Salam waleikum,
ich habe was gefunden, was deine Frage bezüglich des Alleinereisens beantworten kann.
Sheikh Muhammad Ibn ‘Uthaymîn (möge Allâh barmherzig mit ihm sein) sagte: Diese
Handlung – Hajj ohne Mahram – ist harâm, aufgrund des Hadîth von Ibn ‘Abbâs (möge
Allâh mit ihm zufrieden sein), der sagte: „Ich hörte, dass der Gesandte Allâhs (Frieden
und Segen Allâhs seien auf ihm), während er eine Predigt hielt, sagte: ‚Eine Frau darf nur
mit einem Mahram reisen.’ Ein Mann stand auf und sagte: ‚O Gesandter Allâhs, ich habe
mich zur Teilnahme an den Schlachten von Soundso und Soundso gemeldet, und meine
Frau ist bereits als Pilgerin aufgebrochen!’ Der Prophet (Frieden und Segen Allâhs seien
auf ihm) sagte zu ihm: ‚Gehe (ihr nach) und vollziehe die Pilgerfahrt mit deiner Frau!’“
(Berichtet von al-Bukhâri, 3006; Muslim, 1341)
Daher ist es einer Frau nicht erlaubt, ohne Mahram zu reisen. Ein Mahram ist ein Mann,
der ihr für immer zur Heirat verboten ist, aufgrund von Blutsverwandtschaft oder aus
einem anderen zulässigen Grund. Dies ist auch der Bedingung unterworfen, dass er ein
Erwachsener bei vollem Verstand ist. Ein minderjähriges Kind kann kein Mahram sein,
und ebensowenig derjenige, der nicht bei vollem Verstand ist. Der Grund dafür, dass die
Anwesenheit eines Mahrams erforderlich ist, ist, damit er auf sie aufpassen und sie
beschützen kann, so dass sie nicht von denjenigen belästigt wird, die Allâh nicht fürchten
und den Dienern Allâhs gegenüber keine Barmherzigkeit zeigen.