs Gesandter möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: "Wer den Haddsch vollziehen möchte, der soll sich beeilen. Denn vielleicht erkrankt er, oder er fällt in Armut, oder er sieht sich einer Beschäftigung ausgesetzt." Überliefert von Ahmad.



- Von Ibn Umar möge Allah mit beiden zufrieden sein ist überliefert, dass der Prophet möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: „Der Kämpfende auf Allâhs Weg, der die Haddsch Vollziehende und der die Umra Vollziehende sind eine Delegation Allâhs. Er rief sie, worauf sie dem Ruf folgten und sie baten Ihn, woraufhin Er ihnen gab.“ Überliefert von Ibn Mâdscha.



- Von Abû Huraira möge Allah mit ihm zufrieden sein ist überliefert, dass er sagte: Allahs Gesandter möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken wurde gefragt:"Welche sind die besten Taten?" Er entgegnete: "Der Glaube an Allâh und Seinen Gesandten." Er wurde gefragt: "Welche dann?" Er entgegnete: "Der Dschihâd auf Allâhs Weg." Er wurde gefragt: "Welche dann?" Er entgegnete:" Ein fromm verrichteter Haddsch." Überliefert von Al-Buchârî und dem Imâm Muslim.



- Von Â`ischa möge Allah mit ihr zufrieden sein, der Mutter der Gläubigen, wird überliefert, dass sie sagte: "O Gesandter Allâhs, wir sehen den Dschihâd als beste Tat an, sollen wir dann nicht den Dschihâd durchführen?" Er erwiderte: "Nein, vielmehr ist der beste Dschihâd ein fromm verrichteter Haddsch." Überliefert von Al-Buchârî.



- Von Abû Huraira möge Allah mit ihm zufrieden sein ist überliefert, dass er sagte: Ich hörte den Propheten möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagen: „Wer für Allâh den Haddsch vollzieht und dabei weder den Beischlaf vollzieht noch eine Freveltat begeht, der kehrt zurück wie an dem Tag, an dem ihn seine Mutter gebar.“ Überliefert von Al-Buchârî und dem Imâm Muslim.



- Von Âischa möge Allah mit ihr zufrieden sein ist überliefert, dass Allâhs Gesandter möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: "Es gibt keinen Tag, an dem Allâh mehr Diener aus dem Feuer befreit, als am Tag von Arafa. Er nähert sich, worauf Er sie vor den Engeln rühmt und sagt: «Was möchten jene?»“ Überliefert von dem Imâm Muslim.



- Von Abû Huraira möge Allah mit ihm zufrieden sein ist überliefert, dass er sagte: Allâhs Gesandter möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: „Die Zeit zwischen einer Umra bis zur nächsten Umra ist eine Sühne für das, was zwischen beiden ist. Und für den fromm verrichteten Haddsch gibt es keine geringere Belohnung als das Paradies." Überliefert von Al-Buchârî und dem Imâm Muslim.



- Von Umar möge Allah mit ihm zufrieden sein ist überliefert, dass er sagte: Allahs Gesandter möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: "Vollzieht nach dem Haddsch die Umra und nach der Umra den Haddsch, denn dies entfernt die Armut und die Sünden, wie der Blasebalg die Schlacke des Eisens wegbläst." Überliefert von Ibn Mâdscha.



- Von Sahl ibn Sa´d möge Allah mit ihm zufrieden sein ist überliefert, dass er sagte: Allâhs Gesandter möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: „Für jeden Muslim, der die Talbîya ruft, gibt es zu dessen Rechten und Linken Steine, Bäume und Erdschollen, die die Talbîya rufen, bis sich die Erde hier und dort spalten wird. [Gemeint ist der Auferstehungstag]“ Überliefert von At-Tirmidhî.



- Von Zaid ibn Châlid Al-Dschuhanî möge Allah mit ihm zufrieden sein ist überliefert, dass er sagte: Allahs Gesandter möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: „Gabriel kam zu mir und sagte: «O Muhammad, weise deine Gefährten an, die Talbîya laut auszurufen, denn sie gehört zu den Riten des Haddsch!»“ Überliefert von Ibn Mâdscha, Ibn Chuzaima in dessen Sahîh-Werk und Al-Hâkim, der den Hadîth als authentisch einstufte.



- Von Abû Bakr As-Siddîq ist überliefert, dass der Gesandte Allâhs möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken gefragt wurde: „Welches ist die beste Tat?“ Er sagte: „Das Dröhnen und das Strömen.“ Überliefert von At-Tirmidhî und Ibn Mâdscha. Mit dem Dröhnen ist das laute Ausrufen der Talbîya und mit dem Strömen das Schlachten der Opfertiere gemeint.



- Von Ibn Umar möge Allah mit beiden zufrieden sein ist überliefert, dass er sagte: Allâhs Gesandter möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: „Wer dieses Haus sieben Mal vollkommen umschreitet, für den ist dies, als befreite er einen Sklaven. Jedes Mal, wenn er einen Fuß absetzt und den anderen anhebt, erlässt ihm Allâh damit ein Vergehen und schreibt ihm eine gute Tat an.“ Überliefert von At-Tirmidhî, der sagte, der Hadîth sei hasan (gut).



- Von Ibn Umar möge Allah mit beiden zufrieden sein ist überliefert, dass er sagte: Allahs Gesandter möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: „Das Berühren der beiden – die Berührung des schwarzen Steines und der jemenitischen Ecke – sind eine Sühne für die Verfehlungen.“ Überliefert von At-Tirmidhî.



- Ibn Abbâs möge Allah mit beiden zufrieden sein sagte: Allâhs Gesandter möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: „Dieser Stein wird wahrlich am Jüngsten Tag erscheinen, mit zwei Augen, mit denen er sieht, und einer Zunge, mit der er spricht, und er wird bezeugen, wer ihn rechtens berührt hat.“ Überliefert von Ibn Mâdscha und von Al-Albânî als authentisch eingestuft.



- Ibn Abbâs möge Allah mit beiden zufrieden sein sagte: Allâhs Gesandter möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: „Der schwarze Stein kam weißer als Milch vom Paradies herab. Dann haben ihn die Verfehlungen der Kinder Adams schwarz werden lassen.“ Überliefert von At-Tirmidhî, der ihn zwischen akzeptabel und authentisch einstufte.



- Ibn Abbâs möge Allah mit beiden zufrieden sein sagte: Ich hörte Allâhs Gesandten möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagen: „Die Ecke (der schwarze Stein) und der Maqâm (von Ibrâhîm) sind zwei Rubine der Rubine des Paradieses. Wenn Allâh nicht ihr Licht gelöscht hätte, erleuchteten sie, was sich zwischen dem Osten und dem Westen befindet." Überliefert von At-Tirmidhî und Anderen.



- Von Bilâl ibn Ribâh möge Allah mit ihm zufrieden sein ist überliefert, dass der Prophet möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken am Morgen von Muzdalifa zu ihm sagte: "O Bilâl, bringe die Menschen zum Schweigen!“ – oder: „...zum aufmerksamen Zuhören!“ Dann sagte er: „Allâh hat euch an diesem euren Freitag eine Gnade erwiesen, indem Er den Sündigen unter euch auf Grund der Besten unter euch verzieh und den Besten unter euch das gab, worum sie baten.“ Überliefert von Ibn Mâdscha.



