hijab

#1 von ummkarim , 09.05.2008 09:37

BISMILLAH

salamu alaikum,

Al-Hijâb nach Qur’ân und Sunnah


1. Al-Hijâb im Qur’ân:
Der Qur’ân stellt in islamischen Fragen die Primärquelle dar, und so werden zunächst einmal die entsprechenden Verse, die über die Bedeckung der muslimischen Frau sprechen, behandelt. Der erste von ihnen ist dem Ablauf der Suren folgend in Sûrat An-Nûr:

"Und sprich zu den gläubigen Frauen, dass sie ihre Blicke zu Boden schlagen und ihre Keuschheit wahren und ihren Schmuck nicht zur Schau tragen sollen - bis auf das, was davon sichtbar ist (arab.: illa ma thahara minha), und dass sie ihre Tücher um ihre Kleidungsausschnitte schlagen und ihren Schmuck vor niemandem enthüllen sollen außer vor ihren Gatten oder Vätern oder den Vätern ihrer Gatten oder ihren Söhnen oder den Söhnen ihrer Gatten oder ihren Brüdern oder den Söhnen ihrer Brüder oder Söhnen ihrer Schwestern oder ihren Frauen oder denen, die sie von Rechts wegen besitzen, oder von solchen ihren männlichen Dienern, die keinen Geschlechtstrieb mehr haben, und den Kindern, die der Blöße der Frauen keine Beachtung schenken. Und sie sollen ihre Füße nicht so auf den Boden stampfen, dass bekannt wird, was sie von ihrem Schmuck verbergen. Und wendet euch allesamt reumütig Allâh zu, o ihr Gläubigen, auf dass ihr erfolgreich sein möget." [An-Nûr:31]

Die Reaktion der Sahâba und ihrer Frauen auf die Offenbarung dieses Verses ist hinreichend bekannt. ‘Â’ischah, die Frau des Propheten (a.s.s.), berichtete:

"Allâh mögen Sich der ersten Frauen unter den Auswanderern erbarmen, da sie - als Allâh ‚... und dass sie ihre Tücher um ihre Kleidungsausschnitte schlagen ...‘ offenbarte - Teile von ihren Unterröcken abschnitten und sich damit bedeckten (arab.: fakhtamarna biha)." [Alukhâri]

Ibn Hajar schreibt in Fathu-l-Bâri, dem zum Standardwerk gewordenen Kommentar zu Sahîhu-l-Al-Bukhâri, zu der Bedeutung von "sich damit bedeckten" (fakhtamarna biha): "Sie bedeckten damit ihre Gesichter." Noch deutlicher zeigt dies eine andere Überlieferung in Fathu-l-Bâri ebenfalls von ‘Â’ischah :

"Bei Allâh, niemals sah ich bessere Frauen oder stärkere in der Befolgung des Buches Allâhs als die Frauen der Ansâr. Als Sûrat An-Nûr herabgesandt wurde - ‚... und dass sie ihre Tücher um ihre Kleidungsausschnitte schlagen ...‘ - gingen ihre Männer nach Hause und berichteten ihnen, was Allâh offenbart hatte. Jeder zitierte den Vers vor seiner Frau, seiner Tochter, Schwester und den Verwandten. Es gab keine Frau, die nicht auf der Stelle aufstand, ihren Rock zerriss und sich selbst von Kopf bis Fuß (i’tajarât) damit bedeckte. Am nächsten Tag beteten sie von Kopf bis Fuß bedeckt (mu’tajirât) das Fajr-Gebet." [Fathu-l-Bâri]

Das Wort "i’tajarât" bezeichnet ganz klar "den Körper bedeckend" in einer Weise, dass nichts nach außen hin sichtbar ist.
Diese authentischen Berichte zeigen, wie die Frauen der Sahâba diesen Vers aus Sûrat An-Nur verstanden haben. Hätte dieser Vers eine andere Bedeutung, dann hätte wohl der Prophet (a.s.s.) oder wenigstens ‘Â’ischah sie darüber informiert und korrigiert.
Trotz alledem ist viel Verwirrung bezüglich der Bedeutung dieses Verses entstanden - genauer gesagt bezüglich der Worte "... bis auf das, was davon sichtbar ist ..." - verursacht durch zwei unterschiedliche Meinungen, die von den beiden Sahâba ‘Abdullâh ibn Mas’ûd und Ibn ‘Abbâs überliefert sind. Ibn Mas’ûd meinte, "... bis auf das, was davon sichtbar ist ..." beziehe sich auf die äußere Kleidung, sprich das Gewand, während es Berichte gibt von Ibn ‘Abbâs, der gesagt haben soll, "... bis auf das, was davon sichtbar ist ..." beziehe sich auf Gesicht und Hände. Diese Meinung von Ibn ‘Abbâs finden wir in zwei Überlieferungen: Die eine sagt ausdücklich "Gesicht und Hände", die andere spricht von "einem Ring und Kuhl (Augenschminke)", was ungefähr das gleiche bedeutet. Beide Überlieferungen von Ibn ‘Abbâs sind allerdings schwach (da’îf). Authentisch überliefert hingegen ist die Meinung von Ibn Mas’ûd, der sagte, dass das, was sichtbar ist von einer Frau, nur das äußere Gewand ist, nicht mehr.
Weiterhin haben die Gelehrten den Ausdruck "... bis auf das, was davon sichtbar ist ..." auf die Körperteile bezogen, die unbeabsichtigt sichtbar werden, so zum Beispiel durch einen Windstoß oder ähnliches. Tatsächlich kommt dies der Bedeutung sehr viel näher als die heutzutage weit verbreitete Meinung, dass das Zeigen von Hände und Gesicht erlaubt wären. Man beachte die Worte: "... das, was davon sichtbar ist (oder: sichtbar wird) ...", nicht: "... das, was sie (also die Frau) davon zeigen darf ...". Das Verb thahara (sichtbar sein, sichtbar werden, erscheinen) bezieht sich nicht auf eine Handlung der Frau, die etwas zeigen darf, sondern auf die Teile des Schmuckes der Frau, die zu zeigen verboten sind, aber trotzdem ohne Zutun sichtbar werden können. Kleidung ist unzweifelhaft ein Schmuck, der aber unmöglich verborgen werden kann. Die Auslegung, dass hier eine Ausnahme für die Frau gemacht wird in dem, was sie zu bedecken hat, ist an der wortwörtlichen Bedeutung vorbeiinterpretiert und würde dem eigentlichen Sinn des Verses widersprechen. Wenn Allâh sagt: "... und ihren Schmuck nicht zur Schau tragen sollen ...", sollen dann die folgenden Worte "... bis auf das, was davon sichtbar ist ..." ausgerechnet für das Gesicht - dem auffälligsten und schönsten Schmuck einer Frau - eine Ausnahme machen? Das Gesicht ist unzweifelhaft die größte Versuchung einer Frau für jedermann. Wie kann man einer Frau sagen, sie soll ihren Schmuck nicht zur Schau tragen bis auf das Gesicht? Das wäre so, als würde man jemandem sagen: "Trink keinen Alkohol außer Whiskey."
Noch deutlicher ist der Befehl Allâhs in Sûrat Al-Ahzâb:

"O Prophet! Sprich zu deinen Frauen und deinen Töchtern und zu den Frauen der Gläubigen, sie sollen ihre Übergewänder (arab.: Jalâbib, Singular: Jilbâb) reichlich über sich ziehen. So ist es am ehesten gewährleistet, dass sie (dann) erkannt und nicht belästigt werden. Und Allâh ist Allverzeihend, Barmherzig." [Al-Ahzâb:59]

Um die Bedeutung dieses Verses zu verstehen, muss zunächst einmal die Bedeutung des arabischen Wort "Jalâbib" geklärt werden, sowohl sprachlich als auch praxisbezogen, d.h. wie die Frauen der Sahâba und der Tâbi’în die Aufforderung, "ihre Jalâbib reichlich über sich zu ziehen", in die Tat umgesetzt haben.
Rein sprachlich bezeichnet Jilbâb ein loses Übergewand, welches den ganzen Körper bedeckt. Ibn Al-Mandhûr erklärt in Lisân Al-`Arab das Wort folgendermaßen: "Jalâbib ist der Plural von Jilbâb. Jilbâb ist ein Übergewand, das eine Frau über ihrer Kleidung trägt, mit dem sie sich von Kopf bis Fuß verhüllt. Es bedeckt den ganzen Körper." Ibn Al-Hazm sagt in Al-Muhalla: "Im Arabischen, der Sprache des Propheten (a.s.s.), bezeichnet das Wort Jilbâb ein Übergewand, das den ganzen Körper bedeckt. Ein Kleidungsstück, was nicht den ganzen Körper bedeckt, kann nicht als Jilbâb bezeichnet werden."

