RE: männlische Familienbesuche

#16 von Hbiba , 19.05.2009 23:21

Und was ist mit dem Schwager, der Sohn vom SV, er ist ja kein Mahram oder

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RE: männlische Familienbesuche

#17 von hollanida , 19.05.2009 23:27

ja das stimmt hbiba er ist kein mahram ,es ist naemlich halal ihn zu heiraten und er darf auch nicht deine haare sehen und im islam ist es auch haram ihn mit der hand zu gruessen und ihn darfst du auch nicht in deine wohnung lassen wenn du alleine bist ,ich hoffe ich konnte dir das beantworten liebes

 
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RE: männlische Familienbesuche

#18 von Maissa76 , 19.05.2009 23:28

Zitat von Hbiba
Und was ist mit dem Schwager, der Sohn vom SV, er ist ja kein Mahram oder



Du meinst den Bruder vom Mann,ne? Der ist kein mahram. Kopftuch an
Kennst du nicht dieses kleine marokkanische Geschichte wo der Ehemann nach hause kommt und männliche Schuhe vor seiner Haustür findet und sagt ya rabbi laß es die Schuhe von ihrem Bruder sein und nciht von meinem Bruder.

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RE: männlische Familienbesuche

#19 von hollanida , 19.05.2009 23:32

hey maissa musste gerade voll lachen die geschichte kenn ich selber noch nicht die ist ja der hammer

 
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RE: männlische Familienbesuche

#20 von Hbiba , 19.05.2009 23:50

@Hollandia

Hast Du super erklärt, shoukran a Zina.
Vor mein SV zieh ich den KT auch nicht aus, das könnte ich irgendwie nicht.

@Maissa

, ja KT habe ich sowieso an
Ja, genau, der Bruder vom Mann.
Nein, die Story kannte ich noch nicht, ist, aber sehr einleuchtend.

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RE: männlische Familienbesuche

#21 von mounia1982 , 20.05.2009 11:12

Zitat von Maissa76

Zitat von mounia1982
wer hat es denn erlaubt?also soweit ich weiß ist das verboten der er zählt nicht zu den mahrams und er ist auch nicht der vater.allah uahlem



Der Schwiegervater zählt zum mahram, er ist wie dein Vater und dein Onkel.
Vor meinem Schwiegervater zieh ich das kopftuch auch aus.

Sag mal mounia wie begrüßt du denn deinen Schwiegervater? Begrüsst du ihn ohne ihn zu berühren?




ich hab das schon öfters gehört das es erlaubt ist,aber es gibt auch andere die sagen das es haram ist KT auszuziehen weil man diese personen alle heiraten könnte und der sv nicht automatisch zum vater wird nur wenn man heiraten,denn wenn man sich scheiden lässt ist er ja nicht mehr WIE dein vater und somit hat eine Person eine haare gesehen die nicht zu deinen Mahram gehört.

Mein sv lebt in marokko nur bei unserer ankunft gib ich ihm die hand ansonsten sagen wir und SALAM

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RE: männlische Familienbesuche

#22 von hollanida , 20.05.2009 13:21

ja hab ich gern gemacht liebe hbiba
@mounia also es ist wirklich halal das koftuch im gegenwart vom schwiegervater auszuziehen weil er wie gesagt dein mahram ist ,du kannst mir glauben suesse ich weiss das ganz genau.ja das mit einer scheidung ist was anderes.also ich weiss auch nicht viel ueber den islam also man was einiges aber hamdulilah ich hab vieles von meinem mann gelernt da er sich schon sehr jung mit dem islam beschaeftigt hat und sehr viel weiss deswegen.

 
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RE: männlische Familienbesuche

#23 von zohra , 07.06.2009 08:18

Assalamou alaikoum warahmatou Allah,

also eigentlich gibt es ganz eindeutige Ahadithe zu dem Thema und zwar unter anderem diese zwei:
" لا يخلونَّ رجلٌ بامرأةٍ إلا ومعها ذو محرم "
Der Hadith besagt ungefähr ein Mann darf nicht alleine sein mit einer Frau wenn ihr Mahram nicht dabei ist.

Der zweite Hadith besagt:
" إياكم والدخولَ على النساء ، فقال رجل من الأنصار : يا رسول الله أفرأيت الحمو ؟ قال : الحمو الموت "

Also die ungefähre Bedeutung lautet: geht auf keinen Fall zu den Frauen rein. Ein Ansari fragte daraufhin was ist mit dem Homow (den Verwandten des Ehemannes) und der Prophet alayhi salam antwortete der Homow ist der Tod.