- Von Abdullâh ibn Umar möge Allah mit beiden zufrieden sein ist überliefert, dass Allâhs Gesandter möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: „Möge Allâh sich denjenigen erbarmen, die ihre Köpfe scheren!“ Sie sagten: „Und diejenigen, die das Haar kürzen, o Gesandter Allâhs?“ Er sagte: „Und diejenigen, die das Haar kürzen.“ Überliefert von Al-Buchârî und dem Imâm Muslim.



- Von Dschâbir ibn Abdullâh möge Allah mit beiden zufrieden sein ist überliefert, dass er sagte: „Ich hörte Allâhs Gesandten möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagen: Das Zamzam-Wasser ist für das, wofür es getrunken wurde.“ Überliefert von dem Imâm Ahmad und Ibn Mâdscha.

 
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RE: Hadith Ecke

#380 von henout , 17.08.2013 15:15

Ebenso wie es Ursachen gibt, durch die zwei Personen voneinander erben, so gibt es auch Hindernisse, die die Vererbung zwischen zwei Personen verhindern. Diese Hinderungsgründe kann man wie folgt zusammenfassen:


Erstes Hindernis: Unterschiedliche Religion


Dies bedeutet, dass der Erblasser (der Verstorbene) einer Religion angehört und der Erbe einer anderen. Die unterschiedliche Religion zweier Personen verhindert, dass diese voneinander erben können. Die Religionsunterschiede zwischen zwei Personen können unter Anderem in folgenden Konstellationen auftreten:


1. Der Verstorbene war Muslim und der Erbe kein Muslim, egal ob Jude, Christ oder ein Angehöriger einer anderen nichtmuslimischen Religion. In diesem Fall erbt der Nichtmuslim nicht von seinem muslimischen Verwandten, hierin gibt es zunächst keine Meinungsverschiedenheit unter den Gelehrten; wegen dem Hadith: "Der Muslim erbt nicht vom Nichtmuslim und der Nichtmuslim erbt nicht vom Muslim …" (Überliefert von Al-Buchârî)


2. Der Verstorbene ist Nichtmuslim und der Erbe ist Muslim: In diesem Fall erbt der Muslim gemäß der überwiegenden Mehrheit der Gelehrten nicht von seinem nichtmuslimischen Verwandten, dies belegt der obige Hadith.


3. Der Verstorbene ist Nichtmuslim einer Religion und der Erbe ist Nichtmuslim einer anderen Religion, sie erben nicht voneinander wegen dem Hadith: "Anhänger verschiedener Religionen erben nicht untereinander." (Überliefert von Abû Dâwûd und At-Tirmidhî)


Im Fiqh gibt es verschiedene Ansichten über die Definition der Religion (in diesem Kontext), manche sagen, der Kufr ist eine Religion, andere wiederum sagen, es gibt drei Arten von Religionen: Judentum und Christentum, alles andere zählt (in diesem Kontext) als eine Religion.

Zweites Hindernis: Mord


Mord ist hier eine Handlung, die das Auslöschen einer Seele verursacht. Das heißt, dass der Mörder nicht vom Ermordeten erbt. Tötet etwa ein Kind seinen Vater, erbt er nicht von ihm.


Es ist bekannt, dass es verschiedene Tötungsdelikte gibt: Einige sind rechtswidrig wie absichtlicher Mord, Totschlag und mordähnliche Tötung, andere sind rechtmäßig wie etwa die Tötung durch Wiedervergeltung (durch ein islamisches Gericht). Die Gelehrten sind sich einig, dass die Tötung allgemein zu den Erbhindernissen zählt, weil es in einem Hadith heißt: "[…] der Tötende erhält nichts, und wenn kein weiterer Erbe vorhanden ist, so erbt der, der ihm am nächsten stand, doch der Tötende erbt nichts." (Überliefert von Abû Dâwûd) Doch sind sich die Rechtsgelehrten bei einigen Formen der Tötung nicht einig, ob diese den Tötenden vom Erbe ausschließen oder nicht.

Drittes Hindernis: Sklaverei


Sklaverei: Es handelt sich um eine rechtliche Beschränkung des Menschen, wodurch seine Handlungsfreiheit eingeschränkt wird. Der Sklave erbt nicht von einem Freien, weil der Sklave kein Vermögen hat, sein Vermögen gehört seinem Herrn. Allâh der Erhabene sagt über die Einschränkung des Sklaven: "Allah prägt das Gleichnis eines leibeigenen Dieners, der über nichts Macht hat" (Sûra 16:75)


Es ist bekannt, dass es verschiedene Arten von Sklaverei gibt, der Sklave kann ganz oder teilweise versklavt sein (d.h. er ist zum Teil frei und zum Teil Sklave), er kann Mukâtib sein (d.h. ihm wird die Freiheit für einen bestimmten Geldbetrag, den er bezahlt, versprochen) oder Mudbir (d.h. ihm wird die Freiheit versprochen, wenn sein Herr stirbt), und es kann sich um die Mutter eines Kindes handeln: sie selbst ist Sklavin, schlief ihrem Herr bei, wurde dadurch schwanger und gebar ein Kind, sie darf nicht verkauft oder verschenkt werden und wird frei, sobald ihr Herr stirbt.


Der vollständige Sklave erbt nicht und vererbt nicht, bei anderen Formen der Sklaverei gibt es viele detaillierte Rechtsbestimmungen, die hier aus Platzgründen nicht genannt werden.

 
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RE: Hadith Ecke

#381 von henout , 17.08.2013 15:16

Zum Erbe wird man im Islâm durch drei Verhältnisse berechtigt:



Erstes Verhältnis: die Ehe. Im Islâm wird die Ehe als islâmisch gültiger Ehevertrag definiert, auch wenn die Ehepartner danach nicht unter sich sind und kein Beischlaf stattfindet. Durch diese Ursache erben die Ehepartner voneinander, solange der Ehevertrag läuft oder noch in Vollzug ist. Wenn der Mann die Scheidung ausspricht und die Wartezeit vorüber ist, endet die Erbberechtigung zwischen beiden, außer wenn er die Scheidung auf dem Sterbebett ausspricht und man ihn verdächtigt, dass er sie vom Erbe ausschließen wollte. In diesem Fall erbt sie von ihm, auch wenn ihre Wartezeit bereits verstrichen ist, ja sogar nachdem sie – gemäß der Meinung einiger Gelehrter – einen anderen Mann geheiratet hat, um das Unrecht des verstorbenen Mannes aufzuheben.



Zweite Verhältnis: Walâ - Sklavenbefreiung


Wenn der Besitzer seinen Sklaven in die Freiheit entlässt, entsteht zwischen ihnen ein besonderes Verhältnis, das auf Arabisch "Walâ" genannt wird. Der Besitzer erwies dem Sklaven die Gnade, ihn freizulassen und befreite ihn somit von der Sklaverei. Es handelt sich um eine rechtliche Verwandtschaftsbeziehung, die Allâh als Konsequenz der Freilassung festlegt. Dieses Walâ ähnelt der Verwandtschaftsbeziehung. Die Gemeinsamkeit zwischen Walâ und Erbe besteht darin, dass der Mann zur Existenz seines Sohnes beiträgt und ebenso der Besitzer dazu beiträgt, dass der ehemalige Sklave ein freies Leben führen kann. Der ehemalige Besitzer beerbt seinen ehemaligen Sklaven, den er freigelassen hat. Es gibt hierzu noch einige detaillierte Regeln, die wir hier aus Platzgründen nicht erwähnt haben.