Bei Abu Dâwûd finden wir einen Hadîth über die Reaktion der Sahâba nachdem der Vers herabgesandt wurde:

"Als herabgesandt wurde, ‚... sie sollen ihre Übergewänder reichlich über sich ziehen. ...‘, kamen die Ansar heraus, als ob auf ihren Köpfen Krähen säßen wegen der Gewänder" [Abu Dâwûd]

Offensichtlich haben die Frauen ihre Gewänder über den Kopf gezogen und ihr Gesicht damit bedeckt. Diese Bedeutung finden wir auch bei zahlreichen Sahâba als Interpretation des obigen Verses:
Ibn Jarîr schreibt in seinen Tafsîr, dass Ibn ‘Abbâs, derjenige von den Sahâba, der den Qur’ân am besten kannte, zu diesem Vers sagte: "Den muslimischen Frauen wird befohlen, ihre Köpfe und Gesichter mit ihren Übergewändern zu bedecken bis auf ein Auge." ‘Ali Ibn Abi Talha sagte, dass dies die letzte Meinung von Ibn ‘Abbâs war, und das alle anderen von ihm zitierten Meinungen aus der Zeit vor der Offenbarung von Vers 33:59 und dem Befehl von Jalâbib stammen. Schaikh Ibn ‘Uthaimîn kommentierte die Aussage von Ibn ‘Abbâs mit den Worten:

"Diese Ausage ist marfû’ "

, was in der Scharî’ah in die gleiche Kategorie gehört wie ein Hadîth, der direkt vom Propheten (a.s.s.) berichtet wurde. Diese Meinung wird unter Berufung auf Ibn ‘Abbâs auch von zahlreichen Tâbi’în zitiert.
‘Abdullâh ibn Mas’ûd, einer der Sahâba, der sich am besten mit Angelegenheiten der Scharî’ah auskannte, über den ‘Umar Ibn Al-Khattâb sagte:

"Ich kenne niemanden, der sich mit Dingen aus dem Qur’ân besser auskennt, als ‘Abdullâh ibn Mas’ûd."

, erklärte das Wort Jilbâb als ein Kleidungsstück, das den ganzen Körper bedeckt, inklusive Kopf, Gesicht und Hände.
Abu ‘Ubaidah As-Salmâni war der gleichen Meinung wie Ibn ‘Abbâs:

"Ein Jilbâb sollte den ganzen Körper einer Frau bedecken, so dass nichts unbedeckt bleibt außer ein Auge, womit sie sehen kann."

Zur Zeit des Propheten (a.s.s.) "pflegten die Frauen ihre Gewänder über ihren Kopf zu ziehen, so dass nur die Augen frei blieben, um den Weg zu sehen."

‘Ubaidah Ibn Abi Sufyân wurde von Muhammad Ibn Sirîn, einem der größten Gelehrten unter den Tâbi’în, gefragt, was in diesem Vers "über sich (ziehen)" (arab.: ‘alaihinna) bedeutet, und wie ein Jilbâb damals getragen wurde. Er beantwortete die Frage, in dem er sich ein Kleidungsstück über den Kopf zog, so dass sein ganzer Körper bedeckt war außer sein linkes Auge. Dies war auch die Erklärung des Wortes "’alaihinna".
Bezüglich des oben genannten Verses wurde keine andere Meinung von den Sahâba berichtet. Sie waren sich einig darin, dass dieser Vers ein Befehl an alle gläubigen Frauen ist, ihren ganzen Körper - inklusive Gesicht und Hände - mit ihren Gewändern zu bedecken, außer einem oder eventuell zwei Augen, um den Weg zu sehen. Die Tâbi’în berichten - sich auf die Meinung der Sahâba beziehend - ähnliches:
Ibn Jarîr zitiert die Meinung von Ibn ‘Abbâs:

"Allâh hat allen muslimischen Frauen auferlegt, dass sie, wenn sie notwendigerweise ihre Häuser verlassen, sollte sie ihre Gesichter bedecken, in dem sie einen Teil ihrer Gewänder über ihren Kopf ziehen."

Qatâdah berichtet von einer ähnlichen Methode, das Gesicht zu bedecken, wie sie ebenfalls von Ibn ‘Abbâs erläutert wurde: "Das Kleidungsstück sollte um den Kopf gewickelt werden, so dass es die Stirn und den Teil unterhalb der Augen bedeckt." Die Augen wären damit nicht bedeckt.

‘Ali ibn Abi Talha stützt sich ebenfalls auf Meinung von Ibn ‘Abbâs, dass die Frauen Kopf und Gesicht mit ihren Gewändern bedecken sollten außer ein Auge.
Auch Muhammad ibn Sirîn vertrat die gleiche Ansicht, die er - wie bereits oben erwähnt - von dem Sahâbi ‘ Ubaidah ibn Abi Sufyân übernahm.
Alle genannten Berichte zeigen ganz klar, dass die Sahâba und die Tâbi’în den Qur’ânvers als Aufforderung an alle muslimischen Frauen verstanden, ihre Gesichter zu bedecken. Und wer ist besser in der Interpretation und im Verständnis des Qur’ân als die Sahâba? Die Tatsache, dass diese Meinung von Sahâba an die Tâbi’în weitergegeben wurde, beweist auch, dass diese Meinung die letzte war unter den Sahâba, und dass anderslautende Meinungen aus früherer Zeit stammen müssen. So sind sich denn auch die Tafsîr-Gelehrten nahezu einig in der Interpretation dieses Verses:
Ibn Kathîr schreibt in seinem Tafsîr:

"Frauen dürfen keine Teil ihrer Schönheit und Reize gegenüber Fremden zeigen, außer das, was unmöglich verborgen werden kann."

In Rûhu-l-Ma’âni liest man: "At-Tabari und Ibn Al-Mundhir beschreiben die Art und Weise, wie der Jilbâb getragen wurde, gemäß Ibn Abbâs und Qatâdah. Der Stoff sollte um den Kopf gewickelt werden, so dass die Stirn bedeckt ist, und dann ein Teil des Stoffes über das Gesicht gezogen werden, so dass er das Gesicht unterhalb der Augen bedeckt. Der größte Teil des Gesicht und des Oberkörpers wären damit bedeckt, während beide Augen frei bleiben."

Alu’si schreibt in seinem Kommentar:

"Über sich ziehen bedeutet in diesem Vers, dass sie sich mit einem von oben herabhängenden Kleidungsstück so bedecken, dass sie immer noch den Weg erkennen können." Als Konsequenz, nachdem er zahlreiche Interpretationen zitiert, schreibt er: "Die offensichtliche Bedeutung von ‚über sich (ziehen)‘ ist, den ganzen Körper zu bedecken, obwohl einige es auch als nur den Kopf und das Gesicht bedecken interpretiert haben (darunter welche aus der ersten und zweiten Generation der Muslime)."

Abu Bakr Al-Jassas schreibt in Ahkâmu-l-Qur’ân:

"Der Vers aus Sûrat Al-Ahzâb zeigt, dass junge Frauen ihr Gesicht vor anderen Leuten bedecken sollten, wenn sie aus dem Haus gehen, und dass sie sich selbst in einer Weise bedecken sollen, die Bescheidenheit und Keuschheit zum Ausdruck bringt, so dass Menschen mit schlechten Absichten keine Hoffnung von ihnen hegen."

Qâzi Al-Badawi schreibt in seinem Tafsîr:

"Sie sollen ihre Übergewänder reichlich über sich ziehen‘ bedeutet, dass sie einen Teil ihrer Übergewänder über ihr Gesicht ziehen und sich selbst mit dem Rest bedecken."

Al-Qurtûbi beschreibt den Jilbâb in Tafsîru-l-Qurtûbi als "eine Kleidung, die den ganzen Körper bedeckt", sich stützend auf Zitate der beiden Sahâba Ibn ‘Abbâs und ‘Ubaidah as-Salmâni . "Es sollte den ganzen Körper bedecken, so dass nichts sichtbar ist, außer ein Auge, mit dem sie sieht."

Imâm Wahidi stimmt dieser Interpretation zu, ebenso Imâm Naishapûri in seinen beiden Büchern Gharaibu-l-Qur’ân und Ahkamu-l-Qur’ân. Imâm Abu Bakr Ar-Râzi (Tafsîru-Kabir), Abu Hayyân (Al-Bahru-l-Muhît), Imâm Suddi und Ibn Sa’d Muhammad Ibn Ka’b Kuradhi sind allesamt mehr oder weniger der gleichen Auffassung und beschreiben das Tragen eines Jilbâb in ihrem Tafsîr wie Ibn ‘Abbâs und andere.

