Scheidungsrecht

#1 von mina88 , 23.04.2009 21:03

salam,

ich bin mir unklar über einige punkte bezüglich der scheidung.
Nach deutschem Scheidungsrecht bekommt man im Trennungsjahr 3/7 des nettoeinkommens vom ehegatten.
Aber wie sieht es mit dem unterhalt im islam aus?
Ich habe gelesen, dass der mann ein jahr seiner ehefrau unterhalt leisten muss, und zwar so viel sie zum leben braucht (wohnung, essen, kleidung, etc.)
Wenn ich "deutschen" Unterhalt beantrage ist das islamisch gesehen in ordnung? Oder begehe ich damit irgendwelche Sünden?


Und eine zweite Frage:
Darf der Ehemann einfach ausziehen, die Frau alleine lassen, und ihr keine Mittel zur Verfügung stellt (Geld, Nahrungsmittel...)?
Und darf er islamisch gesehen einfach die wohnung kündigen um mich hinauszujagen?

Kann mir jemand da weiter helfen?

 
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RE: Scheidungsrecht

#2 von Rose , 24.04.2009 14:11

ich kann dir da leider nicht helfen denn ich will nichts falsches schreiben.
Du brauchst echt jemand der viel ahnung davon hat.

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RE: Scheidungsrecht

#3 von oumubenet , 24.04.2009 14:36

ich denke nicht das es im islamischen sinne ist das ein mann seine freu(exfrau ) ohne nahrung und mittel sich selbst überlässt.solange sie sein eehefrau ist muss er für sie sorgen ,allerdings wenn er schon ausgesprochen hat das er sich scheiden will darf er sich ihr nicht nähern.
zu allen anderen punkten kann ich dir leider auch nicht helfen

 
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RE: Scheidungsrecht

#4 von Blume , 24.04.2009 14:40

Zitat von oumubenet
ich denke nicht das es im islamischen sinne ist das ein mann seine freu(exfrau ) ohne nahrung und mittel sich selbst überlässt.solange sie sein eehefrau ist muss er für sie sorgen ,allerdings wenn er schon ausgesprochen hat das er sich scheiden will darf er sich ihr nicht nähern.
zu allen anderen punkten kann ich dir leider auch nicht helfen


Aber nur wen er das 3 Mal hinter einander ausgesprochen hat.

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RE: Scheidungsrecht

#5 von oumubenet , 24.04.2009 14:49

Zitat von Rifiya

Zitat von oumubenet
ich denke nicht das es im islamischen sinne ist das ein mann seine freu(exfrau ) ohne nahrung und mittel sich selbst überlässt.solange sie sein eehefrau ist muss er für sie sorgen ,allerdings wenn er schon ausgesprochen hat das er sich scheiden will darf er sich ihr nicht nähern.
zu allen anderen punkten kann ich dir leider auch nicht helfen


Aber nur wen er das 3 Mal hinter einander ausgesprochen hat.




ja ich weis was es dann bedeutet aber wenn sie wirklich auf dem weg sind sich m scheiden zu lassen ,haben sie kein recht zwischen durch beischlaf auszuführen

 
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RE: Scheidungsrecht

#6 von YEMMA , 24.04.2009 14:50

Wenn sie zwischen durch Beischlaf haben, ist die ausgesprochene Scheidung hinfällig. Denn der Beischlaf gilt als Versöhnung.Allah swt liebt die Verzeihenden.

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RE: Scheidungsrecht

#7 von Rose , 24.04.2009 16:19

Zitat von UmmAnas
Wenn sie zwischen durch Beischlaf haben, ist die ausgesprochene Scheidung hinfällig. Denn der Beischlaf gilt als Versöhnung.Allah swt liebt die Verzeihenden.



Müssen die denn nicht wieder heiraten?? Wenn er das drei mal ausgesprochen hat??

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RE: Scheidungsrecht

#8 von mina88 , 24.04.2009 18:50

also ich bin mir darüber im klar, dass wir uns nicht "näher" kommen sollten, und daran würde ich auch nicht denken, ich verabscheue ihn zu sehr, wegen dem was er getan hat.

wollte nur wissen wie es ist mit dem gesetzlichen unterhalt und ob es islamisch erlaubt ist. vielleicht weiß jemand wen ich fagen kann?

zu dem anderen punkt, danke für eure antworten, jetzt weiß ich dass es ne sünde ist dass er mich ohne mittel zurückgelassen hat.

aber ich hätte da noch ne frage. weiß jemand woher man die adresse von der neuen wohnung bekommen könnte(er hat ne neue wohnung und weigert sich mir die adresse zu geben, kann aber hier ein und ausgehen wie es ihm passt.)

ich hoffe es kann jemand weiterhelfen

 
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RE: Scheidungsrecht

#9 von mina88 , 24.04.2009 20:22

ich wusste nicht wie ich den beitrag davor editieren kann, deshalb ne korrektur. ich verabscheue ihn nicht, es tut nur sehr weh, dass er mich allein gelassen hat. deshalb will ich ihm auch nichts böses und will aus dem grund auch islamisch alles richtig machen. jeder wird für seine sünden im jenseits bestraft.