Drittes Verhältnis: echtes Verwandtschaftsverhältnis


Die Verwandtschaft ist ein Verhältnis zwischen zwei Personen aufgrund einer mehr oder weniger nahen Geburt. Jeder Mensch, mit dem du durch Geburt verbunden ist, egal wie eng du verwandt bist, sei es über den Vater oder die Mutter, oder über beide, der ist dein Verwandter. Dieses Verhältnis ist die wichtigste Ursache für die Erbberechtigung.


Die Erben auf Basis der Verwandtschaft werden in drei Gruppen unterteilt:


1. Abstammung: darunter fällt der Vater, Großvater etc. des Verstorbenen in männlicher Linie, die Mutter und Großmütter des Verstorbenen, egal wie viele Generationen dazwischen liegen, von denen der Verstorbene abstammt.


2. Nachkommen: darunter fallen die Kinder des Verstorbenen und dessen Enkelkinder, egal wie viele Generationen dazwischenliegen.


3. Die Seitenlinien: darunter fallen die Geschwister des Verstorbenen, dessen Neffen und Nichten von Vollgeschwistern oder Halbgeschwistern über den Vater, die Onkel väterlicherseits, wenn sie Vollgeschwister des Vaters oder eines Vorfahren des Verstorbenen sind, und die Cousins, egal welchen Grades.



Über diese drei Ursachen für die Erbberechtigung sind sich die Gelehrten einig. Es handelt sich um Beziehungen zwischen Menschen, die auch rein logisch nachvollziehbare Ursachen für die Erbberechtigung sind. Es gibt noch andere Gründe für das Erbe, die jedoch im Fiqh umstritten sind, wie etwa die Staatskasse eines islâmischen Staates, die Verwandten, die nicht zu den koranischen Erben gehören und Andere.

 
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RE: Hadith Ecke

#382 von henout , 17.08.2013 15:16

Allâh der Glorreiche und Majestätische legte selbst die Pflichterbanteile fest und überließ dies weder Engeln noch Propheten; Er legte also fest, was jedem Erben zusteht und erwähnte dies meist detailliert, im Gegensatz zu vielen Regeln, die im Qurân allgemein gehalten sind und in der Sunna des Propheten möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken näher erläutert werden, wie das Gebet, die Zakât und der Haddsch. Über das Pflichterbe wurden detaillierte Verse offenbart, wie etwa zu Beginn der vierten Sure "die Frauen" und an deren Ende.



Er nannte diese Erbregeln Seine Grenzen (…) und drohte demjenigen Strafe an, der sie überschreitet, so sagt Allâh der Erhabene: "Dies sind Allâhs Grenzen. Wer nun Allâh und Seinem Gesandten gehorcht, den wird Er in Gärten eingehen lassen, durcheilt von Bächen, ewig darin zu bleiben; und das ist ein großartiger Erfolg. Wer sich aber Allah und Seinem Gesandten widersetzt und Seine Grenzen überschreitet, den lässt Er in ein Feuer eingehen, ewig darin zu bleiben; und für ihn gibt es schmachvolle Strafe." (Sûra 4:13-14)



Ibn Kathîr Allah erbarme sich seiner sagte: "Der Aufruf zum Erlernen des Erbrechts ist sicher überliefert und diese speziellen Erbregeln gehören zu den wichtigsten darunter. Abû Dâwûd und Ibn Mâdschah überlieferten von Abdurrahmân ibn Ziyâd ibn Anâm Al-Afrîqî von Abdurrahmân ibn Râfi' At-Tanûchî von Abdullâh ibn 'Amr möge Allah mit ihm zufrieden sein, dass der Gesandte Allâhs möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: 'Das Wissen ist dreierlei und alles andere ist Zusatz: ein eindeutiger Vers, oder eine bestehende Sunna oder eine gerechte Pflicht (Farîda, auch: Erblehre) […]' Und der Prophet möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken ordnete an, das Pflichterbe (Farîda) unter den rechtmäßigen Empfängern zu verteilen: 'Verteilt das Vermögen unter den Pflichterben gemäß Allâhs Buch, wenn nach dem Pflichterbe etwas übrig bleibt, geht es an den Mann mit dem höchsten Anspruch, der erwähnt wurde […]' (Übereinstimmend überliefert, der Wortlaut ist nach Muslim) Die Gelehrten bezeichneten das Erbrecht als die Hälfte des Wissens. Ibn 'Uyaina sagte: 'Das Erbrecht wurde lediglich deswegen als die Hälfte des Wissens bezeichnet, weil davon alle Menschen betroffen sind.'"

 
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RE: Hadith Ecke

#383 von henout , 17.08.2013 15:17

Allâh, der über jeden Mangel Erhabene, ehrte den Menschen in diesem Leben und bevorzugte ihn vor vielen Geschöpfen, wie der Glorreiche und Majestätische sagt: "Und Wir haben ja die Kinder Adams geehrt; Wir haben sie auf dem Festland und auf dem Meer getragen und sie von den guten Dingen versorgt, und Wir haben sie vor vielen von denen, die Wir erschaffen haben, eindeutig bevorzugt." (Sûra 17:70)



Der Mensch auf dieser Erde hinterlässt Nachkommen, er braucht etwas, das ihm diesen Fortbestand und die Nachkommenschaft garantiert und was seine weltlichen Angelegenheiten aufrechterhält. Allâh der Erhabene bestimmte für den Menschen das Vermögen zum Unterhalt, wie Allâh der Erhabene sagt: "Und gebt nicht den Toren euren Besitz, den Allâh euch zum Unterhalt bestimmt hat" (Sûra 4:5)



Durch das Vermögen also werden die Angelegenheiten der Menschen aufrechterhalten, es ist das Mittel zur Verwirklichung dieser Angelegenheiten, der Mensch braucht es solange er lebt. Stirbt er, braucht er es auch nicht mehr, doch ist es nun notwendig, sein Vermögen an einen anderen Besitzer weiterzugeben. Wäre nun der neue Besitzer derjenige, der das Geld an sich reißt, führte dies zu Rangeleien und Streit zwischen den Menschen und somit wäre der Besitz mit Stärke und Gewalt verbunden. Überließe man hingegen das gesamte Vermögen den Hunden, Katzen und Tieren, wie dies westliche Gesetze erlauben, so gingen die Angelegenheiten der Menschen verloren und kämen zum Erliegen.