Trotz alledem ist heutzutage die Meinung, das Bedecken des Gesichts sei nur für die Frauen des Propheten (a.s.s.), nicht für die Frauen der Sahâba, sehr weit verbreitet. Aufgekommen ist diese Meinung durch den folgenden Vers:

"O ihr, die ihr glaubt! Betretet nicht die Häuser des Propheten, es sei denn, dass euch zu einer Mahlzeit (dazu) Erlaubnis gegeben wurde. Und wartet nicht erst auf deren Zubereitung, sondern tretet (zur rechten Zeit) ein, wann immer ihr eingeladen seid. Und wenn ihr gespeist habt, dann geht auseinander und lasset euch nicht aus Geselligkeit in eine weitere Unterhaltung verwickeln. Das verursacht dem Propheten Ungelegenheit, und er ist scheu vor euch, jedoch Allâh ist nicht scheu vor der Wahrheit. Und wenn ihr sie um irgend etwas zu bitten habt, so bittet sie hinter einem Vorhang (arab.: Hijâb). Das ist reiner für eure Herzen und ihre Herzen. Und es geziemt euch nicht, den Gesandten Allâhs zu belästigen, noch seine Frauen jemals nach ihm zu heiraten. Wahrlich, das würde vor Allâh eine Ungeheuerlichkeit sein." [Al-Ahzâb:53]

Klar erkennbar richtet sich dieser Vers rein sprachlich an die Mütter der Gläubigen, die Frauen des Propheten (a.s.s.). Weiter heißt es:

"Ob ihr eine Sache offenkundig tut oder sie verbergt, wahrlich, Allâh kennt alle Dinge. Es ist kein Vergehen von ihnen, (sich) ihren Vätern (zu zeigen) oder ihren Söhnen oder ihren Brüdern oder den Söhnen ihre Brüder oder der Söhnen ihrer Schwestern oder ihren Frauen oder denen, die sie von Rechts wegen besitzen. Und fürchtet Allâh; wahrlich, Allâh ist Zeuge aller Dinge." [Al-Ahzâb:54-55]

Letzteres wurde von den berühmtesten Tafsîr- Gelehrten, wie z.B. Imâm Ibn Kathîr (Tafsîr Ibn Kathîr), Imâm Al-`Arabi (Ahkâmu-l-Qur’ân), Imâm Al-Qurtûbi (Tafsîru-l-Qurtubi), Imâm Muhammad Schafi’ (Ahkâmu-l-Qur’ân), interpretiert, als Aufforderung an alle muslimischen Frauen, nicht nur die Frauen des Propheten (a.s.s.), sich vor fremden Männer komplett zu bedecken.
At-Tabari schreibt in seinem Tafsîr: "Wenn ihr die Frauen des Propheten (a.s.s.) und die gläubigen Frauen, mit denen ihr nicht verheiratet seid, nach etwas fragt, fragt sie von hinter einem Vorhang (Hijâb) und betretet nicht ihre Häuser (während sie sich allein darin aufhalten). Das ist reiner für ihre Herzen und eure Herzen."

Ähnlich kommentiert Tûjibi den Satz "Und wenn ihr sie (seine Frauen) im irgend etwas zu bitten habt, so bittet sie hinter einem Vorhang": "d.h. die Frauen des Prophet (a.s.s.) und die Frauen der Gläubigen, mit denen ihr nicht verheiratet seid."

Gestützt wird diese Auffassung durch einen bei Abu Dâwûd überlieferten Hadîth:

"`Â’ischah berichtete, dass einmal eine Muslimah dem Propheten (a.s.s.) einen Brief geben wollte, und er wurde ihm von hinter einem Vorhang gegeben." [Abu Dâwûd]

Die Hadîth- Gelehrten haben hierzu erläutert, dass der Hadîth, wo Frauen direkt zum Propheten (a.s.s.) gekommen sind - ohne Vorhang, von Angesicht zu Angesicht - aus der Zeit vor der Offenbarung des Verses "Und wenn ihr sie (seine Frauen) im irgend etwas zu bitten habt, so bittet sie hinter einem Vorhang." (Al-Ahzâb:53) stammt, was deutlich zeigt, dass der Befehl aus dem Qur’ân vom Propheten (a.s.s.) und den Frauen der Sahâba nicht als nur für die Frauen des Propheten (a.s.s.) verbindlich betrachtet wurde.
Nur weil der Vers rein sprachlich über den Haushalt des Propheten (a.s.s.) spricht, heißt das noch lange nicht, dass damit nicht alle muslimischen Frauen gemeint waren. In der gleichen Sûrah findet man den Vers:

"O Frauen des Propheten, ihr seid nicht wie andere Frauen! Wenn ihr gottesfürchtig sein wollt, dann seid nicht entgegenkommend in der Rede, damit nicht der, in dessen Herzen Krankheit ist, Erwartungen hege, sondern redet in geziemenden Worten." [Al-Ahzâb:32]

Obwohl mit der Worten "O Frauen des Propheten, ..." beginnend, hat dieser Vers sicherlich seine Gültigkeit für alle Frauen. Oder sollte man annehmen, dass nur die Frauen des Propheten (a.s.s.) ihre Stimme nicht zu einer Fitnah für andere werden lassen sollen, während dies allen anderen muslimischen Frauen erlaubt ist? Ebenso heißt es im nächsten Vers:

"Und bleibt in euren Häusern und prunkt nicht wie in den Zeiten der Jâhiliyyah und verrichtet das Gebet und entrichtet die Zakâh und gehorcht Allâh und Seinem Gesandten. Allâh will nur jegliches Übel von euch verschwinden lassen, ihr Leute des Hauses, und euch stets in vollkommener Weise rein halten." [Al-Ahzâb:33]

Auch hier wird niemand darüber streiten, dass die Anweisungen von Allâh - das Bleiben in den Häusern, das Nicht-zur-Schaustellen, Gebet, Zakâh, etc. - ganz klar allgemein gültig sind, und nicht nur für die Frauen des Propheten (a.s.s.) gelten, die hier zunächst angesprochen werden.

Zahlreiche andere Verse gibt es im Qur’ân, die formal nur an den Propheten (a.s.s.) gerichtet sind, die aber niemand wohl so interpretieren würde, dass nicht alle Sahâba dabei eingeschlossen sind. Oder kann sich jemand vorstellen, dass ein Vers wie:

"O Prophet, fürchte Allâh und gehorche nicht den Ungläubigen und Heuchlern." [Al-Ahzâb:3]

, ein Befehl nur an den Propheten (a.s.s.) darstellt, während den Sahâba erlaubt war, den Ungläubigen und Heuchlern zu gehorchen? Oder haben die Sahâba einen Vers wie:

"O Prophet, Bekämpfe die Ungläubigen und Heuchler, und sei streng gegen sie. " [At-Taubah:73]

, so verstanden, dass der Prophet (a.s.s.) alleine kämpfen sollte, während sie zuhause sitzen blieben?

Betrachtet man einmal die Begründung in dem Vers, in dem Allâh befiehlt, dass von hinter einem Vorhang gefragt werden soll, so werden schnell die Argumente derer hinfällig, die meinen, der Vorhang sei eine besondere Form des Respekts für den hohen Status der Frauen des Propheten (a.s.s.):

"Und wenn ihr sie um irgend etwas zu bitten habt, so bittet sie hinter einem Vorhang. Das ist reiner für eure Herzen und ihre Herzen." [Al-Ahzâb:53]

Tatsächlich erwähnt Allâh keinen besonderen Respekt für die Frauen des Propheten (a.s.s.). Es geht nicht um etwas Spezielles für die Frauen des Propheten (a.s.s.), sondern ganz allgemein darum, Fitnah durch das Zusammenkommen von Männern und Frauen zu vermeiden: "Das ist reiner für eure Herzen und ihre Herzen."
Und wenn man bedenkt, dass die Frauen des Propheten (a.s.s.) als die Mütter der Gläubigen bezeichnet werden, und dass die Sahâba (inklusive ihrer Frauen) zweifellos gemäß einem Hadîth die beste Generation von Menschen waren, und wenn man dann bedenkt, dass Allâh zu diesen Menschen gesagt hat, die Frauen des Propheten (a.s.s.) hinter einem Vorhang anzusprechen sei reiner für das Herz, was müssen dann erst "normale" Muslime tun, deren Herzen Welten vom Islâm entfernt sind, verglichen mit den Sahâba? Wenn es für die Herzen der Sahâba und der Frauen des Propheten (a.s.s.) reiner war, dann erst recht für jeden anderen Muslim auf der Welt.

2. Al-Hijâb in der Sunnah:
Fragt man heutzutage jemanden danach, was die Sunnah über die Kleidung der muslimischen Frau sagt, bekommt man in vielen Fällen nur den Hadîth von Asmâ‘ zu hören, zu der der Prophet (a.s.s.) gesagt haben soll, dass eine erwachsene Frau alles bis auf Gesicht und Hände zu bedecken hat, wodurch die heute so populäre Meinung vom modernen Hijâb begründet wird. Vielen ist zum einen die Schwäche des Hadîth gar nicht bekannt, zum anderen wissen sie nicht von zahlreichen anderen Berichten aus den authentischen Hadîth--Sammlungen, die über die Kleidungsgewohnheiten der Sahâba berichten.

‘Â’ischah berichtete: "Der Gesandte Allâhs (a.s.s.) pflegte das Fajr-Gebet zu leiten, und einige der gläubigen Frauen pflegten - mit einem Schleier bedeckt - daran teilzunehmen, und sie gingen nach Hause, ohne von irgendjemandem erkannt zu werden."[Al-Bukhâri]

‘Â’ischah berichtet hier eindeutig, dass die Frauen aufgrund ihrer Schleier unerkannt zum Gebet und wieder zurückgingen, was zeigt, dass die Frauen ihre Schleier so getragen haben, dass ihr Gesicht nicht zu erkennen war. Schaikh Ibn ‘Uthaimîn erläutert dazu: "Dieser Hadîth zeigt klar, dass die islamische Kleidung den ganzen Körper bedeckt wie im Hadîth erklärt. Nur mit einer vollständigen Bedeckung, Gesicht und Hände eingeschlossen, ist es möglich, dass Frauen nicht erkannt werden. Das war das Verständnis und die Praxis der Sahâba, und sie waren die beste Gruppe, die edelsten vor Allâh mit dem höchsten Imân und dem edelsten Charakter. Wenn es also die Praxis der Frauen der Sahâba war, sich komplett zu verschleiern, wie können wir dann von ihrem Weg abweichen?"

