Bism-illah ar-rahman ar-rahim, Friede sei mit unserem Propheten, seiner Familie und denen, die ihm
folgen.
Liebe muslimische Schwestern und Brüder,
im Jahr 2003 hat das höchste deutsche Gericht, das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) erlaubt, das
islamische Kopftuch für Lehrerinnen zu verbieten, wenn die Bundesländer es wollen und ein Gesetz
dafür machen.
Allerdings müssten in diesem Gesetz die Religionen gleich behandelt werden.
Im Landtagswahlkampf NRW versprachen die CDU und auch die FDP ihren Wählern, sie würden ein
Gesetz verabschieden, in dem das Kopftuch verboten, die christlichen und jüdischen Zeichen aber
erlaubt würden. Nachdem sie die Wahl gewonnen hatten, haben sie am 31. Mai 2006 ein neues
Schulgesetz verabschiedet, das Lehrerinnen das Tragen eines Kopftuches verbietet. In diesem Gesetz
werden die Religionen ausdrücklich nicht gleich behandelt. Das Gesetz behauptet, dass das Kopftuch
ein verfassungsfeindliches Zeichen ist, weil derjenige, der eine Lehrerin mit Kopftuch sieht, meinen
könnte, dass sie Mann und Frau für nicht gleichwertig hält, wie die Verfassung es vorschreibt.
Bundesweit erließen nach und nach auch andere Bundesländer solche Gesetze und bis heute gibt es
nur in 8 Bundesländern noch kein Verbot. In Hessen ist das Kopftuch nicht nur für die Lehrerinnen
verboten, sondern für alle Frauen, die im öffentlichen Dienst arbeiten. Schwierigkeiten haben auch die
Jurastudentinnen, weil sie während der Ausbildung nicht mit Kopftuch neben dem Richter sitzen
dürfen.
Jetzt gibt es sogar einzelne Schulen, die versuchen den Schülerinnen das Kopftuch zu verbieten,
obwohl das diskriminierende Gesetz nicht für Schülerinnen gilt.
Das Gesetz hat sehr negative Auswirkungen auf die Muslime im Allgemeinen und insbesondere auf
die Frauen mit Kopftuch und deren Integration in die Gesellschaft. Die Mädchen finden keine
Praktikumsplätze und keine Ausbildungsplätze mehr, sie müssen sich häufig rechtfertigen, weil das
Gesetz behauptet, dass sie Mann und Frau für nicht gleichwertig halten und sie werden auch
manchmal in der Öffentlichkeit beleidigt.
Wir sind eine Gruppe von Lehrerinnen (ISGG), die unter diesem Gesetz leiden und haben uns
entschieden, die Situation nicht hinzunehmen. Wir sind entschlossen, alle zugelassenen rechtlichen
Schritte zu gehen, damit das Gesetz zurückgenommen wird. Dies nützt uns und allen Muslimen und
Nicht-Muslimen, weil das Gesetz unfair und diskriminierend ist. Um dieses Ziel zu erreichen, hat jede
von uns einen Rechtsanwalt beauftragt. Zusätzlich dazu brauchten wir die Unterstützung von
Fachleuten, denn auch die Regierung hat Fachleute mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragt.
Wir haben einem bekannten Professor der Universität Münster diese Aufgabe anvertraut und er wird
für uns ein Gutachten erstellen, in dem er untersucht, ob das Kopftuchverbotsgesetz gegen das
Grundgesetz und die Europäische Verfassung verstößt.
Wir denken, dass wir damit unsere verloren gegangenen Rechte wieder zurückbekommen werden. Das
Gutachten wird 20.000.-€ kosten und deshalb brauchen wir eure finanzielle Unterstützung.
Wir bitten euch, uns nicht zu enttäuschen, denn wir wollen unser aller Rechte verteidigen.
Wir wollen, dass die Frauen und Mädchen mit Kopftuch so behandelt werden, wie alle anderen auch.
Wir wollen, dass sie nach ihrer Leistung beurteilt werden und nicht nach ihrer Kleidung. Wir wollen,
dass auch unsere Mädchen die gleichen Chancen haben wie alle anderen. Ihr, liebe Brüder und
Schwestern, könnt auch etwas dafür tun, indem ihr uns mit Doaa und Spenden helft.
Da wir keine Religionsgelehrten sind, bitten wir den Imam über die religiösen Hintergründe für die
Belohnung einer Spende zu sprechen.
Gezekum allah chairan kathiran wa as-salamu alaikum
ISGG
Empfänger: ISGG; Sparkasse Aachen, BLZ 390 500 00; Konto-Nr. 107 182 1555
Verwendungszweck: Kopftuch-Gutachten
weitere Infos: http://www.isgg.de