Aus diesem Grund bestimmte die Scharîâ, dass das Vermögen den Verwandten des Verstorbenen zusteht, damit die Menschen ruhigen Gewissens über den Fortbestand ihres Vermögens sind, denn der Mensch neigt von Natur dazu, denjenigen Nutzen zukommen zu lassen, mit denen er durch Verwandtschaft, Heirat oder Sorgerecht verbunden ist. Stirbt eine Person und hinterlässt Vermögen, so bestimmt die allen Bedarf der Menschen umfassende Scharîâ des Islâm, dass dieses Vermögen unter seinen Verwandten gerecht aufgeteilt werden muss, vom nächsten Verwandten beginnend, der mit der Existenz des Verstorbenen direkt in Verbindung steht, wie die Kinder und der Vater und die nächsten Verwandten dieser. Allâh, der Gewaltige, spricht die Wahrheit, wenn Er sagt: "Heute habe Ich euch eure Religion vervollkommnet und Meine Gunst an euch vollendet, und Ich bin mit dem Islam als Religion für euch zufrieden." (Sûra 5:3)

 
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RE: Hadith Ecke

#384 von henout , 17.08.2013 15:18

Allâh der Glorreiche und Majestätische legte selbst die Pflichterbanteile fest und überließ dies weder Engeln noch Propheten; Er legte also fest, was jedem Erben zusteht und erwähnte dies meist detailliert, im Gegensatz zu vielen Regeln, die im Qurân allgemein gehalten sind und in der Sunna des Propheten möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken näher erläutert werden, wie das Gebet, die Zakât und der Haddsch. Über das Pflichterbe wurden detaillierte Verse offenbart, wie etwa zu Beginn der vierten Sure "die Frauen" und an deren Ende.



Er nannte diese Erbregeln Seine Grenzen (…) und drohte demjenigen Strafe an, der sie überschreitet, so sagt Allâh der Erhabene: "Dies sind Allâhs Grenzen. Wer nun Allâh und Seinem Gesandten gehorcht, den wird Er in Gärten eingehen lassen, durcheilt von Bächen, ewig darin zu bleiben; und das ist ein großartiger Erfolg. Wer sich aber Allah und Seinem Gesandten widersetzt und Seine Grenzen überschreitet, den lässt Er in ein Feuer eingehen, ewig darin zu bleiben; und für ihn gibt es schmachvolle Strafe." (Sûra 4:13-14)



Ibn Kathîr Allah erbarme sich seiner sagte: "Der Aufruf zum Erlernen des Erbrechts ist sicher überliefert und diese speziellen Erbregeln gehören zu den wichtigsten darunter. Abû Dâwûd und Ibn Mâdschah überlieferten von Abdurrahmân ibn Ziyâd ibn Anâm Al-Afrîqî von Abdurrahmân ibn Râfi' At-Tanûchî von Abdullâh ibn 'Amr möge Allah mit ihm zufrieden sein, dass der Gesandte Allâhs möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: 'Das Wissen ist dreierlei und alles andere ist Zusatz: ein eindeutiger Vers, oder eine bestehende Sunna oder eine gerechte Pflicht (Farîda, auch: Erblehre) […]' Und der Prophet möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken ordnete an, das Pflichterbe (Farîda) unter den rechtmäßigen Empfängern zu verteilen: 'Verteilt das Vermögen unter den Pflichterben gemäß Allâhs Buch, wenn nach dem Pflichterbe etwas übrig bleibt, geht es an den Mann mit dem höchsten Anspruch, der erwähnt wurde […]' (Übereinstimmend überliefert, der Wortlaut ist nach Muslim) Die Gelehrten bezeichneten das Erbrecht als die Hälfte des Wissens. Ibn 'Uyaina sagte: 'Das Erbrecht wurde lediglich deswegen als die Hälfte des Wissens bezeichnet, weil davon alle Menschen betroffen sind.'"

 
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RE: Hadith Ecke

#385 von henout , 17.08.2013 15:19

Allâh, der über jeden Mangel Erhabene, ehrte den Menschen in diesem Leben und bevorzugte ihn vor vielen Geschöpfen, wie der Glorreiche und Majestätische sagt: "Und Wir haben ja die Kinder Adams geehrt; Wir haben sie auf dem Festland und auf dem Meer getragen und sie von den guten Dingen versorgt, und Wir haben sie vor vielen von denen, die Wir erschaffen haben, eindeutig bevorzugt." (Sûra 17:70)



Der Mensch auf dieser Erde hinterlässt Nachkommen, er braucht etwas, das ihm diesen Fortbestand und die Nachkommenschaft garantiert und was seine weltlichen Angelegenheiten aufrechterhält. Allâh der Erhabene bestimmte für den Menschen das Vermögen zum Unterhalt, wie Allâh der Erhabene sagt: "Und gebt nicht den Toren euren Besitz, den Allâh euch zum Unterhalt bestimmt hat" (Sûra 4:5)



Durch das Vermögen also werden die Angelegenheiten der Menschen aufrechterhalten, es ist das Mittel zur Verwirklichung dieser Angelegenheiten, der Mensch braucht es solange er lebt. Stirbt er, braucht er es auch nicht mehr, doch ist es nun notwendig, sein Vermögen an einen anderen Besitzer weiterzugeben. Wäre nun der neue Besitzer derjenige, der das Geld an sich reißt, führte dies zu Rangeleien und Streit zwischen den Menschen und somit wäre der Besitz mit Stärke und Gewalt verbunden. Überließe man hingegen das gesamte Vermögen den Hunden, Katzen und Tieren, wie dies westliche Gesetze erlauben, so gingen die Angelegenheiten der Menschen verloren und kämen zum Erliegen.



Aus diesem Grund bestimmte die Scharîâ, dass das Vermögen den Verwandten des Verstorbenen zusteht, damit die Menschen ruhigen Gewissens über den Fortbestand ihres Vermögens sind, denn der Mensch neigt von Natur dazu, denjenigen Nutzen zukommen zu lassen, mit denen er durch Verwandtschaft, Heirat oder Sorgerecht verbunden ist. Stirbt eine Person und hinterlässt Vermögen, so bestimmt die allen Bedarf der Menschen umfassende Scharîâ des Islâm, dass dieses Vermögen unter seinen Verwandten gerecht aufgeteilt werden muss, vom nächsten Verwandten beginnend, der mit der Existenz des Verstorbenen direkt in Verbindung steht, wie die Kinder und der Vater und die nächsten Verwandten dieser. Allâh, der Gewaltige, spricht die Wahrheit, wenn Er sagt: "Heute habe Ich euch eure Religion vervollkommnet und Meine Gunst an euch vollendet, und Ich bin mit dem Islam als Religion für euch zufrieden." (Sûra 5:3)

 
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RE: Hadith Ecke

#386 von henout , 17.08.2013 15:20

Für die Erbberechtigung gibt es sowohl Ursachen als auch Bedingungen, die vorhanden sein müssen. Diese Bedingungen kann man wie folgt in drei Kategorien zusammenfassen:



Erste Bedingung: Tod des Erblassers.


Dies bedeutet, dass die Person, der das Erbe gehört hat, bereits verstorben sein muss. Eine lebende Person kann nichts vererben. Der Tod des Erblassers kann:


a) Sicher bestätigt sein, das heißt, es waren Zeugen dabei, die den Tod bestätigen.


b) Richterlich erlassen sein, das heißt, ein Richter urteilte, dass die Person verstorben sein muss, weil sie verschollen ist und keine Hoffnung mehr auf ein Lebenszeichen besteht.