Ebenso beim ‘Îd haben sich die Frauen so gekleidet, dass sie nicht von fremden Männern erkannt werden konnten, wie authentisch in Al-Bukhâri berichtet wird:

Umm ‘Atiyah berichtete:

"Uns (Frauen) wurde befohlen, am ‘Îd herauszukommen, sogar die Jungfrau aus ihrem Gemach, und sogar die menstruierende Frau sollte herauskommen. Eine Frau fragte: ‚O Gesandter Allâhs, was wenn eine von uns keinen Jilbâb hat?‘ Er sagte: ‚Sie kann sich einen Jilbâb von ihrer Schwester leihen.‘" [Al-Bukhâri]

Wie schon zu Anfang erläutert, war nach dem Verständnis der Sahâba und Tâbi’în ein Jilbâb ein Kleidungsstück, was den ganzen Körper bedeckt bis auf die Augen wenn es nötig ist. Dies wurde von Ibn Mas’ûd, Ibn ‘Abbâs, ‘Ubaida ibn Abi Sufyan, Ibn Jarîr, Qatâdah, `Ali ibn Abi Talha, und anderen berichtet wird.
Offensichtlich hat also die Frau im oben erwähnten Hadîth danach gefragt, ob eine Frau ohne Jilbâb, d.h. ohne eine Kleidungsstück, welches den ganzen Körper bedeckt, auch am ‘Îd teilnehmen dürfe. Die Antwort des Propheten (a.s.s.) war nicht etwa eine Erlaubnis, sondern die Empfehlung, sich dann von anderer Seite eine entsprechendes Kleidungsstück zu borgen. Wenn Gesicht und Hände zu zeigen erlaubt wären, dann wären einmal die Bedenken der Frau unangebracht, zum anderen hätte dann der Prophet (a.s.s.) nicht darauf bestanden, dass sie sich einen Jilbâb leiht, wenn sie teilnehmen will. Schaikh Ibn ‘Uthaimîn kommentiert diesen Hadtih: "Dieser Hadîth zeigt, dass es der Normalfall unter den Frauen der Sahâba war, dass keine aus dem Haus ging ohne Übergewand, welches sie ganz bedeckt. Wenn sie keinen Schleier hatte, war es für sie nicht möglich, nach draußen zu gehen. Deshalb haben sie, als der Prophet (a.s.s.) ihnen befahl, am ‘Îd-Gebet teilzunehmen, dieses Hindernis erwähnt. Der Prophet (a.s.s.) antwortete ihnen, dass jemand ihr einen Schleier leihen sollte, aber er sagte nicht, dass sie ohne gehen könnte. Wenn Muhammad (a.s.s.) den Frauen nicht erlaubte, am ‘Îd-Gebet teilzunehmen, was nach Scharî’ah Männern wie Frauen gleichermaßen auferlegt ist, wie können dann die Leute Frauen zu Märkten und Einkaufszentren gehen lassen, ohne (kompletten) Schleier?"
Ähnlich findet man Berichte über die Frauen der Sahâba, die selbst während der Hajj ihr Gesicht bedeckt hielten, obwohl es im Ihrâm (dem Weihezustand der Pilgerfahrt) grundsätzlich verboten ist, dass Frauen einen Niqâb tragen, wie vom Propheten (a.s.s.) überliefert wird:

"Frauen im Ihrâm sollen keinen Niqâb und keine Handschuhe tragen." [Al-Bukhâri, Muslim]

Zunächst macht dieser Hadîth deutlich, dass zur damaligen Zeit außerhalb des Ihrâm die Frauen üblicherweise ihr Gesicht mit einem Niqâb bedeckten, weshalb der Prophet (a.s.s.) sie darauf hinwies, dass dies im Ihrâm nicht erlaubt sei. Schaikh Al-Islâm Ibn Taimiyyah schreibt dazu: "Dies ist ein Beweis dafür, dass Niqâb und Handschuhe den Frauen bekannt waren, die sich nicht Ihrâm befanden, wo das Bedecken von Gesicht und Händen erforderlich ist." Hätten die Frauen zur damaligen Zeit nicht üblicherweise Niqâb und Handschuhe getragen, wäre dieser Ausspruch des Propheten (a.s.s.) überflüssig. Ähnlich verbot er den Männer, ihren Kopf zu bedecken, wobei das Tragen eines Turbans oder einer ähnlichen Kopfbedeckung allgemein üblich war.
Auf der anderen Seite zeigen zahlreiche andere Ahâdîth, dass zu bestimmten Zeiten während der Hajj Frauen auch ihre Gesichter bedeckten:

‘Â’ischah berichtete:

"Reiter kamen an uns vorüber als wir den Propheten (a.s.s.) begleiteten während wir uns im Ihrâm befanden. Wenn sie näherkamen, ließen wir unsere Übergewänder über das Gesicht fallen, und wenn sie vorbei waren, haben wir unsere Gesichter wieder enthüllt." [Abu Dâwûd]

Fatima bint Al-Mundhir sagte:

"Wir pflegten im Ihrâm unsere Gesichter zu bedecken wenn wir Asm^â’ bint Abi Bakr As-Siddiq begleiteten." [Al-Muwatta]

Noch deutlicher berichtet ´Â’ischah allgemeingültig für Frauen:

"Eine Frau im Ihrâm sollte ihr Übergewand über ihren Kopf und ihr Gesicht ziehen." [Fathu-l-Bâri]

Wie passt nun diese letzte Aussage von ‘Â’ischah zu dem, was der Prophet (a.s.s.) sagte, dass eine Frau sich im Ihrâm nicht mit einem Niqâb und Handschuhen bekleiden sollte?

Zunächst einmal ist dazu festzustellen, dass die Frauen der Sahâba ganz offensichtlich das Bedecken des Gesichtes gegenüber nicht-mahram Männer als verpflichtend ansahen. Man beachte, dass der Prophet (a.s.s.) nicht das Bedecken des Gesichtes im Ihrâm, sondern das Tragen eines Niqâbs im Ihrâm verboten hat. Der Unterschied liegt darin, dass der Niqâb und Handschuhe Kleidungsstücke sind, die nur speziell für das Bedecken des Gesichtes bzw. der Hände gedacht sind, und nur diese sind vom Propheten (a.s.s.) verboten worden. In Ermangelung eines Niqâbs haben die Sahâba dann, wenn Männer in der Nähe waren, einen Teil ihres Gewandes über ihr Gesicht herabgelassen, was nicht nur erlaubt (wie ihre Praxis beweist), sondern offenbar auch als notwendig angesehen wurde, da sie sonst ganz einfach dem Befehl des Propheten (a.s.s.) entsprechend ihren Niqâb und die Handschuhe abgelegt hätten. Wenn ‘Â’ischah schon sagt, dass eine Frau im Ihrâm einen Teil ihre Gewandes über ihren Kopf und ihr Gesicht ziehen sollte, obwohl im Ihrâm einer Frau normalerweise Gesicht und Hände nicht bedeckt sind, dann wird klar, dass die Frauen der Sahâba im normalen Alltagsleben erst recht ihre Gesichter bedeckt haben. Das Tragen eines Turbans ist eine Sunnah, die von den Sahâba ausnahmslos praktiziert wurde. Al-Bukhâri weigerte sich sogar, Ahâdîth von Leuten zu akzeptieren, die keinen Turban trugen, mit der Begründung, sie hätten ihre Taqwa verloren. Im Ihrâm haben die Sahâba aber, da das Bedecken des Kopfes für den Mann verboten ist, ihren Kopf ganz einfach frei gelassen. Wenn also das Bedecken des Gesichtes für die Frauen einfach nur eine Sunnah und nicht verpflichtend gewesen wäre, hätten die Frauen der Sahâba doch wohl auch ihr Gesicht einfach unbedeckt gelassen. Es ist kaum vorstellbar, dass die Frauen nur im Ihrâm ihre Gesichter verhüllten, wo doch gerade im Ihrâm das Gesicht einer Frau normalerweise frei bleibt.

Schaikh Al-Islâm Ibn Taimiyyah schreibt:

"Es gibt zwei Meinungen in der hanbalitischen Rechtsschule bezüglich des Gesichts der Frau im Ihrâm: Die erste, dass für das Gesicht der Frau die gleichen Regeln gelten wie für den Kopf der Männer, der nicht bedeckt werden darf. Die zweite, dass für das Gesicht der Frau gilt, was für den Körper des Mannes gilt (Im Ihrâm muss der Körper des Mannes bedeckt sein, aber nicht durch passend dafür geschneiderte Kleidung, wie z.B. Hose und T-Shirt), was bedeutet, dass es nicht bedeckt werden darf durch einen Niqâb, der ja speziell für das Gesicht gefertigt ist. Die letztere Meinung ist die korrekte, da der Prophet (a.s.s.) Niqâb und Handschuhe verboten hat, und die Frauen trotzdem ihr Gesicht und ihre Hände mit etwas bedeckten, das nicht speziell für diesen Teil des Körpers passt, was ebenso für den Mann gilt, dem das Tragen von Hosen nicht erlaubt ist."

Ein Mann läuft ja nicht nackt herum, weil er keine Hosen tragen darf, sondern bedeckt seine ‘Aurah mit einem ungenähten Tuch. Ähnlich haben die Frauen mit dem Bedecken ihres Gesichtes gehandelt.

