RE: Darf eine Schwangere ein islamischen Friedhof besuchen?

#16 von soumia , 30.08.2009 11:39

Zitat von Hbiba
Habe ich das jetzt richtig verstanden ?

Man darf als Frau überhaupt gar kein Friedhof betreten ?



ja das würde mich auch mal intressieren. aber bitte mit beweisen.

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RE: Darf eine Schwangere ein islamischen Friedhof besuchen?

#17 von Taluluscht , 30.08.2009 12:27

also so kenn ich das nicht!

 
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RE: Darf eine Schwangere ein islamischen Friedhof besuchen?

#18 von Juwayria , 30.08.2009 17:52

salam allaikum


Ich habe es gerade versucht hier rein zuschreiben, allerdings ist das viel ich hatte es auch fertig gehabt, an
ber dann musste ich mich neu anmelden.
Hab mich vertan Der prophet mohamed sws verflucht die frauen die die Gräber besuchen

Das steht in dem Buch drine, Fataawa für Frauen die Faawa ist von Schaik ibn baz gucke ob ich es scnannen kann insch allah

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RE: Darf eine Schwangere ein islamischen Friedhof besuchen?

#19 von mounia1982 , 30.08.2009 17:58

salam ich kenn das aber anders hab es in sahih al -bucharyy gelesen bin mir nicht ganz sicher aber der prophet hat es nicht verboten er hat dazu geschwiegen al eine frau mit den trauernden zum friedhof ging werde mich nochmal reinlesen und euch mitteilen

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RE: Darf eine Schwangere ein islamischen Friedhof besuchen?

#20 von mounia1982 , 30.08.2009 19:51

UMM"Attyya, Allahs wohlgefallen auf ihr,berichtet: " uns (frauen) wurde (vom Propheten) die Teilnahme an einem Beerdigungszug untersagt, jedoch ohne daß dieses (verbot) streng befolgt wurde." Sahih Al- Bucharyy nr.1278

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RE: Darf eine Schwangere ein islamischen Friedhof besuchen?

#21 von Juwayria , 30.08.2009 19:58

salam allaiku


Ja der Prophet hat es uns Frauen verboten, wenn er uns es verbot dann halten wir uns dran oder nicht????
siest du und du sagtest er hat nix gesagt =)

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RE: Darf eine Schwangere ein islamischen Friedhof besuchen?

#22 von Juwayria , 30.08.2009 20:02

Salam allaikum

Frage: Wie lautet das die Fatwa bezüglich das Besuchen von Gräbern und der Versuch, Allah subhana watajala mit Hilfe der Mausoleen näher zu kommen; und die Benutzung von Schafen und Reichtümern, um ihnen näher zu kommen, so wie der Besuch des Mausoleums von al-Sayid al-Badawi, al-Husain und al-Sayidah Zainab. Bitte helfen sie uns (indem sie unsere Frage beantworten), möge allah subhana watajala ihnen helfen.

Antwort: Das Besuchen der Gräber besteht aus zwei Arten. Die erste ist gesetzlich beschränkt und erwünscht. Es ist der Besuch der Gräber, um Bittgebete für den Verstorbenen zu sprechen und für ihn um Gnade zu bitten; und auch das jenseits vorzubereiten. Dies hat seine Grundlage in dem Hadith des Propheten sws:

Besucht die Gräber, denn sie erinnern euch an das jenseits. (Das gilt für die Männer)Hadit Ahmaed, An-nisa, Abu Dawud, und ibn Magah

Der Prophet sws und seine Gfeärten pflegten, die Gräber zu besuchen. Trotzdem gilt dies nur für Männer, nicht für Frauen. Was die Frauen angeht, so ist es ihnen nicht gestattet, die Gräber zu besuchen, Tatsächlich sollen sie davon abgehalten werden,

Der Prophet sws und seine Gfeärten pflegten, die Gräber zu besuchen. Trotzdem gilt dies nur für Männer, nicht für Frauen. Was die Frauen angeht, so ist es ihnen nicht gestattet, die Gräber zu besuchen, Tatsächlich sollen sie davon abgehalten werden,

dies zu tun, denn der Prophet sws verflucht die Frauen, die die Gräber besuchen, denn ihr Besuch bei den Gräbern ist für sie eine große Versuchung. Und auch für andere stellen sie (durch ihr Verhalten)eine Versuchung dar, wegen ihrem Mangel an Geduld und ihrem großen Kummer, der sie überkommt. Es ist ihnen daher gesetzlich nicht erlaubt, die gräber zu besuchen. Es wird in den Sahih ebenfalls festgestellt, dass Umm Atiyah wohlgefallen auf ihr sagte: Uns wurde verboten, dem Trauerzug zu folgen, aber es wurde nicht streng verfolgt. Dies zeigt, dass sie aus Furcht, es könnte für sie eine zu große Versuchung sein, oder ihretwegen und wegen ihrer mangelden Geduld, davon abgehalten wurden, dem Trauerzug bis zum Friedhof zufolgen. Die Grundregel wenn etwas, das angeordnet wurde, verboten wird.