Zweite Bedingung: Lebensnachricht des Erben nach dem Tod des Erblassers.


Dies bedeutet, dass man weiß, dass die erbende Person noch am Leben war, als der Erblasser bereits verstorben war. Man kann dies feststellen:


a) Indem man eine sichere Nachricht durch Zeugen hat.


b) Durch Schätzung, indem man abschätzen kann, dass der Erbe zum Todeszeitpunkt des Erblassers lebte. Dies ist der Fall bei einem Embryo, das ja bereits lebt, sobald es geboren wird, erhält es sein Erbe.


Wenn man weiß, dass ein Erbe sicher zum Todeszeitpunkt des Erblassers bereits selbst verstorben war, wie etwa, wenn sie alle bei einem Unfall ums Leben kamen, dann sind sie nicht mehr erbberechtigt.



Dritte Bedingung: Es darf kein (im Sonderartikel hierüber erwähnter) Hinderungsgrund bestehen, der vom Erbe ausschließt



Sind all diese Bedingungen und auch Ursachen für die Erbberechtigung erfüllt, dann hat der Erbe das Recht auf einen Anteil am Erbe des Erblassers.

 
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RE: Hadith Ecke

#387 von henout , 17.08.2013 15:20

Für die Erbberechtigung gibt es sowohl Ursachen als auch Bedingungen, die vorhanden sein müssen. Diese Bedingungen kann man wie folgt in drei Kategorien zusammenfassen:



Erste Bedingung: Tod des Erblassers.


Dies bedeutet, dass die Person, der das Erbe gehört hat, bereits verstorben sein muss. Eine lebende Person kann nichts vererben. Der Tod des Erblassers kann:


a) Sicher bestätigt sein, das heißt, es waren Zeugen dabei, die den Tod bestätigen.


b) Richterlich erlassen sein, das heißt, ein Richter urteilte, dass die Person verstorben sein muss, weil sie verschollen ist und keine Hoffnung mehr auf ein Lebenszeichen besteht.



Zweite Bedingung: Lebensnachricht des Erben nach dem Tod des Erblassers.


Dies bedeutet, dass man weiß, dass die erbende Person noch am Leben war, als der Erblasser bereits verstorben war. Man kann dies feststellen:


a) Indem man eine sichere Nachricht durch Zeugen hat.


b) Durch Schätzung, indem man abschätzen kann, dass der Erbe zum Todeszeitpunkt des Erblassers lebte. Dies ist der Fall bei einem Embryo, das ja bereits lebt, sobald es geboren wird, erhält es sein Erbe.


Wenn man weiß, dass ein Erbe sicher zum Todeszeitpunkt des Erblassers bereits selbst verstorben war, wie etwa, wenn sie alle bei einem Unfall ums Leben kamen, dann sind sie nicht mehr erbberechtigt.



Dritte Bedingung: Es darf kein (im Sonderartikel hierüber erwähnter) Hinderungsgrund bestehen, der vom Erbe ausschließt



Sind all diese Bedingungen und auch Ursachen für die Erbberechtigung erfüllt, dann hat der Erbe das Recht auf einen Anteil am Erbe des Erblassers.

 
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RE: Hadith Ecke

#388 von henout , 17.08.2013 15:21

Die Araber vor dem Islâm bestimmten den erwachsenen Sohn als Erben, die anderen Kinder erhielten nichts, auch nicht die Ehefrau, die Mutter und die Schwester. Gab es keinen erwachsenen Sohn, ging es an seinen Bruder oder Onkel über, weil Frauen und Kinder nicht die Verwandten verteidigen, Blutrache verüben, Beute anschaffen und die Feinde bekämpfen konnten. Allâh der Erhabene hob diese vorIslâmische Tradition auf und legte für die Frauen und Kinder einen Erbanteil fest. Ihr Anteil ist ein Pflichtanteil, egal wie umfangreich das Erbe ist. Allâh der Erhabene sagt: "Den Männern steht ein Anteil von dem zu, was die Eltern und nächsten Verwandten hinterlassen, und den Frauen steht ein Anteil von dem zu, was die Eltern und nächsten Verwandten hinterlassen, sei es wenig oder viel - ein festgesetzter Anteil." (Sûra 4:7) und der Erhabene sagt: "Allâh empfiehlt euch hinsichtlich eurer Kinder: Einem männlichen Geschlechts kommt ebensoviel zu wie der Anteil von zwei weiblichen Geschlechts. Wenn es aber (ausschließlich) Frauen sind, mehr als zwei, dann stehen ihnen zwei Drittel dessen zu, was er hinterläßt; wenn es (nur) eine ist, dann die Hälfte." Und über den Anteil der Mutter heißt es: "Und den Eltern steht jedem ein Sechstel von dem zu, was er hinterläßt, wenn er Kinder hat. Wenn er jedoch keine Kinder hat und seine Eltern ihn beerben, dann steht seiner Mutter ein Drittel zu." (Sûra 4:11)



Über den Anteil der Ehefrau heißt es: "Und ihnen steht ein Viertel von dem zu, was ihr hinterlaßt, wenn ihr keine Kinder' habt. Wenn ihr jedoch Kinder habt, dann steht ihnen ein Achtel von dem zu, was ihr hinterlasst." (Sûra 4:12)



Der Makellose und Erhabene bestimmte also für die alleinige Tochter die Hälfte und für mehrere Töchter zwei Drittel, für die Mutter ein Drittel oder Sechstel und für die Ehefrau ein Viertel oder Achtel, für die Schwester mütterlicherseits ein Sechstel und für die Vollschwester und die Halbschwester väterlicherseits die Hälfte des Erbes oder den halben Anteil ihres Bruders, nachdem ihnen vor dem Islâm gar nichts zustand.



In der heutigen Zeit der Ignoranz, die in einigen Aspekten genauso schlimm ist wie die damalige Zeit der Ignoranz, ist es sogar möglich alle Frauen, Männer und Kinder auszuschließen, nun kann der Erblasser das Vermögen, das dem Menschen zum Bestreiten des Lebensunterhalts dient, einem Tier vermachen.



Das Islâmische System hat gegenüber den modernen weltlichen Gesetzen im Erbrecht einige herausragende Besonderheiten:



Der Islâm steht in wirtschaftlichen Belangen zwischen dem kommunistischen Sozialismus und dem Kapitalismus und anderen Strömungen, die von individueller Freiheit im Besitz sprechen. Der kommunistische Sozialismus, wie ihn Karl Marx propagierte, leugnet das Erbe prinzipiell und sieht es als Unrecht an, das mit den Grundsätzen der Gerechtigkeit in Konflikt steht. Demgemäß erhalten die Kinder und Verwandten des Verstorbenen gar nichts. Im Kapitalismus und ähnlichen Wirtschaftsformen ist dem Erblasser die freie Wahl gelassen, über sein Erbe nach eigenem Gutdünken zu verfügen. Er darf alle seine Verwandten vom Erbe ausschließen und sein Erbe einer nichtverwandten Person vermachen, wie etwa einem Freund oder einem Arbeitskollegen. Ein Mann oder eine Frau kann, zumindest in den westlichen Gesellschaften, das gesamte Vermögen oder einen Teil davon an einen Hund, eine Katze oder auf sonstigen recht seltsamen Wegen vermachen.



