Es gibt für den Koranvers mit dem Schlagen der Ehefrau einen Offenbarungsanlass: "Eine Frau kam zum Propheten (s.a.s.) und beklagte sich bei ihm, weil ihr Mann sie geschlagen hatte. Der Prophet (s.a.s.) ließ daraufhin den Mann holen und forderte die Frau auf, ihren Mann zurückzuschlagen. Hierauf wurde die bekannte Ayah offenbart, woraufhin der Prophet (s.a.s.) sagte: "Ich wollte etwas, aber Allah wollte etwas anderes."
"Das Zurückschlagen wurde somit zum Schutz der Frau verboten, weil es die Situation noch verschlimmern könnte. Ein Mann, der bereits zornig ist, seine Frau schlägt und dann von ihr zurückgeschlagen wird, könnte vollständig die Kontrolle über sich verlieren und der Frau möglicherweise eine schlimme Verletzung zufügen. Trotzdem bleibt die Wiedervergeltung möglich, denn das Schlagen der Frau darf weder Spuren hinterlassen noch einen empfindlichen Körperteil betreffen. Das Schlagen ins Gesicht ist nach allen Gelehrten haram. Tut ein Mann dies trotzdem oder fügt er seiner Frau eine Körperverletzung zu, ist diese berechtigt, ihren Mann anzuzeigen, und dann ist es der Richter, der die Wiedervergeltung anordnet, und der Mann wird wissen, was er getan hat."
In diesem Zusammenhang fällt mir ein Fall ein, den ich vor einiger Zeit im TV gesehen habe, da wurde über eine Iranerin berichtet, die von ihrem Verehrer oder Verlobten (ich erinnere mich nicht mehr) mit Säure im Gesicht verätzt und total verstellt wurde und daraufhin sowohl ihre Schönheit als auch ihr Augenlicht verloren hatte. Ein iranisches islamisches (!) Gericht sprach ihr in einem Urteil das Recht zu, sich auf die gleiche Weise an den Mann zu rächen, nämlich ihm mit Säure das Augenlicht zu nehmen, und sie hatte in dem Bericht tatsächlich erzählt, sie wolle von ihrem Recht Gebrauch machen und wolle auch keine andere Entschädigung, die ihr von der Familie des Mannes angeboten wurde. "Auge um Auge, Zahn um Zahn..."