Salamu alaikum liebe Geschwister,
ich wieder
Und zwar: habt ihr ein islamisches Testament gemacht? Es ist vielleicht ein Thema , zudem man sich nicht große Gedanken macht, aber es ist eine wichtige Sache im Islam.
Im Namen Allahs, des Allerbarmers, des Barmherzigen
'Abdullah Ibn 'Umar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete, daß der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte:
"Es ist nicht richtig, daß ein Muslim, der etwas besitzt, über das er ein Vermächtnis machen soll, zwei Nächte verbringt, ohne daß er bei sich ein von ihm schriftlich niedergelegtes Testament aufbewahrt."
[Die Pflicht dazu ist nur dann fällig, wenn Besitztum vorhanden ist. Ferner ist noch zu bemerken: Nach der Sunna ist eine gegenseitige Beerbung zwischen Muslimen und Nichtmuslimen ausgeschlossen (lt.Hadith sahih)! Nach der rechtlichen Vorschrift in manchen Ländern, auch in Deutschland, soll das Testament erst anerkannt werden, wenn es zweifach vom Erblasser eigenhändig niedergeschrieben und unterschrieben ist. Eine notarielle Beglaubigung kann vorgenommen werden, ist aber nicht vorgeschrieben. Der Vorteil eines nicht beglaubigten Testaments besteht darin, daß man dieses ab und zu - je nach Gegebenheiten - leicht und zu jeder Zeit ändern bzw. aktualisieren kann.