Das Erbe im Islâmischen System ist eine Pflicht für den Erblasser und den Erben. Der Erblasser hat nicht das Recht, irgendeinen seiner Erben vom Erbe auszuschließen. Und der Erbe erhält seinen Anteil ohne auf einen Richterbeschluss angewiesen zu sein. In anderen Systemen sieht man hingegen, dass all dies nicht verbindlich ist. Das französische Gesetz sieht die Festlegung des Erbes erst nach einem Richterspruch vor. Das Erbe ist demnach also freiwillig und nicht verbindlich.


Das Islâmische System beschränkt das Erbe auf die Familie, für andere Personen ist kein Erbe vorgesehen. Es muss eine echte Abstammung vorliegen oder eine eheliches Verhältnis, wobei das Verhältnis bei Sklavenbefreiung im Islâm Ähnlichkeiten mit der Verwandtschaft aufweist, weshalb letzteres auch hinzugerechnet wird. Daher kann kein adoptiertes oder uneheliches Kind erben. In der Familie selbst wird der dem Verstorbenen nähere Verwandte dem entfernteren vorgezogen. In anderen Systemen hingegen sieht man genau das Gegenteil des Islâmischen Systems: Bei den Juden erben die Söhne, der ledige erhält doppelt so viel wie seine Brüder, es wird nicht unterschieden, ob die Kinder ehelich sind oder nicht. Der ledige Sohn wird nicht vom Erbe ausgeschlossen, wenn er unehelich ist. In westlichen Rechtssystemen darf auch ein Fremder erben, wie etwa ein Freund, ein Diener. Ein uneheliches Kind kann erben, ja es kann sogar erben, wer gar nicht mit dem Verstorbenen verwandt ist, wie etwa Tiere.



Das Islâmische System sieht für kleine Kinder genau denselben Erbanteil an wie für seine erwachsenen Brüder. Es besteht kein Unterschied zwischen einem Embryo und einem erwachsenen Kind mit großer Familie. Das Islâmische System unterscheidet auch nicht zwischen ledigen Kindern und anderen, wie dies in den verzerrten Religionen vorgesehen ist und im ungültigen Recht. Dies wird so begründet, dass junge Erben mehr Geld brauchen um ihr Leben zu planen und die zukünftigen Herausforderungen des Lebens anzugehen. Daher bräuchten sie mehr als ihre erwachsenen Brüder, die bereits gearbeitet haben und ihr eigenes Vermögen angespart haben und somit unabhängig vom Vermögen des Vaters sind.



Das Islâmische System gewährt der Frau einen Erbanteil: die Mutter, die Ehefrau, die Tochter, die Enkelin, die Schwester u.v.m. haben einen Anspruch auf das Vermögen des Verstorbenen, der ihnen ein Leben in Würde frei von Armut gewährt, im Gegensatz zu einigen Systemen, die der Frau kein Anrecht am Erbe zusprechen. Das französische Recht schloss einst die Ehefrau vom Erbe aus, sie hatte keinerlei Anspruch. Ebenso verhält es sich im jüdischen Recht, in dem Frauen kein Erbe erhalten.

 
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RE: Hadith Ecke

#389 von henout , 17.08.2013 15:22

In einem von Al-Buchârî und Muslim überlieferten authentischen Hadîth berichtete Abû Huraira möge Allah mit ihm zufrieden sein: „Man fragte den Gesandten Allâhs möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken : »Welche Tat ist am besten?« Er antwortete: „Der Glaube an Allâh und an Seinen Gesandten.“ Darauf fragte man weiter: »Welche dann außer dieser?« Er antwortete: „Der kämpferische Einsatz um Allâhs willen.“ Man fragte weiter: »Welche dann außer dieser?« Er antwortete: „Ein fromm verrichteter Haddsch.“



Abû Huraira möge Allah mit ihm zufrieden sein überlieferte ferner in einem authentischen Hadîth: „Ich hörte den Gesandten Allâhs möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken Folgendes sagen: „Wer den Haddsch unternimmt und während diesem keinen Beischlaf und keine Missetat begeht, der entfernt sich von seinen Sünden, wie am Tage, an dem seine Mutter ihn zur Welt brachte.“ (Überliefert von Al-Buchârî, Muslim, An-Nasâ'î, Ibn Mâdscha und At-Tirmidhî, während der Wortlaut beim Letzteren lautet: „..., dem werden all seine vorangegangenen Sünden vergeben.“)



Ebenso berichtete Abû Huraira möge Allah mit ihm zufrieden sein, dass der Gesandte Allâhs möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken in einem authentischen Hadîth sagte: „Die Zeit von einer Umra bis zur nächsten ist eine Sühne für die Zeit, die zwischen beiden liegt. Und für den fromm verrichteten Haddsch gibt es keine andere Belohnung als das Paradies!“ (Überliefert von Mâlik, Al-Buchârî, Muslim, At-Tirmidhî, An-Nasâ'î und Ibn Mâdscha.)



Ibn Schimâsa möge Allah mit ihm zufrieden sein überlieferte in einem authentischen Hadîth: „Wir waren bei Amr ibn Al-Âs, als er auf dem Sterbebett lag. Er weinte lange und sagte: »Als ich mich zum Islâm bekannte, ging ich zum Propheten möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken und sagte zu ihm: ΄O Gesandter Allâhs, strecke deine rechte Hand aus, damit ich dir den Treueid leiste!΄ Als er seine Hand ausstreckte, nahm ich meine Hand zurück. Daraufhin fragte der Prophet: ΄Was ist mit dir, o Amr?΄ Ich entgegnete: ΄Ich will eine Bedingung stellen.΄ Er fragte: ΄Welche Bedingung ist das?΄ Ich erwiderte: ΄Dass meine Sünden vergeben werden.΄ Da sagte der Prophet: ΄΄O Amr, weißt du nicht, dass der Islâm das aufhebt, was man vor ihm getan hat, und dass die Hidschra das aufhebt, was man vor ihr getan hat, und dass der Haddsch das aufhebt, was man vor ihm getan hat?«“ (Überliefert von Ibn Chuzaima in dessen Sammlung authentischer Hadîthe in zusammengefasster Weise und von Muslim und Anderen in detaillierter Weise.)



Al-Hasan ibn Alî möge Allah mit ihm zufrieden sein überlieferte in einem authentischen Hadîth: „Ein Mann kam zum Propheten möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken und sagte: »Ich bin feige und ich bin schwach.« Da sagte der Prophet: „Komm zu einem kämpferischen Einsatz, bei dem du nicht die winzigste Verletzung bekommst, nämlich dem Haddsch!“ (Überliefert von At-Tabarânî in seinen beiden Werken Al-Mu'dschamu-l-Kabîr und Al-Mu'dschamul-Ausat, wobei die Überlieferer dieses Hadîthes zuverlässig sind. Abdurrazzâq veröffentlichte diesen Hadîth ebenfalls.)