Ibn Al-Qayyim schreibt:

"Das Verbot des Propheten (a.s.s.) für die Frauen, Niqâb und Handschuhe (im Ihrâm) zu tragen, wie im Hadîth von Ibn ‘Umar berichtet, beweist, dass für das Gesicht der Frau das gleiche gilt, wie für den Körper des Mannes (im Ihrâm), und nicht wie für seinen Kopf. Daher ist es einer Frau nicht erlaubt, etwas zu tragen, das speziell das Gesicht bedeckt, wie z.B. der Niqâb, wohingegen es ihr nicht verboten ist, ihr Gesicht mit einem Jilbâb oder ähnlichem zu bedecken. Es ist vom Propheten (a.s.s.) nicht ein einziger Buchstabe über die Pflicht der Frau, im Ihrâm ihr Gesicht zu zeigen, berichtet worden." Weiter sagte er: "Wie kann es einer Frau verboten sein, ihr Gesicht zu bedecken, und gleichzeitig wurde ihr von Allâh befohlen, dass sie ihr Jilbâb so tragen soll, dass sie nicht erkannt wird?"


Ibn Hajar berichtet in Fathu-l-Bâri, dass Ibn Al-Mundhir sagte:

"Sie (d.h. die Gelehrten) sind sich einig, dass eine Frau im Ihrâm genähte Kleidung und Schuhe tragen darf, und dass sie ihren Kopf und ihr Haar bedeckt bis auf ihr Gesicht, was sie mit einem Teil ihrer Kleidung bedecken muss, um es vor nicht-mahram Männern zu verbergen."

Andere Ahâdîth bestätigen, dass Frauen der Sahâba ihr Gesicht in der Öffentlichkeit bedeckt hielten, wie z.B.:

"Rifâ’ah ließ sich von seiner Frau scheiden, worauf Abdurrahmân ibn Az-Zubair Al-Quraschii sie heiratete. ´Â’ischah berichtete, dass die Frau kam mit einem grünen Niqâb bekleidet. [...]" [Al-Bukhâri]

Der Hadîth ist geht noch sehr viel weiter, allerdings der entscheidende Punkt wird am Anfang bereits erwähnt, nämlich, dass die Frau einen Niqâb trug. Das beweist noch einmal, dass der Niqâb bekannt war und auch getragen wurde, entgegen der Meinung einiger, dass der Niqâb von den Persern oder Byzantiner importiert wurde. Er wurde bereits zur Zeit des Propheten (a.s.s.) von den Frauen zum Bedecken des Gesichts benutzt.

Auch in Sunan Abi Dâwûd wird berichtet:

"Eine Frau namens Umm Khallâd kam verschleiert zum Propheten (a.s.s.). Sie suchte nach ihrem (im Kampf) gefallenen Sohn. Einige der Sahâba sagten zu ihr: Du kommst mit verschleiertem Gesicht um nach deinem Sohn zu fragen? Sie antwortete: "Wenn ich unter dem Verlust meines Sohnes zu leiden haben, so soll ich nicht leiden unter dem Verlust meines Schamgefühls. Der Gesandte Allâhs (a.s.s.) sagte: "Du wirst die Belohnung von zwei Märtyrern für deinen Sohn bekommen." Sie fragte: "Warum, o Prophet Allâhs?" Er antwortete: "Weil die Leute der Schrift ihn getötet haben." [Abu Dâwûd]

Am deutlichsten jedoch wird die Frage, was eine Frau bedecken muss oder zeigen darf, im folgenden bei At-Tirmidhi mit einer sahîh Überlieferungskette erwähnten Hadîth geklärt:

"Alles an einer Frau ist ‘Aurah. (arab.: Al-Mar’atu ‘Aurah, wörtl.: Die Frau ist ‘Aurah.)" [At-Tirmidhi]

Bemerkenswert ist, dass der Prophet (a.s.s.) keinerlei Ausnahme bei der ‘Aurah der Frau machte, sondern die Frau als ganzes als ‘Aurah bezeichnet. Wenn das Gesicht und die Hände in der ‘Aurah der Frau nicht eingeschlossen wären, hätte er er dies wohl gesagt.
Hamûd At-Tuwairy sagte dazu: "Dieser Hadîth beweist, dass alle Teile des weiblichen Körpers ‘Aurah für nicht-mahram Männer sind, ihr Gesicht und jeder andere Teil ihres Körpers eingeschlossen." Von Ahmad ibn Hanbal wird berichtet, dass er gesagt hat: "Die Fingernägel einer Frau gehören zu ihrer ‘Aurah. Und wenn sie ihr Haus verlässt, sollte sie nichts von ihrem Körper zeigen, nicht einmal ihre Schuhe, weil ihre Schuhe ihre Füße beschreiben." Schaikh Al-Islâm Ibn Taimiyyah zitiert die Meinung von Ahmad und sagt weiter: "Das ist ebenso die Meinung von Imâm Mâlik." Und auch nach Schaikh Sâlih al-Munajjid zeigt dieser Hadîth ganz klar, dass eine Frau alles bedecken muss, inklusive Gesicht und Hände: "Dies entspricht der korrekten Ansicht der hanbalitischen Rechtsschule, einer der beiden Ansichten der malikitischen Rechtsschule und einer der beiden Ansichten der schafi’itischen Rechtsschule."

3. Zwischen wâjib und mustahabb:
Tatsächlich besteht die Meinungsverschiedenheit zwischen heutigen wie auch früheren Gelehrten eigentlich nur in dem Punkt, ob Niqâb für die Frau wâjib (verpflichtend) oder mustahabb (sehr empfehlenswert) ist, und nicht darin, ob Niqâb von den Frauen der Sahâba und den Frauen nach ihnen praktiziert wurde, wie es einige moderne Gelehrte darzustellen versuchen.

Die Meinung, Niqâb sei nur mustahabb, ist die leichteste unter den Gelehrten, von denen man ein Fatwa nehmen kann. Wohl einer der berühmtesten Vertreter von ihnen ist Schaikh Nâsiruddin Al-Albâni, der durch dieses Fatwa bei einigen Muslimen stark an Beliebtheit zugenommen hat. Hat doch endlich einmal jemand, der sonst eher zu den wahhabitisch-extremistisch-fundamentalistischen und überhaupt viel zu strengen Gelehrten gezählt wird, die Frage des Niqâb ein bißchen gelockert und zugegeben, dass dies eigentlich nur eine Sache für die Frauen des Propheten (a.s.s.) war.
Wer so redet, hat die Bedeutung das Wortes "mustahabb" nicht ganz richtig verstanden. "Mustahabb" bedeutet nicht, dass Niqâb nichts für muslimische Frauen in der heutigen Zeit ist, dass es egal ist, ob eine Frau Niqâb trägt oder nicht, dass Niqâb nur ein Erscheinung von "Extrem-Muslimas" ist, sondern es bedeutet, dass jede muslimische Frau Niqâb tragen sollte, und nichts weniger. Die Frage ist lediglich, ob eine Frau, die aus irgendwelchen Gründen nicht Niqâb trägt, eine Sünde begeht und sich vor Allâh dafür zu verantworten hat - was der Fall wäre, wenn Niqâb wâjib ist - oder ob sie ohne Niqâb keine Sünde begeht, aber halt belohnt wird, wenn sie ihn trägt.
Das bedeutet, dass das Tragen eines Niqâbs eindeutig ein Teil der Religion ist, und dass im Normalfall eine Frau ihr Gesicht bedecken sollte. Das Zeigen von Gesicht und Händen sollte die Ausnahme sein, nicht die Regel. Es ist bezeichnend für den Tiefstand der islamischen Umma, dass viele so ein Fatwa ausnutzen, oder besser gesagt zurechtbiegen, um ihre persönliche Meinung zu rechtfertigen. In der gegenwärtigen Situation, wo es zahlreiche Gelehrte gibt, die Niqâb als wâjib betrachten, und lediglich einige, die es für mustahabb erachten, sollte die normale muslimische Frau allein aus Vorsichtsgründen das Tragen des Niqâb in Erwägung ziehen. Denn für den Fall, dass die erste Gruppe recht hat, hat sie damit eine Sünde weniger auf ihrem Konto, und für den Fall, dass die zweite Gruppe recht hat, hat sie immerhin nichts verloren, sondern wird von Allâh für ihr Bemühen belohnt. Es ist kein Zeichen von Frömmigkeit, bei zwei Meinungen unbedingt die zu nehmen, die eher der persönlichen Neigung entspricht, in den meisten Fällen also die leichtere. Der Prophet (a.s.s.) sagte:

"Das Erlaubte ist offenkundig, und das Verbotene ist offenkundig, und zwischen beiden gibt es zweifelhafte Angelegenheiten, über die viele Menschen nicht Bescheid wissen. Wer sich nun vor den zweifelhaften Angelegenheiten hütet, macht sich damit frei, was seine Religion und Ehre betrifft. Wer auf zweifelhafte Angelegenheiten hereinfällt, der gerät in das Verbotene, wie der Hirte, der seine Herde um den geschützten Bezirk herum weidet, im Begriff ist, darin zu weiden. Fürwahr, jeder Herrscher hat einen geschützten Bezirk, und Allâhs geschützter Bezirk ist das Verwehrte. Fürwahr, im Körper ist ein kleiner Fleischklumpen; und wenn er gesund ist, ist der gesamte Körper gesund, und wenn er schlecht ist, ist der gesamte Körper schlecht. Fürwahr, dies ist das Herz." [Al-Bukhâri, Muslim]

Sulaimân At-Taimi sagte treffend: "Würdest du die Erleichterung durch einen jeden Gelehrten akzeptieren, so würdest du bestimmt jedes Schlechte sammeln."

