salam,
ich bin mir unklar über einige punkte bezüglich der scheidung.
Nach deutschem Scheidungsrecht bekommt man im Trennungsjahr 3/7 des nettoeinkommens vom ehegatten.
Aber wie sieht es mit dem unterhalt im islam aus?
Ich habe gelesen, dass der mann ein jahr seiner ehefrau unterhalt leisten muss, und zwar so viel sie zum leben braucht (wohnung, essen, kleidung, etc.)
Wenn ich "deutschen" Unterhalt beantrage ist das islamisch gesehen in ordnung? Oder begehe ich damit irgendwelche Sünden?
Und eine zweite Frage:
Darf der Ehemann einfach ausziehen, die Frau alleine lassen, und ihr keine Mittel zur Verfügung stellt (Geld, Nahrungsmittel...)?
Und darf er islamisch gesehen einfach die wohnung kündigen um mich hinauszujagen?
Kann mir jemand da weiter helfen?