Âischa möge Allah mit ihr zufrieden sein überlieferte in einem authentischen Hadîth, dass diese fragte: „Ich sagte: »O Gesandter Allâhs! Wir sehen, dass der Dschihâd die beste Tat ist. Sollen wir nicht kämpfen?« Der Prophet antwortete: »Der beste Dschihâd ist jedoch der fromm verrichtete Haddsch.“ (Überliefert von Al-Buchârî und Anderen und von Ibn Chuzaima in dessen Sammlung authentischer Hadîthe, wobei der Wortlaut bei ihm lautet: „Âischa überliefert: »Ich sagte: O Gesandter Allâhs! Sind die Frauen zum Dschihad verpflichtet?« Er antwortete: »Es obliegt ihnen ein Dschihâd, bei dem es keinen Kampf gibt, nämlich Haddsch und Umra.«“)



In einem von An-Nasâ'î mit einer akzeptablen Überliefererkette nach einer Aussage von Abû Huraira möge Allah mit ihm zufrieden sein sagte der Gesandte Allâhs möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken : „Der Dschihâd eines alten oder schwachen Mannes oder einer Frau ist der Haddsch und die Umra.“



Ibn Umar möge Allah mit ihm zufrieden sein überlieferte in einem authentischen Hadîth, als der Engel Gabriel den Propheten möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken über den Islâm fragte, worauf dieser antwortete: „Islâm heißt, dass du bezeugst, dass es keine Gottheit außer Allâh gibt und dass Muhammad der Gesandte Allâhs ist und dass du das rituelle Pflichtgebet verrichtest, die Zakâ entrichtest, den Haddsch und die Umra durchführst, dich von der großen rituellen Unreinheit reinigst, die rituelle Gebetswaschung vollständig verrichtest und im Ramadân fastest.“ Der Engel Gabriel fragte den Propheten: „Wenn ich das getan habe, bin ich Muslim?“ Der Prophet antwortete: „Ja!“ Da sagte der Engel Gabriel: „Du hast die Wahrheit gesprochen!“ (Überliefert von Ibn Chuzaima in dessen Sammlung authentischer Hadîthe, wobei dieser Hadîth in beiden Sammlungen authentischer Hadîthe von Al-Buchârî und Muslim mit einem anderen Wortlaut steht.)

In einem von Ibn Mâdscha nach einer Aussage von Abû Dscha'far nach Umm Salama möge Allah mit ihr zufrieden sein überlieferten akzeptablen Hadîth sagte der Gesandte Allâhs möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken : „Der Haddsch ist der Dschihâd jedes Schwachen.“



Mâ'iz möge Allah mit ihm zufrieden sein berichtete in einem authentischen Hadîth, dass man den Propheten möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken fragte: „Welche Tat ist die beste?“ Er antwortete: „Der Glaube allein an Allâh und dann der Dschihâd und dann ein fromm verrichteter Haddsch, der allen anderen Handlungen zwischen Ost und West vorzuziehen ist.“ (Überliefert von Ahmad und At-Tabarânî.) Es ist zu erwähnen, dass die Überlieferer dieses Hadîthes zwischen Ahmad und Mâ'iz Überlieferer authentischer Hadîthe sind, wobei Mâ'iz ein bekannter Prophetengefährte ist.)



Dschâbir möge Allah mit ihm zufrieden sein berichtete, dass der Prophet möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken in einem authentischen Hadîth auf Grund eines anderen authentischen Hadîthes sagte: „Für den fromm verrichteten Haddsch gibt es keine andere Belohnung als das Paradies.“ Man fragte: »Was macht den Haddsch fromm?« Er antwortete: „Geben von Speisen und Aussprechen von guten Worten.“ (Überliefert von Ahmad und von At-Tabarânî in dessen Werk Al-Mu'dschamu-l-Ausat mit einer akzeptablen Überliefererkette sowie von Ibn Chuzaima in dessen Sammlung authentischer Hadîthe, Al-Baihaqî und Al-Hâkim in zusammengefasster Form, wobei der Letztere sagte, dass die Überliefererkette dieses Hadîthes authentisch ist.)



Abdullah ibn Mas'ûd möge Allah mit ihm zufrieden sein überlieferte, dass der Gesandte Allâhs möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken in einem akzeptablen Hadîth sagte: „Vollzieht Haddsch und Umra mehrmals nacheinander! Beide vernichten nämlich die Armut und die Sünden genauso wie der Blasebalg die Schlacke des Eisens, des Goldes und des Silbers vernichtet. Und für den fromm verrichteten Haddsch gibt es keine andere Belohnung als das Paradies.“ (Überliefert von At-Tirmidhî, Ibn Chuzaima und Ibn Hibbân in beiden Sammlungen authentischer Hadîthe, wobei At-Tirmidhî sagte, dass dieser Hadîth akzeptabel authentisch ist.)



Ibn Umar möge Allah mit ihm zufrieden sein überlieferte in einem akzeptablen Hadîth: „Ich hörte den Propheten möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken Folgendes sagen: »Das Kamel eines Haddschis hebt keinen Fuß, ohne dass Allâh dem Haddschi dafür eine gute Tat anschreibt, ihm eine Sünde vergibt oder ihn um eine Stufe erhöht.«“ (Überliefert von Al-Baihaqî und von Ibn Hibbân in dessen Sammlung authentischer Hadîthe, und zwar in einem Hadîth, der, so Allâh will, noch kommt.)



Dschâbir möge Allah mit ihm zufrieden sein überlieferte, dass der Gesandte Allâhs möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken in einem akzeptablen Hadîth sagte: „Die Haddsch- und Umra-Durchführenden sind die Gäste Allâhs. Er hat sie einladend aufgerufen und sie haben Seinen Aufruf befolgt. Sie haben Ihn um etwas gebeten und Er hat es ihnen gegeben.“ (Überliefert von Al-Bazzâr, wobei die Überlieferer dieses Hadîthes zuverlässig sind.)



Ibn Umar möge Allah mit ihm zufrieden sein überlieferte, dass der Prophet möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken in einem akzeptablen Hadîth sagte: „Der Teilnehmende an Feldzügen um Allâhs willen sowie der Haddsch- und Umra-Durchführende sind die Gäste Allâhs. Er hat sie einladend aufgerufen und sie haben Seinen Aufruf befolgt. Sie haben Ihn um etwas gebeten und Er hat es ihnen gegeben.“ (Überliefert von Ibn Mâdscha, wobei der Wortlaut dieses Hadîthes von diesem ist, sowie von Ibn Hibbân in dessen Sammlung authentischer Hadîthe, wobei beide Überlieferungen nach einer Aussage von Imrân ibn Uyaiyna nach Atâ ibn As-Sâib berichtet sind.)



Abû Huraira möge Allah mit ihm zufrieden sein überlieferte, dass der Gesandte Allâhs möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken in einem authentischen Hadîth sagte: „Die Haddsch- und Umra-Durchführenden sind die Gäste Allâhs: Falls sie zu Ihm ein Bittgebet aussprechen, erhört Er ihr Bittgebet, und falls sie Ihn um Vergebung bitten, vergibt Er ihre Sünde.“ (Überliefert von An-Nasâ'î, Ibn Mâdscha und von Ibn Chuzaima und von Ibn Hibbân in beiden Sammlungen authentischer Hadîthe, wobei der Wortlaut bei beiden lautet: „Die Gäste Allâhs sind drei Arten: Der Haddsch-und Umra-Verrichtende sowie der Teilnehmende an Feldzügen.“ Ibn Chuzaima erwähnte den Teilnehmenden an Feldzügen zuerst.)