 
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RE: Scheidungsrecht

#10 von oumubenet , 24.04.2009 23:15

Zitat von mina88
ich wusste nicht wie ich den beitrag davor editieren kann, deshalb ne korrektur. ich verabscheue ihn nicht, es tut nur sehr weh, dass er mich allein gelassen hat. deshalb will ich ihm auch nichts böses und will aus dem grund auch islamisch alles richtig machen. jeder wird für seine sünden im jenseits bestraft.




das hast du sehr schön gesagt . mashallah das du ein tiefen iman in dir trägst!

 
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RE: Scheidungsrecht

#11 von YEMMA , 24.04.2009 23:32

Zitat von Rose

Zitat von UmmAnas
Wenn sie zwischen durch Beischlaf haben, ist die ausgesprochene Scheidung hinfällig. Denn der Beischlaf gilt als Versöhnung.Allah swt liebt die Verzeihenden.



Müssen die denn nicht wieder heiraten?? Wenn er das drei mal ausgesprochen hat??




da hab ich vergessen zu schreiben. Ich meinte die Zeit wo er es nur einmal ausgesprochen hat. In der Zeit kann und sollte es zu einer Versöhnung kommen. inscha'allah kheir. Bei dreimaligen Aussprechen ist eine islamische Eheschließung wieder notwendig.

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RE: Scheidungsrecht

#12 von mounia1982 , 27.04.2009 11:16

also soweit ich weis ist immer eine eheschließung notwendig wenn man die scheidung ausgesprochen hat,das heißt nicht das man groß heiraten soll,sodern das man mit zwei zeugen zum Imam gehen soll und die ehe erneuern soll.Wenn aber die scheidung dreimal ausgesprochen wurde darf man erst wieder zusammen kommen wenn mann einen anderen Mannn geheiratet hat und mit diesem auch beischlaf haben muss.
Das mit dem Unterhalt musst du einen Imam fragen oder beim konsulat.
wegen der adresse gehe und probiere es beim anmeldewohnamt.Sag du suchst ihn für ein klassentreffen vieleicht geben sie dir eine auskunft.Ich weiß das ist eine lüge aber anders werden sie dir vieleicht nicht die adresse geben

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RE: Scheidungsrecht

#13 von Rose , 27.04.2009 15:02

Zitat von UmmAnas

Zitat von Rose

Zitat von UmmAnas
Wenn sie zwischen durch Beischlaf haben, ist die ausgesprochene Scheidung hinfällig. Denn der Beischlaf gilt als Versöhnung.Allah swt liebt die Verzeihenden.



Müssen die denn nicht wieder heiraten?? Wenn er das drei mal ausgesprochen hat??




da hab ich vergessen zu schreiben. Ich meinte die Zeit wo er es nur einmal ausgesprochen hat. In der Zeit kann und sollte es zu einer Versöhnung kommen. inscha'allah kheir. Bei dreimaligen Aussprechen ist eine islamische Eheschließung wieder notwendig.





Danke das wollte ich wissen.

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RE: Scheidungsrecht

#14 von zohra , 07.06.2009 08:36

Zitat von mina88
ich wusste nicht wie ich den beitrag davor editieren kann, deshalb ne korrektur. ich verabscheue ihn nicht, es tut nur sehr weh, dass er mich allein gelassen hat. deshalb will ich ihm auch nichts böses und will aus dem grund auch islamisch alles richtig machen. jeder wird für seine sünden im jenseits bestraft.




salamou alaikoum,

möge Allah Aza wajal dir Sabr geben denn die Scheidung ist ja nicht umsonst das was Allah Aza wajal am meisten verabscheut.
Mit dem Scheidungsrecht ist es etwas komplitzierter und bevor ich was falsches sage hier die Nummern von ein paar Shoyoukh die dir helfen können inchaAllah:
Abu Jamal 0228-967829
Abu Hussain 0341/6899125
oder Abu Anas 0531/4828833 0176/63329727

salamou alaikoum

 
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