Es ist also jeder gottesfürchtigen Muslimah empfohlen, ihr Gesicht zu bedecken, egal, ob sie es als wâjib oder mustahabb ansieht. Mustahabb sollte keine Ausrede sein, eine Sache nicht ernst zunehmen und nicht daraufhin zu arbeiten In beiden Fällen - ob wâjib oder mustahabb - ist es eine Möglichkeit der Annäherung zu Allâh. Problematisch ist deshalb nicht die Meinung von einigen Gelehrten, die Niqâb für mustahabb und nicht wâjib erachten, sondern das Verständnis der Muslime.

Ein Artikel, vom Magazin Al-Hijra und Der Gesellschaft für das Festhalten an der Sunnah veröffentlicht, bringt die Sache auf den Punkt:

Erstens: Beide Ansichten (d.h. wâjib und mustahabb) sind sich in der Legitimität des Niqâb einig, dass er zur Perfektion einer Frau gehört und näher an der Tugendhaftigkeit wie auch an den Zielen der Scharî’ah - d.h. das Vermeiden von Fitnah - ist. [...] Daher ist es angebracht, alle Anstrengungen in die Richtung zu lenken, die breite Masse zum Tragen des Niqâb zu motivieren, und seine Verdienste und Vorzüge zu erklären. Das bedeutet, dass das Bedecken des Gesichts mit einem Niqâb der Regelfall sein sollte, das Zeigen des Gesichts die Ausnahme.
Zweitens: Auch angesichts der Tatsache, dass es verschiedene Meinungen über den Status des Niqâb gibt, ob ihn zu tragen Pflicht und nur empfohlen ist, ist es zweifelsfrei die Pflicht jedes einzelnen, den Aufruf zum Niqâb zu vereinigen und so gut wie möglich daran mitzuarbeiten, junge Frauen über seine Notwendigkeit aufzuklären, und ihr Verlangen, das Gesicht unbedeckt zu lassen, so weit wie möglich einzudämmen. Das käme wahrlich beiden Parteien zu Gute, im Gegensatz zu dem, was jetzt auf der Gegenseite passiert, nämlich, dass die Sache einfach so gelassen wird, mit der Ausrede, Niqâb ist ja nur mustahabb. Dies ist eine Umkehrung der Wahrheit und beweist ein armseliges Urteilsvermögen in dieser Angelegenheit.
Deswegen, mein Bruder im Islam, wenn du gefragt wirst: ‚Was sind die Regeln für den Hijâb gemäß der Scharî’ah, besonders für Frauen, die ihre Religion lieben?’, solltest du sie dazu motivieren, Niqâb zu tragen, auch wenn du der Ansicht bist, dies sei nur mustahabb.
Letztlich hoffen wir, dass Allâh uns den Tag bescheren wird, wo alle gläubigen Frauen ohne Zögern ihre Gesichter bedecken, mit Zufriedenheit im Inneren, während ihr Verlangen nach Festhalten an ihrer Religion ihr stärkstes Verlangen ist. Diese Hoffnung wird von mir zweifellos mit denen geteilt, die Niqâb für mustahabb erachten, wie auch mit denen, die Niqâb für wâjib halten."

Dies sind goldene Worte, die wohl einer islamischen Lösung der endlosen Debatte über wâjib und mustahabb am nächsten kommen.

4. Anworten auf Gegenargumente:

"Asmâ‘ bint Abi Bakr kam zu Allâhs Gesandten (a.s.s.), als sie durchsichtige Kleider trug. Da wandte Allâhs Gesandter (a.s.s.) sich ab von ihr und sagte:"Asmâ‘, wenn die Frau die Pubertät erreicht, schickt es sich nicht, dass von ihr etwas zu sehen ist, außer diesem und diesem’, und er zeigte auf sein Gesicht und seine Hände." (Abu Dâwûd)

Dieser Hadîth ist wohl am weitläufigsten bekannt, und taucht trotz seiner schon seit langem bekannten Schwäche immer und immer wieder in zahlreichen Büchern und Artikeln auf. Dabei sollten schwache Ahâdîth nicht verbreitet und schon überhaupt nicht als Beweise für eine Meinung benutzt werden. Schon Abu Dâwûd, aus dessen Hadîth--Sammlung dieser Hadîth stammt, schreibt als Kommentar dazu: "Dies ist mursal. Khâlid Ibn Duraik hat (‘Â’ischah) nicht erreicht." Mursal bedeutet in der Hadîth--Wissenschaft, dass eine Lücke in der Überlieferungskette zwischen dem Zeitgenossen des Propheten (a.s.s.) und dem nächsten Glied besteht, in diesem Fall zwischen ´Â’ischah, die diesen Hadîth berichtet haben soll, und Khâlid ibn Duraik, der dieses Wort angeblich von ´Â’ischah gehört haben soll, aber gar nicht zu ihrer Zeit gelebt hat. Es ist erstaunlich, dass obwohl Abu Dâwûd selbst darauf hingewiesen hat, dieser Hadîth immer noch so fest in den Köpfen der Muslime eingebrannt ist. Zudem tauchen in der ohnehin schon unvollständigen Überlieferungskette zwei schwache Überlieferer auf:

1. Sa’îd ibn Baschîr auf, der bei den Hadîth-Gelehrten als schwach bekannt ist. Ahmad ibn Hanbal, Ibn Hajar, An-Nasâ’i, ‘Ali ibn Al-Madîni und Ibn Hibbân sagten einstimmig: "Er ist schwach."

2. Qatâdah (nicht zu verwechseln mit dem Tâbi’i Qatâdah), der ebenfalls als schwach bekannt ist, und auch falsche Ahâdîth übermittelt.

Abgesehen davon ist der Inhalt des Hadîth absolut unglaubwürdig. Asmâ‘ war eine erwachsene Frau, die Tochter von Abu Bakr, die Schwester von ‘Â’ischah, der Frau des Propheten (a.s.s.), und soll laut Hadîth in Kleidung herumgelaufen sein, die sie nicht einmal vor ihrer eigenen Mutter hätte tragen dürfen!

Die meisten Gelehrten sind sich einig über die Schwäche dieses Hadîth. Schaikh Ibn ‘Uthaimîn erwähnt ihn in seinem Buch "Al-Hijâb" als schwach, ebenso Schaikh Ibn Bâz.

Bekannt ist auch der häufig zitierte Kommentar zu dem ganz zu Anfang untersuchten Vers aus Sûrat An-Nûr:

"Und sprich zu den gläubigen Frauen, dass sie ihre Blicke zu Boden schlagen und ihre Keuschheit wahren und ihren Schmuck nicht zur Schau tragen sollen - bis auf das, was davon sichtbar ist ..." [An-Nûr:31]

Einige erwähnen hier eine Überlieferung von Ibn ‘Abbâs, dass "... bis auf das, was davon sichtbar ist ..." einen Ring und Kuhl (Augenschminke) bedeute. Dieses Zitat stammt aus dem Tafsîr von Ibn Jarîr At-Tabari, der es jedoch mit schwacher Überlieferungskette aufführt. Einer der Überlieferer ist Muslim ibn Kisân Ad-Dâbi Al-Kuffi, der von zahlreichen Gelehrten als nicht zuverlässig bezeichnet wird. Ibn Hajar sagte von ihm: "Er ist schwach." Auch Ahmad ibn Hanbal sagte über Muslim ibn Kisân: "Seine Ahâdîth sollten nicht aufgeschrieben werden." Ebenso urteilt Al-Bukhâri: "Die Gelehrten (des Hadîth) haben schon über ihn geschrieben.", was bedeutet, dass seine Berichte schwach sind.
Al-Baihaqi erwähnt in seinen Buch "As-Sunan Al-Kubra" ein weiteres Zitat von Ibn ‘Abbâs, "... bis auf das, was davon sichtbar ist ..." bedeute das, was an den Händen und im Gesicht ist. Allerdings ist auch diese Überlieferung schwach, zum einen durch Ahmad ibn ‘Abduljabbâr ibn Muhammad Al-Ataradi, von dem Ibn Hajar sagte: "Er ist schwach." Adh-Dhahabi sagte: "Mehr als ein Gelehrter hat zugestimmt, dass er schwach ist." Selbst sein eigener Sohn, ‘Abdurrahmân ibn Ahmad Al-Ataradi, sagte über seinen Vater: "Ich habe Dinge von ihm niedergeschrieben. Allerdings hörte ich damit auf wegen dem, was die Leute über ihn sagten." Der andere schwache Überlieferer ist ‘Abdullâh ibn Muslim ibn Harmuz Al-Makki, der auch von Ibn Hajar als schwach bezeichnet wurde. Adh-Dhahabi meinte über ihn: "Ibn Ma’ain sagte, dass er schwach ist, und Ibn Al-Mâdini sagte, er ist doppelt schwach."
Authentisch hingegen ist der Bericht von ‘Abdullâh ibn Mas’ûd, der sagte, dass mit "... bis auf das, was davon sichtbar ist ..." die Kleidung gemeint sei, berichtet von Ibn Jarîr, Ibn Schaibah und Al-Hâkim, der diese Aussage für authentisch erklärte gemäß den Bedingungen Muslims, und Adh-Dhahabi stimmte ihm zu. Schaikh I bn ‘Uthaimîn schrieb dazu: "Wenn wir annehmen würden, dass das von Ibn ‘Abbâs Gesagte ‚Gesicht und Hände dürfen gezeigt werden‘ korrekt sei, so könnten wir dies nur als Beweis akzeptieren, wenn es keine andere Meinung von den Sahâba gäbe, die dem widerspricht. Wenn ihm jedoch ein anderer Sahâbi widerspricht, so müssen wir dem folgen, was durch einen stärkeren Beweis gestützt wird. In diesem Fall widerspricht die Meinung von Ibn Mas’ûd der Meinung von Ibn ‘Abbâs, und so müssen wir hier der anderslautenden Meinung folgen."
Wo Beweise von Qur’ân und Sunnah nicht vorhanden sind, muss die Phantasie herhalten. Exotisch anmutend ist folgender Vorschlag von Murad Hoffmann in seinem Buch "Der Islam im 3. Jahrtausend", wo er schreibt: "In punkto Gesichts-Schleier, den nicht die islamische Welt, sondern edle Damen in Byzanz und Persien zur optischen Unterstreichung ihres Ranges erfunden haben, gibt es zwar eine islamische Praxis, aber keine islamische Rechtfertigung. Insbesondere kann diese Praxis nicht aus der sogenannten Ayat al-Hijâb (Schleiervers) hergeleitet werden, zumal die Gesichtsverschleierung im Ur-Islam unüblich war."