Vorzüge des Haddsch und der Umra und was über jemanden überliefert ist, der zum Verrichten beider auszog und dabei verstarb - Teil 2

 
henout
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RE: Hadith Ecke

#390 von henout , 17.08.2013 15:23

Seit seinem Erreichen von Madîna bemühte sich der Gesandte Allâhs möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken um Unterstützer des neuen Staates. Einer seiner ersten gesegneten Schritte war die Verbrüderung zwischen den makkanischen Auswanderern und den Ansâr, den madînensischen Muslimen. Durch sie lockerten sich die Spannungen aus der Zeit vor dem Islâm, und die Unterschiede in Abstammung, Hautfarbe und Heimatland lösten sich auf. Sie war unter Anderem der stärkste Rückhalt für den Aufbau dieser Gemeinschaft und die Gründung einer neuen muslimischen Gesellschaft in Madîna, die stark und brüderlich sein sollte.





Die erste Zeit nach dem Eintreffen des Propheten forderte von jedem der Auswanderer und Ansâr eine besondere Anforderung an Brüderlichkeit und Zusammenarbeit. Diese Verbrüderung war in der Realität stärker als die leibliche Brüderlichkeit. Die Ansâr trugen diese Verantwortung: Sie trösteten ihre Geschwister unter den Auswanderern und zogen sie sich selbst in weltlichem Wohlstand vor. Von Abû Huraira möge Allah mit ihm zufrieden sein ist überliefert, dass er sagte: Die Ansâr sagten zum Propheten möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken : „Teile die Palmen zwischen uns und unseren Brüdern!“ Er erwiderte: „Nein!“ Sie sagten: „Erlasst ihr uns die Arbeit und wir teilen uns mit euch den Ertrag?“ Sie sagten: „Wir haben es gehört und wir gehorchen.“ Überliefert von Al-Buchârî.





Aus der Verbrüderung entstanden für die Verbrüderten Rechte wie finanzielle Unterstützung, Obhut, Beratung, gegenseitige Besuche, Liebe, Nächstenliebe etc.





Abdurrahmân ibn Auf möge Allah mit ihm zufrieden sein berichtet uns von dem Ausmaß, zu dem diese Verbrüderung gelangte: Als wir nach Madîna kamen, verbrüderte mich der Gesandte Allâhs möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken mit Sa‘d ibn Ar-Rabî. Sa‘d sagte zu mir: „Ich bin der Vermögendste unter den Ansâr, daher gebe ich dir die Hälfte meines Vermögens. Und ich habe zwei Frauen, so sieh, welche der beiden dir besser gefällt! Nenne sie mir und ich scheide mich von ihr! Wenn ihre Wartezeit vorüber ist, heiratest du sie.“ Abdurrahmân ibn Auf sagte: „Möge Allâh deine Familie und dein Vermögen segnen! Ich brauche dies nicht. Gibt es hier einen Markt, auf dem Handel getrieben wird?“ Sa‘d sagte: „Der Markt von Qainuqâ.“ Er sagte: Abdurrahmân ging am Morgen auf den Markt... Überliefert von Al-Buchârî.





Die Auswanderer dankten den Ansâr für deren Verhaltensweise und ihr großartiges Verhalten an Großzügigkeit und Nächstenliebe. Sie sagten: „O Gesandter Allâhs! Wir haben kein Volk wie dieses gesehen, zu dem wir gekommen sind, das wohltätiger im Geringen und freigebiger im Großen ist, als die Ansâr.“




Sa´d ibn Ar-Rabî war damit nicht der Einzige unter den Ansâr. Es war vielmehr das allgemeine Verhalten der Prophetengefährten. Es reichte sogar so weit, dass die Verbrüderten sich beerbten. Diese Erbschaft wurde daraufhin durch folgende Aussage Allâhs des Majestätischen aufgehoben: „Und diejenigen, die danach geglaubt haben und ausgewandert sind und sich mit euch abgemüht haben, so gehören jene zu euch. Und die Blutsverwandten sind einer von ihnen dem anderen die nächsten Schutzverwandten - im Offenbarungsbuch Allâhs. Allâh ist wahrhaftig um jede Sache wissend.“ (Sûra 8:75).




Die Geschichte der Verbrüderung zwischen den Auswanderern und den Ansâr trug in ihrem Verlauf viele schöne Bedeutungen; vor allem in diesem wichtigen Geschichtsabschnitt des Islâm, der eine starke Auswirkung auf die Gründung des muslimischen Staates hatte, war der Eintritt dieser Bedeutungen in die Herzen der Prophetengefährten von äußerster Wichtigkeit. Diese Bedeutungen sind es würdig, bei ihnen zu verweilen. Nicht nur, um sie zu betrachten, sondern um durch sie die heutige Lage des Individuums und der Gesellschaft zu betrachten. Zu diesen Bedeutungen gehören:




Die Glaubensgrundlage als Grundstein des Baues:




Der Islâm beschränkt die Brüderlichkeit und Freundschaft auf die Gläubigen. Der Erhabene sagt: „Die den Glauben Verinnerlichenden sind ja wahrhaftig Brüder!“ (Sûra 49:10).



Daher ging der Verbrüderung der Auswanderer mit den Ansâr die Glaubensgrundlage des Monotheismus voraus und baute darauf auf. Die Glaubensgrundlage ist das Rückgrat der Brüderlichkeit, die in Madîna vor sich ging. Denn jene Glaubensgrundlage vereinheitlicht die Menschen durch das anbetende Dienen gegenüber Allâh, ohne einen Unterschied zu machen. Der einzige Unterschied liegt in der demütigen Ehrfurcht gegenüber Allâh und den frommen Taten. Der Erhabene sagt: „Wahrlich, vor Allâh ist von euch der Angesehenste, welcher der Gottesfürchtigste ist.“ (Sûra 49:13).




Deshalb war diese Verbrüderung kein bloßes Motto ohne Auswirkung. Vielmehr war sie eine Realität, die auf den Glauben an Allâh aufgebaut war. Der Erhabene sagt: „Und diejenigen, die in der Wohnstätte und im Glauben vor ihnen zu Hause waren, lieben, wer zu ihnen ausgewandert ist, und finden in ihrer Brust kein Bedürfnis nach dem, was ihnen gegeben ward, und sie geben zu Lasten ihrer selbst, auch wenn es bei ihnen Entbehrung gibt. Und wer sich vor dem Geiz seiner Seele bewahrt, so sind jene, sind sie die Erfolg Erlangenden.“ (Sûra 59:9).




Die Prophetengefährten lernten dies und wurden danach erzogen. Ihre Treue galt Allâh, Seinem Gesandten möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken und den Gläubigen. Ihre Biografie ist mit wundervollen Situationen gefüllt, die auf ihr Verständnis und ihre Umsetzung der Bedeutung der Treue, die sie ihrem Schöpfer, ihrer Religion und ihren Brüdern geschworen hatten, hindeuten.

 
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