Ist es erlaubt an einer Hochzeitsfeier teil zu nehmen?

#1 von umm kalthum , 14.06.2008 19:57

Salamu alaikum,

Bismilehi irahman irahim

Fragenummer: 0175

Teilnahme an Hochzeitsfeiern die einige schlechte Dinge beinhalten
( Entnommen aus http://www.islam-qa.com - Frage Nr.: 45789 )

Übersetzt von Abu Bakr Abu ’Abdullah al – Almaani



Frage:

Heutzutage sind Feierlichkeiten nicht befreit von einigen schlechten Dingen,
wie
z.B. Lieder, Tanzen, Musik, unanständige Kleidung etc. Meine Frage ist sehr
wichtig:

1.) Ist es zulässig Einladungen zu solchen Veranstaltungen zuzustimmen und
zu akzeptieren?
2.) Wenn 99% von diesen Veranstaltungen nicht frei sind von Liedern,
besonders denen die begleitet werden von haraam Musikinstrumenten
oder unsittlichen Wörtern, bedeutet dies dass wir mit ihnen nichts zu
schaffen haben und keine solcher Anlässe beiwohnen?
3.) Wenn wir nicht an diesen Feiern teilhaben, bedeutet dies dass wir unsere

Verwandschaftsbeziehung abbrechen, uns selbst von den Leuten
abgrenzen und Feindschaft zwischen uns und ihnen verursachen?
4.) Die Gelehrten haben festgelegt, dass wenn wir an diesen Feierlichkeiten
teilnehmen das wir anprangern müssen was vor sich geht, jedoch erreicht
solche Kritik keine Erwiderung und es gibt keine richtige Möglichkeit in
dieser Zeit da es –wie sie behaupten– eine Zeit des Vergnügens ist.
5.) Ich hoffe, dass Sie die Zeit finden uns diese Angelegenheit detailliert
zu
erklären, welche heutzutage so weit verbreitet ist.


Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.

1. – Es ist nicht zulässig an Hochzeitsfeiern teilzunehmen die schlechte
Handlungen beinhalten, wie Gesang welcher begleitet wird von Musik oder der
unsittliche Wörter enthält. Die Tatsache, dass es unter den Leu ten weit
verbreitet
ist, bedeutet nicht, dass es erlaubt ist und nicht angeprangert werden
sollte.

2. – An diesen Feiern nicht teilzunehmen wird nicht als Trennung der
Verwandschaftsbeziehung betrachtet, vielmehr ist es ein Selbstschutz
Schlechtes
zu sehen und zu hören. Deine Familie und Verwandten sollten verstehen, dass


du gerne zugegen wärest und teilnehmen würdest, wäre es nicht um die
schlechten Dinge die sie tun.

3. – Wenn eine Person, welche eingeladen ist zu solch einem Anlass, weiß
dass
schlechte Dinge passieren werden, und das er nicht fähig sein wird sie zu
kritisieren (damit sie es unterlassen), so ist es nicht zulässig für ihn
teilzunehmen.

Ibn Qudaama (Möge Allah ihm barmherzig sein) sagte in Al – Mughni (7/214):

„Wenn eine Person eingeladen ist zu einer Hochzeitsfeier in welcher
schlechte
Dinge stattfinden, wie z.B. (Genuss von) Berauschendes, musikalische
Instrumente etc., und er ist fähig teilzunehmen und diese Übel zu
beseitigen,
dann muss er teilnehmen und sie anprangern, da er dann zwei Verpflichtungen
erfüllt: Das Akzeptieren der Einladung seines muslimischen Bruders und das
Beseitigen eines Übels. Wenn er jedoch nicht fähig ist sie zu kritisieren,
dann
soll er nicht teilnehmen. Wenn er über die schlechte Dinge nichts weiß bis
er
dort ankommt, dann soll er sie entfernen. Wenn er es nicht kann, soll er weg

gehen (und sich nicht dort aufhalten!).“

Ähnliches wurde auch von Asch – Schafi’i gesagt.

In Fataawa al – Ladschna al – Daa’ima heisst es:

„Wenn Hochzeitsfeiern frei von schlechten Dingen sind, wie das Vermischen
von Männern mit Frauen und unsittlichen Liedern, oder wenn du teilnimmst
diese schlechten Dinge geändert werden, dann ist es erlaubt teilzunehmen,
und
teil zu haben bei dem Anlass der Freude.
Vielmehr ist es verpflichtend teilzunehmen, wenn es einige schlechte Dinge
gibt
die du ändern kannst.

Wenn es jedoch schlechte Dinge in diesen Feiern gibt die du nicht anprangern

kannst, dann ist es verboten (haraam) teilzunehmen aufgrund der allgemeinen
Bedeutung der Worte Allah’s (welche bedeuten):

„Und lasse diejenigen allein, die ihre Religion zum Gegenstand des Spiels
und der Zerstreuung nehmen und die das diesseitige Leben täuscht! Und
ermahne durch ihn (d.h. durch den Qur’aan), damit sich keine Seele für
das, was sie verdient hat, dem Verderben ausliefert. Sie hat (dann) außer
Allah weder Schutzmann noch Fürsprecher…“
( Sura Al – An’aam (6) : 70 )


3
„Und unter den Menschen gibt es manchen, der nutzloses Gerede (d.h.
Gesang und Musik) erkauft, um (die Menschen) von Allah’s Weg ohne
(richtiges) Wissen in die Irre zu führen und sich über ihn (d.h. Allah’s
Weg,
oder die Verse des Qur’aan) lustig zu machen. Für solche wird es
schmachvolle Strafe geben.*“ ( Sura Luqmaan (31) : 6 )

Und aufgrund der vielen Ahadith die Gesang und musikalische Instrumente
missbilligen.“


Aus Fataawa al – Mar’a, zusammengetragen von Muhammad al – Musnad, S.
92.

Und Allah weiß es am besten.


Islam Q & A.

 
umm kalthum
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