Unlogischer geht es kaum. Die Frauen der Sahâba sollen also - obwohl sie das Beispiel der Frauen des Propheten (a.s.s.) vor Augen hatten - sich zunächst einmal nicht um den Niqâb gekümmert haben, aber kurz nach der Expansion des islamischen Reiches diese Praxis ausgerechnet von den unterworfenen Persern und Byzantinern übernommen haben? Warum sollten sie eine Sunnah aus Byzanz übernehmen, und die gleiche Sunnah der Frauen des Propheten (a.s.s.) außer acht lassen?

Bereits erwähnt wurden die beiden Berichte:

"Frauen im Ihrâm (Weihezustand) sollen keinen Niqâb und keine Handschuhe tragen." [Al-Bukhâri, Muslim]

und

"Rifâ’a ließ sich von seine Frau scheiden, worauf Abdurrahmân ibn Az-Zubair Al-Quraschii sie heiratete. ‘Â’ischa berichtete, dass die Frau kam mit einem grünen Niqâb bekleidet. [...]" [Al-Bukhâri)]

woraus man eindeutig sieht, dass der Niqâb zur Zeit des Propheten (a.s.s.) allgemein bekannt war unter den Sahâba, und auch getragen wurde. dass der Niqâb von Byzanz und Persien aus Einzug in die islamische Praxis erhalten, ist also Nonsens. Zu Lebzeiten des Propheten (a.s.s.) waren weder Byzanz noch Persien unterworfen. Abgesehen davon hat der Prophet (a.s.s.) ausdrücklich davor gewarnt, andere Völker nachzuahmen:

"Wer ein Volk nachmacht, ist einer von ihnen." [Abu Dâwûd]

’Abdullâh ibn ‘Umar berichtet:

"Der Prophet (a.s.s.) sah mich in zwei gelbgefärbten Kleidungsstücken. Daraufhin sagte er: ‚Dies sind die Kleider der Kuffâr, so trage sie nicht.’" [Muslim]

Wie kann man sich dann vorstellen, dass die ersten Muslime die Praxis des Niqâb von Byzanz und Persien übernommen haben? Richtig ist, dass in beiden Reichen Frauen ihr Gesicht zu verschleiern pflegten, wenn ihr Rang entsprechend war. Die Praxis der Muslime hingegen hat damit nichts zu tun.
Abgeschossen wird der Vogel aber durch die u.a. von Al-Qaradâwi vertretene Ansicht (jetzt kommt’s...), dass nämlich Niqâb nur Pflicht ist für außergewöhnlich schöne Frauen. Wenn es nicht Gelehrte gäbe, die solch verworrene Ideen unter den Muslimen verbreiten - und einige Muslime diesen Unsinn auch noch glauben - würde es sich nicht lohnen, auch nur fünf Zeilen dafür zu verschwenden.
Zunächst einmal hat diese Meinung keinerlei Grundlage in der Scharî’ah. Der Prophet (a.s.s.) hat nie so etwas gesagt. Keiner der vier rechtgeleiteten Kalifen hat diese Meinung in die Tat umgesetzt. Damals gab es logischerweise auch schon schöne Frauen, und trotzdem gibt es keinen Bericht, dass jemals irgendein Herrscher oder Gelehrter irgendeiner Frau befohlen hat, ihr Gesicht zu bedecken, weil ausgerechnet ihr Gesicht - im Gegensatz zu den anderen Frauen - eine besonders große Fitnah verursacht.

Die beiden Verse des Qur’ân, die über die Bedeckung der Frau sprechen, beginnen mit den Worten:

"Und sprich zu den gläubigen Frauen, dass ..." [An-Nûr:31]

und

"O Prophet! Sprich zu deinen Frauen und deinen Töchtern und zu den Frauen der Gläubigen, sie sollen ihre Übergewänder ..." [Al-Ahzâb:59]

Kein Vers beginnt mit: "Und sprich zu den schönen gläubigen Frauen, ..."

Tatsächlich kann man sagen, dass diese Bestimmung eine Bid’ah darstellt, da es so etwas zur Zeit des Propheten (a.s.s.) und den Sahâba nicht gegeben hat.
Und wer kann überhaupt festlegen, welche Frau so schön ist, dass sie ihr Gesicht bedecken muss, wo es überhaupt kein objektives Kriterium für Schönheit gibt? Man kann Schönheit nicht aus Tabellen ablesen, nach dem Motto: Das Gesicht hat einen Durchmesser von soundsoviel Zentimetern, die Nase hat einen Winkel von soundsoviel Grad, daraus resultiert eine Schönheit von 78%. Was für den einen wunderschön ist, kann für den anderen nur durchschnittlich oder gar unattraktiv sein. Wie oft kommt es heutzutage vor, dass einer den Geschmack des anderen bei der Wahl seiner Frau beim besten Willen nicht nachvollziehen kann, weil er an dieser Frau absolut nichts reizvolles erkennen kann, obwohl sie für den anderen vielleicht die Traumfrau ist? Manche schwärmen für Frauen aus Fernost, während andere Schwarzafrikaner bevorzugen, und wieder andere können sich außerhalb Europas keine schöne Frau vorstellen. Einige mögen lange Gesichter, andere lieber ein volles. Einige mögen ein spitzes Kinn und tiefsitzende Augen, andere das Gegenteil.
An welchen Punkten will man Schönheit festmachen? Und wie soll das funktionieren? Sollte man unabhängige Gutachter und Komitees einführen, die den ganzen Tag nichts anderes machen, als die Schönheit anderer Frauen zu beurteilen?
Und was würde man wohl unter den Frauen selbst auslösen, wenn man einigen von ihnen - wegen besonderer Schönheit - den Niqâb auferlegen würde? Frauen mit Niqâb würde voller Stolz vor Frauen ohne herlaufen, da ihre Schönheit als so außergewöhnlich bestätigt wurde, dass sie sie verbergen müssten. Letztere würden sich wahrscheinlich den Neid kaum verkneifen können. Würde man tatsächlich so ein Gesetz in einem islamischen Land einführen, würde man die Fitnah durch Tragen eines Niqâbs eher noch vergrößern, als eindämmen, weil alle Männer beim Anblick einer Frau mit Niqâb denken würden, dass diese Frau einer der hübschesten und begehrenswertesten Frauen der Stadt sein muss. Niqâb würde zu einer Art Auszeichnung werden: "Diese Frau gilt nach allgemeinen Regeln als besonders schön. Prädikat: besonders reizvoll." Frauen mit Niqâb könnten prahlen, diesen Status erreicht zu haben.
Und letztendlich: Wer kann sich vorstellen, dass wenn eine Frau zu ihm kommt und fragt, ob sie Niqâb tragen soll, er ihr antwortet: "Mach’ dir keine Sorgen, du bist längst nicht schön genug dafür."?




quelle: as-sunnah.de

ummkarim  
ummkarim
Besucher
Beiträge: 97
Registriert am: 17.04.2008


RE: hijab

#2 von umm kalthum , 09.05.2008 10:11

Salamu alaikum,

Mascha allah jazak llahu kheiran.Ich dachte mir zu erlauben das Vidio hier rein zu stellen weil es zum Thema passt.

http://www.youtube.com/watch?v=s6N3iy4_RVE&NR=1

 
umm kalthum
Besucher
Beiträge: 2.564
Registriert am: 23.09.2007


RE: hijab

#3 von ummkarim , 09.05.2008 14:43

BISMILLAH

salamu alaikum,

ich weiß der text ist ein wenig lang, aber inshaallah interessieren sich die schwestern und nehmen sich ein wenig zeit dafur.

ummkarim  
ummkarim
Besucher
Beiträge: 97
Registriert am: 17.04.2008


RE: hijab

#4 von ummkarim , 09.05.2008 14:48

Bismillah

salamu alaikum,

und hier ne fatwa zum thema frauen und hosen

Frage:
Ist es erlaubt, weite Hosen mit einem Kleidungsstück zu tragen, das den kompletten Körper bedeckt und eine Handspanne über den Knöcheln endet, keine Schlitze besitzt und nicht durchsichtig oder eng ist?