Damit ist gemeint daß die Verwandten des Ehemann am gefährlichsten sind da man das ganze auf die leichte Schulter nimmt. Man sitzt sehr häufig mit ihnen oder manche bleiben auch alleine mit ihnen und so kann es schneller zu einer Haram-Handlung kommen als mit einem Mann der nicht zu den Verwandten des Ehemannes gehört.

Es reicht also nicht aus wenn die Ehefrau von diesem Mann dabei ist, denn sie ist kein Mahram. Du als Frau brauchst deinen Mann, Bruder, Vater......ansonsten geht es nicht, denn es ist ja bekannt daß eine Frau nicht Mahram sein kann für eine andere Frau.

Ansonsten solange der Mahram dabei ist sagen einige Ulama spricht nichts dagegen solange die Frau ihren vollständigen Hijab trägt und man sich nicht versammelt um was haram zu tun(d.h. Musik hören, irgendwelche komischen Filme sehen....).Unter anderem ist das die Meinung von Sheikh Ibn Baz rahimahou Allah
Doch sollte man heißt es auch nach Möglichkeit trennen vor allem wenn sich die Frauen unterhalten oder essen wollen. Zusammensitzen ja wenn es keine andere Möglichkeit gibt und den Salam beantworten, doch für Gespräche oder ähnliches sollte man sich zurück ziehen da man wohl oder übel mal lacht oder auch unbewusst die Stimme zarter macht was wiederrum zur Fitna führen kann.

Ich weiß es ist schwierig das ganze umzusetzen vor allem in den arabischen Ländern, doch der Ehemann sollte das vielleicht von Anfang an klar machen und sagen daß er nicht will daß seine Frau männlichen Besuch empfängt wenn er nicht da ist. Aber
eine Frau darf sowieso keinen fremden Mann in ihr Haus lassen , denn das gehört zu den Pflichten einer Ehefrau.

Das man einem Nichtmahram nicht die Hand geben darf ist glaube ich ja bekannt und zwar gibt es da keine Ausnahmen das man sagt er ist der Cousin oder der Schwager, da der Prophet Alayhi salam u.a. sagte:
لئن يطعن في رأس أحدكم بمخيط من حديد خير له من أن يمس امرأة لا تحل له

Es ist besser für euch euren Kopf mit einer glühenden Nadel durchstzustechen als einer Nichtmahram-Frau die Hand zu geben.

Die einzigen bei denen eben eine Ausnahme besteht, d.h. die zu den Mahrams zählen, werden ja auch im Koran erwähnt und zwar in der Surat Al-Noor, Vers 31.

Dazu zählt der eigene Vater, die Onkel, Brüder, Söhne, Neffen, Großväter, Schwiegervater, Großväter des Mannes, die eigenen Schwiegersöhne, die Stiefsöhne und natürlich der eigene Ehemann. (hoffentlich habe ich niemanden vergessen)

Eine von euch hat glaube ich die Frage gestellt wie es wäre wenn man sich scheiden lässt, ob dann der Schwiegervater ein Mahram bleibt, also ja das tut er denn es ist egal ob man mit dem Mann verheiratet ist oder nicht mehr. Hier eine Fatwa zu dem Thema aber leider nur auf Englisch:
http://www.islam-qa.com/en/ref/20750


Also sorry es ist etwas lang geworden aber ich wollte mal ein paar Hadithe aufzählen da man immer viele Meinungen hört und es deshalb wichtig ist Beweise aus Koran oder sunna aufzuzählen, da man sich nur darauf verlassen kann.

Für alle die mehr darüber lesen wollen, schaut mal auf dieser Seite nach:
http://www.islam-qa.com/en/cat/350

Da gibt es Antworten auf Englisch, ARabisch oder Französisch (nur nicht auf Deutsch leider)
salamou alaikoum

 
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RE: männlische Familienbesuche

#24 von Younaida22 , 03.07.2009 12:26

Zitat von zohra
Assalamou alaikoum warahmatou Allah,

also eigentlich gibt es ganz eindeutige Ahadithe zu dem Thema und zwar unter anderem diese zwei:
" لا يخلونَّ رجلٌ بامرأةٍ إلا ومعها ذو محرم "
Der Hadith besagt ungefähr ein Mann darf nicht alleine sein mit einer Frau wenn ihr Mahram nicht dabei ist.