Allah subhana watajala sagte: Und was euch der Gesandte gibt, das nehmt an; und was er euch untersagt, dessen enthaltet euch ( Al-Haschr)Dies wird im Hadity At-Tirmidhi, An- Nasa, Abu Dawud, Ibn magah und Ahmad berichtet.

Was das Sprechen von Gebeten für den Toten angeht ( wie im Totengebet), ist dies den Männern und Frauen gestattet. Dies wurde authentisch im Hdith vom Gesandten Allahs subhana watajala und von seinen Gefährten wohlgefallen auf ihnen berichteten: Was das Folgen des Beerdigungszuges betrifft, kann die Aussage von Umm Atiyah wohlgefallen auf ihr : abere es wurde nicht streng verfolgt nicht als Beweis dafür gewertet werden, dass es den Frauen erlaubt wäre, dem Beerdigungszug zu folgen. Denn das Verbot stammt vom Gesandten allahs sws, und dies verbietet diese Tat. Ihre Erinnerung beruhen und sie vermutete, dass es so war , aber ihre Erinnerung kann nicht Wiederspruch zur Sunnah gelten. Die zweiter Art die Gräber zu besuchen, ist ein irreglaube. Es ist der Besuch der Gräber, um Gebete zu den Toten zu sprechen und um sie um Hilfe zu bitten, oder um

Opfer oder Gelöbnisse zu ihren Gunstenzu machen. Dies ist ein Übel und eine größere Form des Schirk. Wir bitten Allah subhana watajala um Sicherheit. Eng hiermit verknüpft ist das Besuchen der Gräber, um spezielle Bittgebete zu machen, Quran zu lesen oder auf dem Friedhof zu beten. Dies alles ist Ketzerei, Irreglaube. Diese Art des Grabbesuches ist nicht gesetzlich empfohlen und stellt einen der Wege dar, die zum Shirk führen
Also gibt es 3 Formen der Besuche:

Die erste Form ist gesetzlich empfohlen. Es ist, wenn man den Friedhof besucht, um die für die Verstorbenen zu beten und um sich den Tod zu vergegenwärtigen.( Nur für Männer)


Die zweite Form ist, wenn man das Grab besucht, um Quran zu lesen, dort zu beten oder ein Opfer darzubringen. Dies ist Ketzerei und führt zu schirk.

Die dritte Form ist, wenn man das Grab besucht, um im namen des Verstorbenen zu opfern, um ihm näher zu kommen, aus irgendeinem Grund zu dem Verstorbenen zu beten anstatt zu allah subhana watajala oder um ihn zu Hilfe, um Unterstützung oder einen Sieg zu bitten. Dies sind alles größere Formen des Schirk . Wir bitten Allah subhana watajala um Sicherheit vor ihnen. Man muss sich bewusst und vorsichtig bei derartigen Erneuerungen sein.

Es ist völlig bedeutungslos, ob der Verstorbene, der angebetet wird, ein Prophet, ein Rechtschaffener oder sonst etwas war. Unter diese Katetogire fällt auch, was manche Unwissenden am Grab des Propheten sws tun, wie Bittgebete zu ihm sprechen und ihn um Rattung zu bitten. Es beinhaltet ebenso, was die leute an den Gräbern von Al.Husain, Al-Bawai, Schakh Abdul- Qadir al-Gielani und anderen tun. Allah subhana watajala ist der eine, Den wir um Hilfe Bitten.

Qwelle Fatwaa für Frauen Fatwaa von Shaikh bin Baz

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RE: Darf eine Schwangere ein islamischen Friedhof besuchen?

#23 von mounia1982 , 31.08.2009 10:02

er hat es verboten und er hat nicht die frauen verflucht die das machen . das meine ich

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RE: Darf eine Schwangere ein islamischen Friedhof besuchen?

#24 von Juwayria , 31.08.2009 12:19

salam allaikum


Ja er hat es verboten, er hat sie nicht verflucht.

Aber der Prophet sws verflucht die Frauen die die Gräber besuchen

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