Antwort:
Alles Lob gebührt Allâh.
Die Kleidung, in der eine Frau vor nicht-mahram Männern erscheint, muss acht Bedingungen erfüllen:
1. Sie muss den ganzen Körper bedecken, einschließlich Gesicht und Hände. Die Beweise dafür wurden in der Antwort zu Frage Nr. 11774 aufgeführt.
2. Sie muss weit und locker sein und darf nicht die Breite ihrer Gliedmaßen oder ihre Körperumrisse zeigen.
3. Sie darf nicht so dünn sein, dass ihre Hautfarbe erkennbar ist.
4. Sie darf kein Schmuck an sich sein, wie Kleidung, die mit Stickereien verziert wurde.
5. Sie darf nicht parfümiert sein.
6. Sie darf der Kleidung der Männer nicht ähneln.
7. Sie darf der Kleidung der kâfir Frauen nicht ähneln.
8. Sie darf keine Kleidung des Ruhmes und der Eitelkeit sein.
Siehe Adâb al-Zafâf von Sheikh al-Albâni (möge Allâh barmherzig mit ihm sein), S. 177;
Hijâb al-Mar’ah al-Muslimah, S. 16-111; ‘Awdat al-Hijâb, 3/145-163.
Darauf basierend darf eine Frau nicht vor Männern erscheinen, wenn sie Hosen trägt, und zwar aus zwei Gründen:
1. Sie zeigen die Umrisse der Beine der Frau
2. Sie zu tragen stellt eine Imitation der Männer dar
Sheikh Ibn ‘Uthaymîn (möge Allah barmherzig mit ihm sein) sagte: Ich denke, dass die Muslime diesen Mode-Erscheinungen und Arten der Kleidung, die von hier und dort zu uns kommen, nicht folgen sollten. Viele von ihnen sind nicht in Übereinstimmung mit der
korrekten islamischen Bekleidung, die die komplette Bedeckung der Frau einschließt, wie diese kurze oder sehr enge oder dünne Kleidung. Dies schließt Hosen ein, weil sie die
Umrisse der Beine einer Frau, sowie ihres Bauches, der Taille, der Brüste usw. zeigen. Sie zu tragen fällt unter die Beschreibung, die in dem folgenden sahîh Hadîth gegeben
wurde: „Unter den Leuten der Hölle gibt es zwei Arten, die ich nie gesehen habe: Leute mit Peitschen wie die Schwänze eines Ochsen, mit denen sie die Leute schlagen, und
Frauen, die bekleidet und doch nackt sind, mit einer verlockenden Gehweise spazieren gehend und mit etwas auf ihren Köpfen, das wie die Höcker von Kamelen aussieht, die sich zu einer Seite neigen. Sie werden das Paradies nicht betreten noch seinen Duft riechen, obwohl sein Duft aus solch und solcher Entfernung wahrgenommen werden kann.“
Dieser Hadîth wurde berichtet von Muslim, 2128.
Er sagte außerdem: Was ich denke, ist, dass es für Frauen harâm ist, Hosen zu tragen, weil sie eine Imitation der Männer darstellen. Der Prophet (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm) verfluchte Frauen, die Männer imitieren. Außerdem nimmt es der Frau die
Sittsamkeit, weil es die Tür zum Tragen der Kleidung der Leute der Hölle öffnet, wie der Prophet (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm) sagte: „Unter den Leuten der Hölle gibt es zwei Arten, die ich nie gesehen habe…“ und er beschrieb eine von ihnen als „Frauen,
die bekleidet und doch nackt sind, mit einer verlockenden Gehweise spazieren gehend und mit etwas auf ihren Köpfen, das wie die Höcker von Kamelen aussieht, die sich zu einer Seite neigen. Sie werden das Paradies nicht betreten noch seinen Duft riechen, obwohl sein Duft aus solch und solcher Entfernung wahrgenommen werden kann.“ Zitat-Ende aus Majmû’ Fatâwa al-Sheikh Ibn ‘Uthaymîn, 12, Frage Nr. 192, 104.
In Fatâwa al-Lajnah al-Dâ’imah (17/102) heißt es: Es ist (einer Frau) nicht erlaubt, Hosen zu tragen, da dies die Imitation der Männer einschließt.
Siehe auch Frage Nr. 10436
In Bezug auf das Tragen von Hosen unter einem Jilbâb, so ist nichts Falsches daran, im Gegenteil: dies bedeckt noch mehr und bietet zusätzlichen Schutz, wenn der Jilbâb weit und verhüllend ist und keine Schlitze hat, die zeigen, was darunter ist.
Sheikh ‘Abd al-Razzâq ‘Afîfi (möge Allâh barmherzig mit ihm sein) sagte: Wenn eine Frau Hosen trägt und ein weites Kleidungsstück darüber zieht, dann imitiert sie die Männer nicht, solange sie sie unter ihrer Oberbekleidung trägt. Zitat-Ende aus Fatâwa al-Sheikh ‘Abd al-Razzâq 'Afîfi, S. 573.
Das Grundprinzip ist, dass der Jilbâb der Frau weit sein und die Füße bedecken muss, wegen des Berichts, der von al-Tirmidhi (1731), al-Nasâ’i (5336), Abu Dawûd (4117) und Ibn Mâjah (3580) von Ibn ‘Umar (möge Allâh mit ihm zufrieden sein) überliefert wurde,
der sagte: Der Gesandte Allâhs (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm) sagte: „Wer auch immer sein Gewand aus Eitelkeit unterhalb der Knöchel herabhängen lässt, den wird Allâh am Tage der Wiederauferstehung nicht ansehen.“ Umm Salamah sagte: „Was
sollen Frauen mit ihren Säumen tun?“ Er sagte: „Verlängert sie um eine Handspanne.“
Sie sagte: „Aber dann werden ihre Füße entblößt sein.“ Er sagte: „Dann eine Elle, aber nicht mehr als das.“ Dieser Hadîth wurde von al-Albâni in Sahîh Sunan al-Tirmidhi als sahîh eingestuft.
Al-Bâji sagte: Die Worte Umm Salamahs (möge Allâh mit ihr zufrieden sein) bezüglich der Verlängerung des Saumes um eine Handspanne – „Aber dann werden ihre Füße entblößt sein“ – zeigen, dass diese Länge nicht ausreichte, um sie zu bedecken, weil die Bewegung ihrer Füße beim schnellen Gehen, verbunden mit der Kürze des Saumes, dazu
geführt hätte, dass sie entblößt würden. Als sie den Propheten (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm) darauf hinwies, sagte er: „Dann eine Elle, aber nicht mehr als das.“ Zitat- Ende aus al-Muntaqa.
Scheich Sâlih al-Fawzân (möge Allah ihn bewahren) wurde gefragt: Ist es für eine Frau mustahabb oder wâjib, ihr Kleid zu verlängern? Ist das Tragen von Socken an den Füßen ausreichend, wenn das Kleid nur so viel gekürzt wird, dass nichts von den Waden sichtbar ist? Wie soll eine Frau ihr Kleid um eine Elle verlängern – unterhalb des Knöchels oder des Knies? Er antwortete: Was von der muslimischen Frau gefordert wird, ist, alles von ihrem Körper vor Männern zu bedecken, daher ist es ihr erlaubt, ihr Kleidungsstück um eine Elle zu verlängern, um ihre Füße zu bedecken, wohingegen es Männern verboten ist, ihre Gewänder unterhalb der Knöchel herabhängen zu lassen. Dies zeigt an, dass es Frauen
vorgeschrieben ist, alles von ihrem Körper zu bedecken. Wenn eine Frau Socken trägt, dann tut sie etwas Zusätzliches, um hinsichtlich der Bedeckung mehr auf der sicheren Seite zu sein, was etwas Gutes ist. Außerdem soll sie ihr Kleidungsstück verlängern, wie in dem Hadîth beschrieben. Und Allâh ist die Quelle der Kraft. Zitat-Ende. Al-Muntaqa
min Fatâwa al-Sheikh al-Fawzân, 5/334.
Es geht darum, dass der Jilbâb einer Frau weit sein und bis zu den Knöcheln oder mehr herabhängen muss. Wenn er kurz ist und eine Handspanne über den Knöcheln endet, dann ist es nicht erlaubt, selbst wenn sie ihre Waden und Füße mit Hosen oder Socken bedeckt, weil dies eine Imitation der Männer darstellt, denen befohlen wurde, ihre
Kleidung kurz über den Knöcheln enden zu lassen. Außerdem zeigt es die Umrisse und Größe ihrer Füße.

Und Allâh weiß es am besten.

Quelle: Islam-QA.com (Frage Nr. 60131 Übersetzt von Umm Djumâna )

ummkarim  
ummkarim
Besucher
Beiträge: 97
Registriert am: 17.04.2008


   


Xobor Einfach ein eigenes Forum erstellen | ©Xobor.de
Datenschutz