Der zweite Hadith besagt:
" إياكم والدخولَ على النساء ، فقال رجل من الأنصار : يا رسول الله أفرأيت الحمو ؟ قال : الحمو الموت "

Also die ungefähre Bedeutung lautet: geht auf keinen Fall zu den Frauen rein. Ein Ansari fragte daraufhin was ist mit dem Homow (den Verwandten des Ehemannes) und der Prophet alayhi salam antwortete der Homow ist der Tod.

Damit ist gemeint daß die Verwandten des Ehemann am gefährlichsten sind da man das ganze auf die leichte Schulter nimmt. Man sitzt sehr häufig mit ihnen oder manche bleiben auch alleine mit ihnen und so kann es schneller zu einer Haram-Handlung kommen als mit einem Mann der nicht zu den Verwandten des Ehemannes gehört.

Es reicht also nicht aus wenn die Ehefrau von diesem Mann dabei ist, denn sie ist kein Mahram. Du als Frau brauchst deinen Mann, Bruder, Vater......ansonsten geht es nicht, denn es ist ja bekannt daß eine Frau nicht Mahram sein kann für eine andere Frau.

Ansonsten solange der Mahram dabei ist sagen einige Ulama spricht nichts dagegen solange die Frau ihren vollständigen Hijab trägt und man sich nicht versammelt um was haram zu tun(d.h. Musik hören, irgendwelche komischen Filme sehen....).Unter anderem ist das die Meinung von Sheikh Ibn Baz rahimahou Allah
Doch sollte man heißt es auch nach Möglichkeit trennen vor allem wenn sich die Frauen unterhalten oder essen wollen. Zusammensitzen ja wenn es keine andere Möglichkeit gibt und den Salam beantworten, doch für Gespräche oder ähnliches sollte man sich zurück ziehen da man wohl oder übel mal lacht oder auch unbewusst die Stimme zarter macht was wiederrum zur Fitna führen kann.

Ich weiß es ist schwierig das ganze umzusetzen vor allem in den arabischen Ländern, doch der Ehemann sollte das vielleicht von Anfang an klar machen und sagen daß er nicht will daß seine Frau männlichen Besuch empfängt wenn er nicht da ist. Aber
eine Frau darf sowieso keinen fremden Mann in ihr Haus lassen , denn das gehört zu den Pflichten einer Ehefrau.

Das man einem Nichtmahram nicht die Hand geben darf ist glaube ich ja bekannt und zwar gibt es da keine Ausnahmen das man sagt er ist der Cousin oder der Schwager, da der Prophet Alayhi salam u.a. sagte:
لئن يطعن في رأس أحدكم بمخيط من حديد خير له من أن يمس امرأة لا تحل له

Es ist besser für euch euren Kopf mit einer glühenden Nadel durchstzustechen als einer Nichtmahram-Frau die Hand zu geben.

Die einzigen bei denen eben eine Ausnahme besteht, d.h. die zu den Mahrams zählen, werden ja auch im Koran erwähnt und zwar in der Surat Al-Noor, Vers 31.

Dazu zählt der eigene Vater, die Onkel, Brüder, Söhne, Neffen, Großväter, Schwiegervater, Großväter des Mannes, die eigenen Schwiegersöhne, die Stiefsöhne und natürlich der eigene Ehemann. (hoffentlich habe ich niemanden vergessen)

Eine von euch hat glaube ich die Frage gestellt wie es wäre wenn man sich scheiden lässt, ob dann der Schwiegervater ein Mahram bleibt, also ja das tut er denn es ist egal ob man mit dem Mann verheiratet ist oder nicht mehr. Hier eine Fatwa zu dem Thema aber leider nur auf Englisch:
http://www.islam-qa.com/en/ref/20750


Also sorry es ist etwas lang geworden aber ich wollte mal ein paar Hadithe aufzählen da man immer viele Meinungen hört und es deshalb wichtig ist Beweise aus Koran oder sunna aufzuzählen, da man sich nur darauf verlassen kann.

Für alle die mehr darüber lesen wollen, schaut mal auf dieser Seite nach:
http://www.islam-qa.com/en/cat/350

Da gibt es Antworten auf Englisch, ARabisch oder Französisch (nur nicht auf Deutsch leider)
salamou alaikoum




barakallahufik für deine Mühe, sehr hilfreich!!

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RE: männlische Familienbesuche

#25 von moumina , 16.09.2009 09:09

Also dein Schwiegervater ist Dein MAhram!!!! DEnn auch wenn man sich scheide lassen sollte, darf der Schwiegervater einen nicht heiraten, denn man war ja mit dem Sohn verheiratet, oder wenn der Ehemann stirbt, darf er einen nicht heiraten, also ist er ein Mahram!!!

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